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Eine Person hält in den Händen Einkaufstüten
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Sparte Handel

Öffnungszeiten im Handel am 8. Dezember 2025

Arbeitsrechtliche Grundlagen, Besonderheiten und Ansprechpartner

Lesedauer: 1 Minute

21.08.2025

Der 8. Dezember fällt im Jahr 2025 auf einen Montag. Es gelten die einschlägigen Bestimmungen in den Handelskollektivverträgen sowie im Arbeitsruhegesetz (ARG) und im Betriebszeitengesetz (BZG).

Am 8. Dezember 2025 ist die Beschäftigung von Arbeitnehmer:innen (auch von Lehrlingen) in den die Verkaufsstellen des Handels von 10.00 – 18.00 Uhr zulässig. Nähere Details sind den jeweiligen Landesverordnungen zu entnehmen.  

Arbeitnehmer:innen sind bis zum 10. November darüber zu informieren, dass sie am 8. Dezember eingesetzt werden sollen. Sie haben das Recht, die Beschäftigung am 8. Dezember binnen einer Woche nach Information abzulehnen. Wenn sie das tun, dürfen sie deshalb nicht benachteiligt werden.

Entlohnung:

  • Es gebührt neben dem Dezembergehalt der Normalstundenlohn für jede am 8. Dezember geleistete Normalarbeitsstunde.
  • Arbeitnehmer:innen, die bis zu 4 Stunden arbeiten, erwerben zusätzlich einen Anspruch auf 4 Stunden, Arbeitnehmer:innen, die mehr als 4 Stunden arbeiten, zusätzlich einen Anspruch auf 8 Stunden bezahlte Freizeit.

Ansprechpartner für Rückfragen

Informationen zum Öffnungszeitenrahmen an den 4 Vorweihnachtssamstagen 2025 

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