Weißes Keramikhäuschen mit Glühbirne, Taschenrechner und Zierpflanze auf Holztisch
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Energiekostenpauschale

Als Unterstützungsmaßnahme für EPUs und Kleinstunternehmen ist das Pauschalfördermodell für Energiekosten geplant. Seit gestern sind dazu alle wichtigen Informationen online abrufbar – inklusive Selbst-Check, damit Unternehmer:innen überprüfen können, ob sie die Voraussetzungen für eine Einreichung erfüllen.

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 14.09.2023

Die Eckpunkte der Energiekostenpauschale:

 
Gefördert werden sollen EPUs und Kleinstunternehmen mit einem Jahresumsatz zwischen 10.000 Euro und 400.000 Euro
Die Höhe der Förderung liegt je nach Branche und Jahresumsatz zwischen 110 und 2.475 Euro
Der förderungsfähige Zeitraum beginnt mit 1. Februar 2022 und endet mit 31. Dezember 2022
Es kann zwischen drei Förderperioden gewählt werden
 

 ALLE INFOS ZUR ENERGIEKOSTENPAUSCHALE

Die Beantragung für die Energiekostenpauschale kann voraussichtlich ab Mai online über das Unternehmensserviceportal (USP) durchgeführt werden. Neben dem Energiekostenzuschuss ist dieses Förderinstrument eine weitere dringend benötigte Entlastung für viele heimische Betriebe.*

Freundliche Grüße
Ihre Wirtschaftskammer Vorarlberg

* Achtung: Es wurde noch keine Förderrichtlinie veröffentlicht, bis zum Vorliegen der Richtlinie können sich noch Änderungen ergeben.