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Spartenobmann Markus Kegele
© Matthias Rhomberg

Fehlende Saisonkontingente gefährden Arbeitsplätze, Umsätze und die Wintersaison

Ausstehende Verordnung gefährdet die Vorbereitung auf die Wintersaison – fehlende Arbeitskräfte bedeuten Umsatzverluste und Mehrbelastung für die Beschäftigten.

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 22.10.2026

Die Zeit drängt: Vorarlbergs Tourismusbetriebe benötigen dringend Klarheit über die Saisonkontingente für 2027. Die entsprechende Verordnung hätte laut Regierungsprogramm bereits im September kundgemacht werden müssen. Ohne diese rechtliche Grundlage fehlen den Vorarlberger Unternehmerinnen und Unternehmen die notwendige Planungs- und Rechtssicherheit sowie die Voraussetzungen, um dringend benötigte Saisonarbeitskräfte rechtzeitig für die Wintersaison zu gewinnen. „Unsere Betriebe brauchen jetzt Klarheit, damit sie ihre Wintersaison verlässlich vorbereiten können. Die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften erfordert Vorlauf – von der Bewilligung bis zur Anreise. Jede weitere Verzögerung verschärft die ohnehin herausfordernde Personalsituation“, betont Markus Kegele, Spartenobmann für Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Vorarlberg. Oder wie die WKÖ-Bundesspartenobfrau das Sozialministerium mahnt: „Blockade gefährdet den Tourismusstandort!“
 
Fehlende Arbeitskräfte treffen Betriebe und Beschäftigte
Können offene Stellen nicht besetzt werden, müssen Unternehmen ihr Angebot einschränken, Öffnungszeiten reduzieren oder Kapazitäten ungenutzt lassen. Nicht verkaufte Hotelbetten und geschlossene Restaurantbereiche bedeuten unmittelbare Umsatz- und Wertschöpfungsverluste. Gleichzeitig verteilt sich die Arbeit auf weniger Beschäftigte, wodurch die Stammbelegschaft und die Unternehmerfamilien zusätzlich belastet werden. Das kann letztlich auch Arbeitsplätze im Inland gefährden. „Saisonarbeitskräfte sind eine wichtige Ergänzung zum heimischen Arbeitskräftepotenzial. Sie helfen, die saisonalen Spitzen abzufedern und das Angebot für Gäste aufrechtzuerhalten“, erläutert Kegele.
 
Arbeitsmarktprüfung bleibt wichtiger Schutzmechanismus
Die Saisonkontingente bilden einen maximalen Rahmen und bedeuten nicht, dass sämtliche Plätze ausgeschöpft werden müssen. Die tatsächliche Nachfrage der Betriebe begrenzt die Nutzung. Zudem wird vor der Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung durch das AMS geprüft, ob geeignete Arbeitskräfte aus Österreich oder dem bereits verfügbaren Arbeitskräftepotenzial vermittelt werden können. Saisonarbeitskräfte leisten außerdem durch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge einen Beitrag zur Finanzierung des öffentlichen Systems. Bisher war die Zusammenarbeit zwischen AMS und Touristikern immer hervorragend, wie die WKV betont. Die Wirtschaftskammer Vorarlberg fordert nunmehr eine rasche Kundmachung der Saisonkontingentverordnung für 2027. Die im Regierungsprogramm vorgesehenen Kontingente von 5.500 Plätzen sowie 2.500 Plätzen für Arbeitskräfte aus dem Westbalkan müssen verlässlich zur Verfügung stehen. Planungssicherheit ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Vorarlbergs Tourismusbetriebe ihre Leistungen aufrechterhalten und die Wertschöpfung im Land sichern können.