Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen, Fachvertretung
Kollektivvertrag für Privatfernsehsender – ProSiebenSat.1 PULS 4 ATV Gruppe
Kollektivvertrags(rahmen)texte, Lohn- und Gehaltstafeln sowie Zusatzinformationen
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Der Geltungsbereich des gegenständlichen Kollektivvertrages für Privatfernsehsender umfasst nicht alle Mitgliedsbetriebe des zuständigen Fachverbandes, welche als Privat-TV-Anbieter tätig sind, sondern ist der Geltungsbereich auf die ProSiebenSat.1 PULS 4-Gruppe eingeschränkt.
Der Kollektivvertrag tritt mit 1.1.2024 in Kraft.
- Kollektivvertrag Privatfernsehsender – ProSiebenSat.1 PULS 4 ATV Gruppe, gültig ab 1.1.2024
- Gehaltsordnung Privatfernsehsender – ProSiebenSat.1 PULS 4 ATV Gruppe, gültig ab 1.1.2024
Hinweis:
Bei dem Inhalt auf dieser Seite handelt es sich um eine Vorabinformation. Sämtliche Änderungen treten erst mit Unterzeichnung des Kollektivvertrags durch die Sozialpartner und entsprechender Hinterlegung beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) in Kraft.
Stand: 15.01.2024