Zum Inhalt springen
Immobilien- und Vermögenstreuhänder, Fachgruppe

Besondere Standesregeln für Immobilienmakler

Inkrafttreten 1. Oktober 2012

Lesedauer: 1 Minute

Stand: 03.07.2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

ergänzend zu unserer Aussendung im Sommer stellen wir Ihnen die "Besonderen Standesregeln für Immobilienmakler" auch in der Online-Version zur Verfügung.

Die "Besonderen Standesregeln für Immobilienmakler" sind mit 1. Oktober 2012 in Kraft getreten.

Ordnungshalber dürfen wir darauf hinweisen, dass die "Allgemeinen Richtlinien für Immobilientreuhänder" weiterhin gültig und in Kraft sind.

Ihr Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder

Weitere interessante Artikel
  • In einer Waschmaschinentrommel sind mehrere Euroscheine in unterschiedlichen Beträgen wie hundert, fünfzig, zweihundert oder fünfhundert.
    Sorgfaltspflicht zur Geldwäscheprävention: Informationen für juristische Personen oder Personengesellschaften als Kund:innen
    Weiterlesen
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Wo wird neu gebaut? Bauträgerdatenbank liefert aktuelle Daten zu Wohnbauprojekten in der Steiermark und im Burgenland
    Weiterlesen
  • Mehrparteien Wohnhaus
    Parlament beschließt Aussetzung der Wertanpassung bei Mieten
    Weiterlesen