Fakten zur Wirtschaftskammer
Die Wirtschaftskammer Vorarlberg beantwortet in ihren aktuellen FAQ zentrale Fragen zu Gehältern, Pflichtmitgliedschaft, Entschädigungen und Rücklagen. Ziel ist es, Transparenz über Abläufe und Finanzierung zu schaffen und die Rolle der Kammer in der Wirtschaft verständlich zu machen.
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Mitarbeiter:innengehälter
Wie werden die Gehaltsanpassungen der Mitarbeitender der Wirtschaftskammern ermittelt?
Unsere Mitarbeitenden leisten professionelle und engagierte Arbeit für unsere Mitgliedsbetriebe. Deren Gehaltsniveau ist gut auf den Arbeitsmarkt angepasst und keinesfalls überzogen. Die jährliche Gehaltsanpassung der Mitarbeitenden der Wirtschaftskammerorganisation wird österreichweit mit der sogenannten Faktorformel vorgenommen, die die WKO als Arbeitsgeberin und der Zentralbetriebsrat vereinbart haben. Sie berücksichtigt je zur Hälfte den Verbraucherpreis- und den Tariflohnindex der vergangenen zwölf Monate. Stichtagsbedingt handelt es sich immer um eine Betrachtung des Vorjahres. Damit finden darin die jüngsten KV-Abschlüsse keine Berücksichtigung bzw. werden diese erst bei der Erhöhung im Folgejahr berücksichtigt. Das führt zu Abweichungen gegenüber der jeweils aktuellen Situation, gleicht sich aber im Zeitverlauf wieder aus, wie die beigefügte Tabelle der letzten zehn Jahre zeigt. Dennoch zeigt uns die aktuelle Debatte, dass wir das System dringend so anpassen müssen, dass es sich künftig zeitlich näher an den aktuellen Gehaltsentwicklungen in der Privatwirtschaft orientiert bzw. die aktuellen Abschlüsse berücksichtigt. Diesbezüglich laufen bereits erste Gespräche auf Bundesebene.
Pflichtmitgliedschaft
Warum gibt es in Österreich die Pflichtmitgliedschaft?
Die gesetzliche Mitgliedschaft bildet die Grundlage dafür, dass die Wirtschaftskammer die Gesamtinteressen aller Unternehmen vertreten kann – vom Einpersonenunternehmen bis zum Industriebetrieb und quer über alle Branchen hinweg. Sie garantiert Stärke, Verbindlichkeit und demokratische Legitimation und verhindert, dass Einzel- oder Partikularinteressen überhandnehmen. Durch dieses Solidarsystem können Leistungen und Serviceangebote finanziert werden, die für kleinere Betriebe nicht leistbar wären. Die Pflichtmitgliedschaft ist daher keine bürokratische Last, sondern ein tragender Pfeiler wirtschaftlicher Stabilität und fairer Vertretung. Zudem garantiert sie im Rahmen der Sozialpartnerschaft eine fast flächendeckende Gültigkeit von Kollektivverträgen. Die Beiträge werden in den Bereichen Service, Bildung und Interessensvertretung verwendet. Die Kammern unterliegen der regelmäßigen Prüfung durch den Kontrollausschuss und den Rechnungshof.
Funktionäre und Entschädigungen
Warum werden Funktionäre entschädigt und wie ist das System aufgebaut?
Für ihren ehrenamtlichen und zeitlich anspruchsvollen Einsatz für die heimischen Betriebe im Rahmen der Wirtschaftskammer erhalten Obleute von Fachgruppen oder Sparten bzw. Mitglieder von Präsidien 12x jährlich eine Entschädigung. Daraus resultieren keinerlei Pensions- oder Abfertigungsansprüche. Die Entschädigungssystematik stammt aus dem Jahr 1996 und war sehr intransparent. Daher wurde es 2025 reformiert und orientiert sich an den Vorgaben des Bundesbezügebegrenzungsgesetzes. Im Rahmen der eigenen Autonomie wurden daraufhin in der WKÖ und in den meisten Landeskammern die Bezüge ihrer Funktionär:innen im vergangenen Sommer teils kräftig erhöht. Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Situation hat sich das Präsidium der Wirtschaftskammer Vorarlberg bereits im Sommer 2025 gegen jedwede Erhöhungen entschieden. Die In einigen Medien kolportierte Erhöhung des Bezuges unseres Präsidenten um angebliche 15% ist nachweislich falsch.
Umlagen und Rücklagen
Wie hoch sind die Rücklagen der Wirtschaftskammer Vorarlberg und warum müssen sie gebildet werden?
Kammerumlagen finanzieren die Interessenvertretung und die Serviceleistungen für alle Mitgliedsbetriebe. Die Festlegung der Höhe der Umlagen erfolgt gesetzeskonform nach dem Kostendeckungsprinzip. Vorarlberg gehört zu den Bundesländern mit den niedrigsten Umlagen und hat zuletzt den Hebesatz der Kammerumlage 2 2024 von 0,23 auf 0,21 Prozent gesenkt. Die Bildung von Rücklagen ist gesetzlich verpflichtend und andererseits als Ansparung für größere Projekte auch sinnvoll. Die Wirtschaftskammer Vorarlberg verfügt bei einem Ausgabenrahmen von ca. 37 Millionen Euro über rund 44 Millionen Euro an verfügbaren Rücklagen. Anstehende Bauprojekte wie die dringend erforderlichen Sanierungen der WIFI-Standorte Hohenems (Baujahr 1901) und Dornbirn oder in Planung befindliche, größere Bildungs- und Innovationsinitiativen werden in den nächsten Jahren den größten Teil dieser Rücklagen beanspruchen. Weitere Rücklagen der eigenständigen Fachorganisationen (Innungen, Fachgruppen) verwenden diese überwiegend für Bildungs- und Informationsprojekte.