Heranrückender Wohnbau: WKV fordert wirksamen Schutz für bestehende Betriebe
WKV-Präsident Karlheinz Kopf: „Bestehende Unternehmen dürfen durch später heranrückende Wohnbebauung nicht in ihrer Existenz und Entwicklung gefährdet werden.“
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Wenn Wohngebäude immer näher an bestehende Betriebe „heranrücken“, steigt das Risiko von Nutzungskonflikten. Lärm, Gerüche oder betriebsbedingter Verkehr, die seit Jahren zum ordnungsgemäßen Betrieb gehören, werden plötzlich zum Problem und können nachträgliche Investitionen in Lärm- oder andere Schutzmaßnahmen erfordern. Das kann insbesondere bei Änderungen der Betriebsanlage erhebliche Kosten verursachen und im Extremfall sogar den Fortbestand eines Standorts gefährden.
Nutzungskonflikte frühzeitig vermeiden
Vorarlberg verfügt aufgrund seiner alpinen Topografie nur über einen sehr begrenzten Dauersiedlungsraum. Dieser umfasst lediglich ca. 21 Prozent der gesamten Landesfläche, in welchem sämtliche Nutzungsansprüche untergebracht werden müssen. Zugleich sind gerade in den wirtschaftlich und demografisch besonders dynamischen Tallagen des Rheintals und Walgaus große zusammenhängende Freiflächen durch die Landesgrünzone langfristig gesichert. Grundprinzipien der Raumplanung, wie etwa die Siedlungsentwicklung nach innen, geraten zunehmend in ein Spannungsverhältnis mit dem Ziel, sämtliche Nutzungsansprüche einander so zuzuordnen, dass gegenseitige Beeinträchtigungen möglichst vermieden werden. Insbesondere durch das zunehmend enge Nebeneinander von Wohn- und Betriebsnutzungen steigt das Potenzial für Nutzungskonflikte.
„Wir müssen mit unserem knappen Raum verantwortungsvoll umgehen. Entscheidend ist aber, mögliche Konflikte bereits bei der Raumplanung zu vermeiden, anstatt sie später auf Kosten bestehender Betriebe lösen zu müssen. Wer neben bestehende Betriebsstandorte baut, darf nicht nachträglich deren Betriebs- und Entwicklungsmöglichkeiten einschränken“, sagt Kopf.
RPG-Novelle muss Bestandsschutz verstärken
Die WKV fordert daher seit Jahren entsprechende ergänzende Schutzmechanismen im Raumplanungsgesetz (RPG), um bereits im Zuge des Umwidmungsverfahrens des Nachbargrundstücks - und damit dem Baubewilligungsverfahren vorgelagert - sicherzustellen, dass bestehende Betriebe und ihre betriebsüblichen Immissionen ausreichend berücksichtigt und geschützt werden. Die von der Landesregierung angekündigte Möglichkeit, künftig schon bei Bauflächen- und Sondergebietswidmungen entsprechende Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Nutzungskonflikten festzulegen, greift diese Forderung erstmals auf.
„Das ist ein wichtiger Schritt. Entscheidend bei der Umsetzung wird aber sein, dass ein praxistauglicher Bestandsschutz im RPG verankert wird, der treffsicher auf das zugrundeliegende Problem der heranrückenden Wohnbebauung abzielt“, unterstreicht Kopf.
Bestehende Rechte nutzen
Die WKV empfiehlt zudem ihren Mitgliedsbetrieben bereits heute bestehende Schutzmöglichkeiten rechtzeitig zu nutzen: § 8 Abs. 3 des Vorarlberger Baugesetzes (BauG) ermöglicht betroffenen Betrieben unter bestimmten Voraussetzungen, im Baubewilligungsverfahren des Nachbarn gegen heranrückende Wohnbebauung Einwendungen zu erheben. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass Bauwerke im Immissionsbereich eines rechtmäßig bestehenden Betriebs keinen Verwendungszweck aufweisen dürfen, der unter Berücksichtigung dieses Betriebs das ortsübliche Ausmaß übersteigende Immissionen am Bauwerk erwarten lässt. Dieses Einwendungsrecht gilt für Betriebe im Umkreis von höchstens 100 Metern zum Baugrundstück, sofern sie anderen anlagenrechtlichen Vorschriften unterliegen. Erforderliche Schutzmaßnahmen vor Immissionen bestehender Unternehmen können so dem Bauwerber selbst auferlegt werden. Wichtig ist, von diesem Einwendungsrecht rechtzeitig Gebrauch zu machen, damit potenzielle Nutzungskonflikte im Baubewilligungsverfahren des Nachbarn (ausreichend) berücksichtigt werden können.
Ebenso wichtig wie die Ergänzung im RPG und die ohnehin bestehende Regelung des BauG wird aber auch deren konsequenter und einheitlicher Vollzug sein. Die Gemeinden müssen für die Problematik heranrückender Wohnbebauung sensibilisiert werden und durch konkrete Vollzugsleitlinien bei der Anwendung der bezughabenden raumplanungs- und baurechtlichen Bestimmungen unterstützt werden.
„Betriebe benötigen eine verlässliche räumliche Existenzgrundlage, sowie Rechts- und Planungssicherheit. Wer bestehende Betriebsstandorte schützt, sichert Investitionen, Arbeitsplätze und die wirtschaftliche Zukunft Vorarlbergs“, betont WKV-Präsident Kopf abschließend.