Rauchfangkehrer, Landesinnung
Kehrgebietseinteilung – Rauchfangkehrer Vorarlberg
Stand: November 2025
Lesedauer: 1 Minute
Stand: 17.11.2025
Der Landeshauptmann hat durch Verordnung eine gebietsweise Abgrenzung (Kehrgebiete) für die Ausübung des Rauchfangkehrergewerbes zu verfügen - LGBl. Nr. 66/1991 26. Stück – gültig seit 01.01.1992. Das Dokument bietet eine Liste der Kehrgebiete in Vorarlberg mit den jeweils zuständigen Rauchfangkehrerbetrieben.