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1. Merkblatt zur EU-VerpackungsVO (PPWR)
Das BMLUK hat das angekündigte Merkblatt zur EU-Verpackungsverordnung und den diesbezüglichen Übergangsbestimmungen ab 12. August 2026 veröffentlicht.
Merkblatt zur EU-Verpackungsverordnung - Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
Mit dem Merkblatt informiert das Ministerium über die stufenweise Anwendungsverpflichtung der PPWR und gibt Klarstellungen betreffend die Übergangsphase bis zum Inkrafttreten der nationalen Umsetzungsrechtsakte (Novellen des AWG und der Verpackungsverordnung).
Merkblatt zur PPWR des BMLUK veröffentlicht
2. Hybrid: Veranstaltung E-Control: Die Grundsatzverordnung als Basis für eine neue Netzentgeltstruktur im Strombereich, 14.7.2026
Ein wesentlicher Bestandteil des neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) ist die geplante Neugestaltung der Systemnutzungsentgelte für Stromnetze. Diese neue Entgeltstruktur soll mit 1. Jänner 2027 wirksam werden.
Die Regulierungsbehörde E-Control arbeitet bereits seit einiger Zeit an der Ausarbeitung der neuen Regelungen. Erste Konsultationen wurden durchgeführt, zahlreiche Stellungnahmen eingebracht und analysiert sowie intensive fachliche Diskussionen geführt.
Im Mittelpunkt stehen unter anderem folgende Fragen: Welche grundlegenden neuen Regelungen sind vorgesehen? Welche Überlegungen stehen hinter dem aktuellen Konsultationsentwurf? Und wie wird der weitere Prozess bis zur Umsetzung ausgestaltet?
Diese und weitere Themen werden im Rahmen der Fachveranstaltung gemeinsam diskutiert.
Die Veranstaltung findet am Dienstag, 14. Juli 2026, von 10:00 Uhr bis ca. 13:00 Uhr im Flemings Hotel Wien Stadthalle, Neubaugürtel 26–28, 1070 Wien, statt. Bei Bedarf ist auch eine Online-Teilnahme möglich.
Weitere Informationen und Anmeldung
3. UFI-News: Fördercall "Energieeffizienz-Ausschreibung"
Am 1. Juli 2026 war der Start der Energieeffizienz-Ausschreibung, mit der Anreize für Investitionen zur Verbesserung der Endenergieeffizienz bei bestehenden gewerblichen und industriellen Anlagen und Prozessen mit überwiegend betrieblicher Nutzung setzen, sofern diese freiwillig umgesetzt werden und im Rahmen des Bundes-Energieeffizienzgesetzes (BGBl. I Nr. 72/2014, idF BGBl. I Nr. 29/2024) anrechenbar sind.
Die Förderungsvergabe im vorliegenden Programm erfolgt im Rahmen eines wettbewerblichen Ausschreibungsverfahrens, um die vorhandenen Förderungsmittel effizient einzusetzen und die größtmögliche Wirkung mit den vorhandenen Mitteln zu erzielen.
Was wird gefördert?
- Effizienzsteigerungen bei industriellen Anlagen und Prozessen mit einer maßgeblichen technologischen und ökologischen Verbesserung zur Bestandsanlage
- Wärmerückgewinnungen beziehungsweise Nutzung von bisher ungenutzten Wärmeströmen (zum Beispiel Druckluftkompressoren, Industrieprozessen, Abwärme aus Abwässern) sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme
- Wärmerückgewinnungen an Kälteanlagen oder Lüftungsanlagen (sofern diese nicht durch Bescheide beziehungsweise Auflagen im Rahmen der OIB-Richtlinie 6 in der geltenden Fassung vorgeschrieben sind)
- Heizungsoptimierung in überwiegend betrieblich genutzten Bestandsgebäuden (Drehzahlregelungen, effiziente Pumpen, Heizungsverteiler, Regelungs- und Steuerungstechnik)
- Free-Cooling zum Beispiel auf Basis von Grund,- Fluss- oder Brunnenwasser
Voraussetzungen
- Die geplanten umweltrelevanten Investitionskosten zur Erzielung der Endenergieeffizienzsteigerung müssen mindestens 1,0 Mio EUR (netto) betragen.
- Durch die eingereichte Maßnahme muss mindestens 1,0 GWh anrechenbare Endenergie pro Jahr eingespart werden.
- Die geförderte Maßnahme muss bis spätestens 31.12.2029 wirksam werden (Endenergieeinsparung).
Die Details sind unter folgendem Link zu finden:
https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/energieeffizienz-2-2026
Leitfaden:
Eine Antragstellung ist bis zum 12.10.2026, 12:00 Uhr (CEST) abzuschließen.
Es ist zu beachten, dass
- das Ansuchen vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, bei der Abwicklungsstelle einlangen muss.
- nur fristgerecht und vollständig bei der Abwicklungsstelle eingereichte Förderansuchen berücksichtigt werden. Jede Antragstellung ist nach dem Absenden endgültig.
Webinare der KPC:
- 14.07.2026 – 10:00 Uhr
- 17.09.2026 – 10:00 Uhr
Die Webinare werden via MS-Teams abgehalten. Der Besprechungslink wird ca. 15 Minuten vor Veranstaltungsbeginn hier veröffentlicht.
Anmerkung:
Projekte unterhalb der festgelegten Investitionssumme („Ausschreibungsgrenze“) von 1 Mio EUR können im Rahmen des Förderangebots der Umweltförderung im Inland (Förderungsbereich „Energiesparen in Betrieben“, fixer Förderungssatz, keine Ausschreibung, kein Preiswettbewerb) eingereicht werden.
Autor:
Ing. Mag. Wolfgang Brenner
Bundessparte Industrie
Wirtschaftskammer Österreich
Wiedner Hauptstraße 63 | A-1045 Wien
T +43 (0)5 90 900 3076
E wolfgang.brenner@wko.at | https://www.wko.at/oe/industrie/start