Akkreditierungsrichtlinien für Wirtschaftscoaches
Infos zu den Voraussetzungen
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Aufgenommen und akkreditiert wird, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
Formal
- Gewerbeschein im Fachverband UBIT
- Nachweis der regelmäßigen Supervision
bei Personen, die als Supervisoren/innen eingetragen sind (z.B. bestnet) bzw zur Ausübung dieser Dienstleistung berechtig sind - und das vollendete 27 Lebensjahr
und fachlich
a. eine Coaching-Ausbildung in Theorie und Praxis im Ausmaß von 180 Stunden, davon mindestens 120 Stunden in einem geschlossenen Lehrgang, bzw. unterschiedliche Module die aufbauend diesem Lehrgang entsprechen, absolviert hat, und
b. mindestens 2 schriftliche Falldarstellungen von prozessbegleitenden Coachings, Dauer mindestens 5 Sitzungen, oder mindestens 5 Falldarstellungen von Kurzzeit-Coachings, Dauer 1 – 2 Sitzungen, einreicht und
c. ein schriftliches Coaching-Konzept vorlegt, und
d. an einem Projektgespräch/Hearing zur Erläuterung des Coaching-Konzepts und der Falldarstellung vor einer Kommission, die mit mindestens 2 akkreditierten Mitgliedern besetzt ist, teilnimmt
Für Personen, die bereits CMC sind, entfällt das Projektgespräch/Hearing.
Akkreditierte WirtschaftsTrainer/innen können akkreditiert werden, wenn sie
a. die fachlichen Voraussetzungen b. bis d. und
b. bis zur Re-Akkreditierung
eine der Voraussetzungen a. oder Sub-Punkte 1. bis 6. erbringen.
1 die Coachings-Ausbildung muss nicht erbracht werden von Personen, die
- Mitglied im Austrian Coaching Council ACC als mindestens „Professional“ sind, oder von der International Coach Federation ICF als mindestens „Professional“ zertifiziert sind, oder
- einen noch einzurichtenden (incite-) Lehrgang zum „Akademischen Wirtschaftscoach“, bzw. einen adäquaten bereits bestehenden Lehrgang abgeschlossen haben.
- Facharzt für Psychiatrie sind (es gibt derzeit einige die auch der UBIT angehören) oder
- ein Studium der Psychologie abgeschlossen haben, oder
- eines Ausbildung in Psychotherapie abgeschlossen haben, oder
- eine Gewerbeberechtigung in Lebens- und Sozialberatung nachweisen
Re-Akkreditierungsrichtlinien Akkreditierter Wirtschaftscoach:
Re-akkreditiert kann werden, wer vor Ablauf von 3, bzw. der ersten 5 Jahre durch einfaches Schreiben/Mail (carolin.eder@incite.at) folgende Nachweise erbringt:
Formal
Stammdaten aktualisiert
Inhaltlich
a. weiter aufrechte Tätigkeit im Bereich Wirtschaftscoaching durch Nachweis von mindest. 2 Coachingprojekten
b. erfolgte facheinschlägige Fort- und Weiterbildung von mindestens 30 Stunden innerhalb der letzten 3 Jahre
c. Teilnahme an mindestens 3 Veranstaltungen der Experts Group, z.B. Quartalsmeeting, Kongress, Austrian Consultants’ Days, Jahrestreffen, Coaching/Trainerstammtisch in den jeweiligen Landesgruppen innerhalb der letzten 3 Jahre
Beendigung der Akkreditierung
Unterlässt ein aWT bzw ein aWirtschaftscoach seinen Antrag auf Re-Akkreditierung und meldet sich auch nach zweimaliger Erinnerung nicht, so erlischt die Akkreditierung mit Ablauf der gewährten Dauer und der/die WirtschaftsTrainer/in, der Wirtschaftscoach wird aus der Liste genommen.
Weiters erfolgt die Streichung aus der öff. Liste der WTC bzw Akkreditierten Wirtschaftscoaches, wenn die Aktualisierung der persönlichen Stammdaten trotz zweimaliger Aufforderung nicht durchgeführt wird.
Kosten
Die Kosten der Akkreditierung betragen € 250 für die ersten 5 Jahre.
Für die Re-Akkreditierung von WTC sind € 125 zu bezahlen.
Für die Erstakkreditierung für Wirtschaftstrainer zum Wirtschaftscoach wird ein ermäßigter Kostenersatz von € 125 verrechnet.
Die Kosten für das Hearing betragen € 370.
Projektgespräch/Hearing
Projektgespräche finden 3 - 4x jährlich am Tag eines Quartalsmeetings statt, nach Bedarf auch davon 1 - 2x jährlich im Westen von Österreich.
Mindestteilnehmeranzahl für ein Projektgespräch/Hearing: 4
Die Projektgespräch/Hearing Kommission besteht aus 3 Personen, wobei mindestens 2 davon Akkreditierte Mitglieder sind, z.B. Landessprecher/innen, oder Mitglieder, die schon einige Zeit Akkreditiere aWT/ aWirtschaftscoaches sind (Ausschreibung über den Newsletter)
Stand: 18.08.2015