Ein Stapel Münzen mit einer aufgestellten 1 Euro-Münze vor einer Plastikflasche mit grünem Deckel und einer Grünglasflasche.
© thingamajiggs | stock.adobe.com
Tabaktrafikanten, Fachgruppe

FAQs Einwegpfandverordnung

Was müssen Trafikanten beim Einwegpfand beachten? 

Lesedauer: 7 Minuten

24.10.2024

17 Fragen sowie Antworten auf häufige Fragen zum Einwegpfand.

FAQs Einwegpfandverordnung

Das Einwegpfand gilt ab 01. Jänner 2025.

Alle geschlossenen Getränke in Kunststoff-Flaschen und Metalldosen mit einer Füllmenge von 100 Milliliter bis 3 Liter sind bepfandet.
 
Ausnahmen:

  • Glasflaschen
  • Kleinspirituosen (Jägermeister usw.)
  • Tetra Pak

Ja, es gibt eine Übergangsfrist bis Ende 2025. Bei Produkten ohne Pfandlogo darf kein Pfand eingehoben werden und die Verpackung wird auch nicht als Einwegpfandverpackung zurückgenommen.

Grundsätzlich nein, eine Registrierung ist nur dann erforderlich, wenn die Abholung der zurückgenommenen leeren Einweggetränkeverpackungen über LieferpartnerInnen oder direkt über EWP Recycling Pfand Österreich erfolgen soll.

Ja, alle Verkaufsstellen, die Einweggetränkeverpackungen vertreiben, müssen diese auch zurücknehmen, egal ob sie registriert sind oder nicht.
 
Einzige Ausnahme:
Ihre Trafik ist in einem Einkaufszentrum oder -straße / am Bahnhof / am Flughafen.
Mehrere Verkaufsstellen (z.B. Imbisse, Bäckereien, Gastronomielokale) können sich an stark frequentierten Orten (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Einkaufscenter/-straßen) zusammenschließen und sich einer gemeinsamen alternativen Rücknahmestelle bedienen. Somit können KonsumentInnen die Flaschen/Dosen an die von den Verkaufsstellen gemeinsam ausgewählte, Rücknahmestelle retournieren. Das heißt, die Verkaufsstellen sind von der Rücknahmepflicht befreit, wenn sie eine gemeinsame alternative Rücknahmestelle benennen können.
Diese gemeinsam ausgewählte alternative Rücknahmestelle muss nicht dieselben Öffnungszeiten haben wie die Verkaufsstellen. Es muss aber eine Vereinbarung mit dieser Rücknahmestelle getroffen worden sein, sie muss in unmittelbarer Nähe sein (ca. 300 Meter) und die KonsumentInnen müssen über diese Rückgabestelle informiert werden (z.B. mittels Aushang am Kühlschrank). Muster können hier und hier gefunden werden.

Alle Getränkeverpackungen, die dem Einwegpfand unterliegen, sind sichtbar mit dem Pfandlogo gekennzeichnet.

Pro Verpackung werden 25 Cent beim Verkauf eingehoben.

Beim Verkauf von Getränken in Kunststoff-Flaschen und Metalldosen ist das Pfand in einer eigenen Zeile mit dem Umsatzsteuersatz von 0 % extra auszuweisen. Ebenso ist bei Rücknahme der Pfandgegenstände der Betrag für das Pfand separat mit dem Umsatzsteuersatz von 0 % in der Gutschrift auszuweisen.

Nein für das Pfand ist keine USt. zu verrechnen. Auch die Retournierung von Pfandbeträgen stellt keinen umsatzsteuerbaren Vorgang dar.

Bei der manuellen Rücknahme muss nur jene Art von Einweggetränkeverpackungen (= Gebinde) zurückgenommen werden, die man selbst in Verkehr setzt. Dabei kommt es nicht auf die Marke des Getränkes an oder ob es sich um ein alkoholisches oder nicht-alkoholisches Getränk handelt, sondern ausschließlich auf die Füllmenge.
 
Beispiel: Sie verkaufen ausschließlich Getränke der Marke X in 0,5 Liter PET-Flaschen. Sie müssen daher 0,5 Liter PET-Flaschen aller Marken zurücknehmen. Nicht zurücknehmen müssen Sie Aluminiumdosen oder PET-Flaschen in anderen Größen.

Bei der manuellen Rücknahme haben die Rücknahmestellen nur die Getränkeverpackungen in der üblichen Verkaufs- und Füllmenge zurückzunehmen.

Beispiel: Ihre KundInnen kaufen üblicherweise 1-3 Dosen/Flaschen. Ein Kunde will 20 Dosen auf einmal zurückgeben. Sie können eine so große Anzahl auf einmal zurücknehmen, müssen dies aber nicht.

Die Rücknahme kann manuell in Ihrer Trafik oder automatisiert per Rücknahmeautomat erfolgen:
 
Manuelle Rücknahme
Wird die Flasche oder Dose direkt an der Verkaufsstelle zurückgegeben, erhalten die KonsumentInnen ihr Pfand in der Höhe von 25 Cent pro Verpackung ausbezahlt.
 
Rücknahme mittels Rücknahmeautomat: Zahlt sich dieser für meine Trafik aus?
Zu beachten ist, dass ein Rücknahmeautomat voraussichtlich nur ab einer gewissen Rückgabemenge pro Jahr rentabel und sinnvoll sein wird. So kalkuliert die für die Förderung von Rückgabeautomaten zuständige Förderstelle KPC für die Förderung eines Rücknahmeautomaten, dass in der Verkaufsstelle, in der der Automat aufgestellt werden soll, mindestens 200 Getränkegebinde pro Tag verkauft werden.
Weitere Entscheidungsfaktoren: z.B. vorhandener Platz, Geruchsbelästigung durch Getränkerückstände.

Voraussetzung für die Retournierung des Pfands ist, dass die Verpackung leer, unzerdrückt und das Etikett vollständig auf der Verpackung vorhanden und lesbar ist.

Variante 1: (Eigenhändige) Rückgabe bei Rücknahmeautomaten im (Lebensmittel)handel:

Bei „sehr kleinen“ Rückgabemengen in Ihrer Trafik ist aus Kostengründen (Rücknahmeautomaten) bzw aus Platz- und Hygienegründen (bei Sammlung mittels Säcken – Abholung nach derzeitigem Kenntnisstand erst ab zwei Säcken a 150 Stück Leergebinde) zu überlegen, ob Sie die Leergebinde nicht direkt bei Rücknahmeautomaten zB im nächsten Supermarkt zurückgeben und sich das Pfand so zurückholen.
  
ACHTUNG: Verbuchung des Pfanderlöses:
Wenn Sie die Gebinde selbst bei einem Rückgabeautomaten zurückbringen, bekommen Sie vom Automaten einen Bon, den Sie sich bei der Kassa bar auszahlen lassen können. Sie müssen dann einen Bareingang/Barerlös in Ihrer Buchhaltung verbuchen.
Wird der Pfandbon gleich im Rahmen Ihres Einkaufes mit privaten Einkäufen gegenverrechnet/eingelöst, dann ist dieser gemischte Beleg mit dem Betrag des Pfanderlöses in die Buchhaltung aufzunehmen.
 
Vorteil: Keine Registrierung erforderlich, zeitlich flexibel, bin nicht auf Abholung angewiesen, muss keinen Sack vollbekommen
Nachteil: Zeitaufwand für Rückgabe, Mehrkosten für Verbuchung


Variante 2: Registrierung als Rücknehmer bei der EWP Recycling Pfand GmbH.
Diese wickelt das Einwegpfand in Österreich ab (Erstattung der ausbezahlten Pfandbeträge, Bereitstellung von Säcken und Plomben). 
  
Für die Registrierung folgen Sie bitte dem unten angeführten Link, der Sie zu der Website von Recycling Pfand Österreich hinführt und klicken Sie auf den grünen Button „EWP Portal“. (Recycling Pfand Österreich (recycling-pfand.at) Nach erfolgreicher Registrierung können Sie Säcke und Plomben kostenlos online bestellen (Webportal oder App). Die zurückgenommenen Verpackungen werden ausschließlich in den zur Verfügung gestellten Säcken gesammelt und anschließend plombiert, abgeholt und gezählt. Das Füllvolumen der Säcke umfasst ca. 150 Stück. Die Abholung der Säcke erfolgt über (bei der EWP als Tarifpartner registrierten) LieferpartnerInnen oder Recycling Pfand Österreich.
 
Vorteil: Buchungsaufwand entsteht nur anlässlich der Abholung
Nachteil: Platzbedarf, allenfalls Geruchsbelästigung durch Getränkerückstände, Beschädigungen während Lagerung

Die Abholfrequenz ist direkt mit Ihrem (bei der EWP als Tarifpartner registriertem) Getränke-Lieferpartner zu vereinbaren oder richtet sich bei Abholung durch Recycling Pfand Österreich nach der Anzahl der abzuholenden vollen Säcke (Füllvolumen ca. 150 Stück). Die Mindestanforderungen für eine Abholung durch Recycling Pfand Österreich werden derzeit erarbeitet (voraussichtlich 2-3 Säcke).

Sie erhalten für jede rückgabefähige (leer, unzerdrückt, Etikett vorhanden) Verpackung den Pfandbetrag (25 Cent) und eine Aufwandsentschädigung (Handling Fee) von Recycling Pfand Österreich mittels regelmäßiger Abrechnung.
 
Handling Fee
Info: Die Handling Fee ist eine für alle Rücknahmestellen gleichhohe Vergütung je zurückgenommener Einweggetränkeverpackung für die durchschnittlichen Kosten aller Tätigkeiten bis zur Bereitstellung/Lagerung an die EWP Recycling Pfand.

Die vorläufige Handling Fee beträgt bei der manuellen Rücknahme: 

  • ca. 2,8 Cent nto für Kunststoffflaschen
  • ca. 2,6 Cent nto für Metall-Dosen