Sekundärrohstoffhandel

Recycling-Baustoffverordnung 2015

Neue Regelungen für Recycling-Baustoffe

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Die Recycling–Baustoffverordnung ist im BGBl. II Nr. 181/2015 kundgemacht worden. Sie tritt mit 1.1.2016 in Kraft. Ziel der Verordnung ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft und Materialeffizienz. Durch verpflichtend vorgesehene Maßnahmen soll die Wiederverwendung und eine hohe Qualität von Recycling-Baustoffen erzielt werden.

Recycling-Baustoffverordnung (BGBl. II Nr. 181/2015)

FAQ zur Recycling-Baustoffverordnung

Stand: 26.11.2018