Ende der Gebührenbefreiung wäre „fatales Signal gegen leistbares Wohnen“
Mit 30. Juni 2026 soll die Befreiung von der Grundbucheintragungsgebühr und der Eintragungsgebühr von Pfandrechten auslaufen. Petra Kreuzer, Vizepräsidentin der Wirtschaftskammer Vorarlberg, warnt vor den Folgen.
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Petra Kreuzer, Vizepräsidentin der Wirtschaftskammer Vorarlberg, nimmt das Auslaufen der Befreiung von der Grundbucheintragungsgebühr und der Eintragungsgebühr von Pfandrechten zum Anlass, vor zusätzlichen Belastungen für alle, die ein Eigenheim entgeltlich erwerben wollen sowie vor negativen Folgen für die Bauwirtschaft, Baunebengewerbe und die gesamte Immobilienbranche zu warnen. Gerade in Zeiten hoher Wohnkosten und schwieriger Finanzierungsbedingungen brauche es weiterhin Entlastungen beim Eigentumserwerb.
„Die Bundesregierung hat im Frühjahr 2024 bewusst Maßnahmen beschlossen, um den Eigentumserwerb zu erleichtern und die Baukonjunktur anzukurbeln. Die Gebührenbefreiung war dabei ein wichtiger und richtiger Schritt. Dass diese Entlastung nun wieder gestrichen werden soll, ist völlig unverständlich und läuft allen Bemühungen für leistbares Wohnen diametral entgegen“, betont Kreuzer.
Seit 2024 entfällt in Österreich für den Erwerb von Wohnraum zur Hauptwohnsitzbegründung die Grundbucheintragungsgebühr in Höhe von 1,1 Prozent des Kaufpreises und die Pfandrechtseintragungsgebühr in Höhe von 1,2 Prozent. Die Gebührenbefreiung gilt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro. Diese Maßnahme war Teil des Baupakets der Bundesregierung und sollte insbesondere junge Menschen und Familien beim Erwerb von Eigentum unterstützen sowie der angeschlagenen Bauwirtschaft neue Impulse geben.
„Die damaligen Ziele gelten heute mehr denn je“, sagt Kreuzer weiter. „Die Situation am Wohnungsmarkt hat sich nicht entspannt – im Gegenteil: Hohe Baukosten, wahrscheinlich wieder steigende Kreditzinsen und strenge Finanzierungsauflagen machen Eigentum für viele Menschen kaum noch leistbar. Gerade die in der finanziell häufig angespannten Anfangsphase eines Immobilienerwerbs anfallenden Nebenkosten in Höhe von meist mehreren tausend Euro sind oft die entscheidende Hürde.“
Zudem drohe den freifinanzierten Bauträgern in Zukunft weitere Verschärfungen bei der Finanzierung von aktuell dringend notwendigen Immobilienprojekten. „Denn das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) empfiehlt die Einführung eines sektoralen Systemrisikopuffers für gewerbliche Immobilienfinanzierungen, was eine stufenweise Anhebung der Kapitalanforderungen für Banken auf 2,0 Prozent ab Juli 2026 und auf 3,5 Prozent ab Juli 2027 vorsieht“, warnt Kreuzer. Dies hat zur Folge, dass die strengeren Eigenkapitalregeln den Spielraum der Banken einschränken und Bauträgerkredite teurer machen.
Die Abschaffung der Gebührenbefreiung würde aus Sicht der Wirtschaftskammer nicht nur junge Familien und Erstkäufer zusätzlich belasten, sondern auch die ohnehin schwierige Lage der Bau- und Wohnwirtschaft weiter verschärfen. „Wer jetzt eine funktionierende Entlastungsmaßnahme nicht weiterführt, sendet ein falsches Signal. Es braucht weiterhin gezielte Maßnahmen, die Wohneigentum ermöglichen und die Bauwirtschaft stärken“, fordert Kreuzer.