„Naturschutzabgabe neu“ stärkt Kreislaufwirtschaft
Vereinfachtes Abgabensystem reduziert Bürokratie, stärkt die Kreislaufwirtschaft und sichert gleichzeitig die Finanzierung des Naturschutzes
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Im Zuge des Novellierungsprozesses des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (GNL) wird auch die Naturschutzabgabe umfassend überarbeitet. Ziel der Neuregelung ist es, das bestehende Abgabensystem zu vereinfachen, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Behörde zu reduzieren, die Abgabepflicht klar abzugrenzen und gleichzeitig die Finanzierung des Naturschutzes weiter sicherzustellen. „Mit der Neuregelung ändern wir nicht das Gesamtaufkommen der Naturschutzabgabe, sondern das System dahinter. Die Gesamteinnahmen durch die Naturschutzabgabe bleiben unverändert. Unser Ziel ist es, die Abläufe einfacher, nachvollziehbarer und praxistauglicher zu gestalten – mit weniger Bürokratie, einer zeitgemäßen Ausrichtung des Abgabensystems und gleichbleibenden Mitteln für den Naturschutz“, betonen die Vertreter des Landes Vorarlberg und der Wirtschaftskammer Vorarlberg bei der heutigen (10. Juli 2026) Pressekonferenz in Hard.
Die Überarbeitung der Naturschutzabgabe wurde im vergangenen Jahr in engem und konstruktivem Dialog zwischen der Wirtschaftskammer Vorarlberg, der Landesverwaltung und der Landespolitik erarbeitet. Vertreter der Rohstoffgewinnung, der Bauwirtschaft sowie der Landesverwaltung haben dabei gemeinsam innerhalb kurzer Zeit eine Lösung entwickelt, die Verwaltungsvereinfachung, ökologische und wirtschaftliche Interessen gleichermaßen berücksichtigt. Die neue Regelung ist Teil des derzeit laufenden GNL-Novellierungsprozesses und setzt – im Sinne des im Arbeitsprogramm der Landesregierung verankerten Kurses zur Entbürokratisierung und Deregulierung – auch bei der Naturschutzabgabe auf einfachere und schnellere Abläufe, weniger Bürokratie und eine Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten.
„Als Landesregierung verfolgen wir mit der GNL-Novelle das Ziel, mehr Klarheit, mehr Tempo und mehr Eigenverantwortung zu schaffen, ohne den Schutz unserer Natur aus den Augen zu verlieren. Dieses Prinzip gilt auch für die Naturschutzabgabe. Gemeinsam mit den Vertretern der Wirtschaft haben wir das bestehende System grundlegend überprüft und dort vereinfacht, wo Vereinfachungen möglich, sinnvoll, aber auch nötig sind. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass die Mitfinanzierung über die Naturschutzabgabe für diverse Naturschutzmaßnahmen auch künftig gewährleistet bleibt“, betont Landesrat Christian Gantner.
Finanzierungsbeitrag für den Naturschutz
Die Naturschutzabgabe ist seit rund 30 Jahren ein bewährtes Instrument und knüpft an die bereits mit dem Landschaftsschutzgesetz 1973 eingeführte Landschaftsschutzabgabe an. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (GNL) im Jahr 1997 wurde diese als Naturschutzabgabe neu geregelt und gemeinsam mit dem Naturschutzfonds im heutigen System verankert. Die Naturschutzabgabe folgt dem Verursacherprinzip. Wer durch bestimmte Eingriffe Natur und Landschaft in Anspruch nimmt, leistet einen finanziellen Beitrag zur Erhaltung und Weiterentwicklung des Naturraums. Die Höhe richtet sich nach der tatsächlich bewegten Materialmenge. Das Grundsystem hat sich bewährt. Im Zuge der GNL-Novelle wird das System nun an die heutigen Rahmenbedingungen angepasst.
An der bewährten Aufteilung der Erträge wird auch künftig festgehalten. 35 Prozent der Einnahmen durch die Naturschutzabgabe verbleiben nach wie vor bei der jeweiligen Standortgemeinde und sind zweckgebunden für Maßnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes zu verwenden. Die verbleibenden 65 Prozent fließen weiter in den Naturschutzfonds des Landes.
Aus dem Naturschutzfonds (durchschnittliches Gesamtvolumen jährlich von rund 2,46 Mio. Euro) werden unter anderem die Aufwendungen für die Naturschutzanwaltschaft und die Naturwacht, das Management sowie Pflegemaßnahmen in den Schutzgebieten (insbesondere Natura-2000-Gebiete, Biosphärenpark und Naturpark), Artenschutzprojekte, die Finanzierung naturschutzbezogener Forschung der inatura sowie Maßnahmen der Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit, beispielsweise das Projekt Naturwissen oder Biotopexkursionen, finanziert. Mit den Erträgen aus der Naturschutzabgabe (jährlich durchschnittlich rund 800.000 bis 1 Mio. Euro) werden rund 30 bis 40 Prozent der klassischen Naturschutzausgaben des Landes im Naturschutzfonds finanziert.
„Wer einen Eingriff in Natur und Landschaft vornimmt, trägt auch Verantwortung für Natur und Landschaft. Die Naturschutzabgabe ist für unsere Unternehmen deshalb selbstverständlich. Bei der gemeinsamen Überarbeitung mit dem Land Vorarlberg ging es uns vor allem darum, das System einfacher, nachvollziehbarer und praxistauglicher zu gestalten. Mit der nun vorliegenden Lösung ist es gelungen, Vereinfachung und Nachhaltigkeit miteinander zu verbinden. Möglich wurde dies durch die konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten und den gemeinsamen Willen, rasch eine praxistaugliche und zukunftsfähige Neuregelung zu erarbeiten – das ist keine Selbstverständlichkeit. So bauen wir Bürokratie ab, ohne unseren Beitrag zur Finanzierung des Naturschutzes zu schmälern. Das ist ein guter Kompromiss für Wirtschaft, Land, Gemeinden und Naturschutz“, so Philipp Tomaselli, Innungsmeister-Stellvertreter Bau, Wirtschaftskammer Vorarlberg.
Wesentliche Änderungen und Verbesserungen
1. Deponien werden künftig miteinbezogen
Neu in die Abgabepflicht aufgenommen werden Bodenaushubdeponien sowie Bergbauverfüllungen. Auch diese stellen Eingriffe in Natur und Landschaft dar und werden künftig in das System der Naturschutzabgabe einbezogen.
Damit wird die Naturschutzabgabe insgesamt gerechter ausgestaltet. Gemeinden mit Bodenaushubdeponien, die bislang trotz erheblicher Belastungen durch Deponiebetrieb und Transportverkehr keine Einnahmen aus der Naturschutzabgabe erhalten haben, profitieren künftig ebenfalls von den Erträgen. Gleichzeitig werden vergleichbare Eingriffe in Natur und Landschaft künftig nach denselben Grundsätzen behandelt.
Die Einbeziehung der Deponien setzt darüber hinaus einen wichtigen Anreiz für die Kreislaufwirtschaft. Da künftig nur das tatsächlich deponierte Material der Abgabepflicht unterliegt, verbessert sich die Wettbewerbsfähigkeit von Sekundärrohstoffen gegenüber Primärrohstoffen. Die hochwertige Verwertung von Bodenaushubmaterial wird wirtschaftlich attraktiver und Recycling zusätzlich gestärkt. Bodenaushubmaterial, das einer Wiederverwertung zugeführt wird, wird zukünftig von der Abgabenpflicht ausgenommen. Davon profitieren insbesondere Bauvorhaben – etwa im Wohnbau –, bei denen Bodenaushub hochwertig verwertet werden kann. Dadurch wird die Verwertung wirtschaftlich attraktiver und ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, wertvolle Rohstoffe im Kreislauf zu halten. Dies schont wertvollen Deponieraum und unterstützt die Ziele der Kreislaufwirtschaftsstrategie 2022 des Bundes im Bereich Bauwirtschaft inklusive Bodenaushub.
„Gerade dieser Punkt zeigt, wie konstruktiv die Zusammenarbeit war. Innerhalb der Branche mussten unterschiedliche Interessen zusammengeführt werden. Dass hier gemeinsam eine tragfähige Lösung gefunden wurde, ist keine Selbstverständlichkeit. Mit der Einbeziehung der Bodenaushubdeponien und der Bergbauverfüllungen schaffen wir unter den verschiedenen Unternehmen mehr Fairness. Gleichzeitig stärken wir die Kreislaufwirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit, indem wir einen zusätzlichen Anreiz schaffen, wertvolle Rohstoffe möglichst im Kreislauf zu halten“, so Franz Josef Kopf, Innungsmeister Bauhilfsgewerbe, Wirtschaftskammer Vorarlberg.
2. Einheitlicher Abgabesatz
Bislang galten für die Naturschutzabgabe zwei unterschiedliche Abgabesätze: Für Steine waren ab 1. Jänner 2026 51 Cent pro Tonne, für Sand, Kies und Schuttmaterial 102 Cent pro Tonne zu entrichten. Diese Unterscheidung führte in der Praxis regelmäßig zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand und erhöhten Anforderungen bei der Abrechnung und Kontrolle.
Mit einem einheitlichen Abgabesatz wird die Berechnung der Naturschutzabgabe wesentlich einfacher. Künftig gilt für alle abgabepflichtigen Tatbestände ein einheitlicher Abgabesatz von 49 Cent pro Tonne. Dieser Abgabesatz wird wie bisher jährlich mit dem Baukostenindex angepasst. Dadurch wird das Abgabensystem deutlich einfacher und nachvollziehbarer. Fehlerquellen werden reduziert und sowohl Unternehmen als auch Behörden profitieren von einer einfacheren und einheitlichen Abwicklung.
„Der neue Abgabesatz wurde so festgelegt, dass die Neuregelung insgesamt aufkommensneutral ausgestaltet ist. Trotz der Vereinfachung bleiben die Einnahmen für die Standortgemeinden und den Naturschutzfonds des Landes insgesamt erhalten, gleichzeitig entsteht für die Wirtschaft in Summe keine zusätzliche finanzielle Belastung. Für unsere Unternehmen aber bedeutet der einheitliche Abgabesatz vor allem eine deutliche Vereinfachung in der täglichen Praxis. Der einheitliche Abgabesatz spart Zeit und Verwaltungsaufwand sowohl bei den Unternehmen als auch bei den Behörden, so Herbert Zech, Fachverband Steine-Keramik.
3. Weniger Bürokratie für Unternehmen und Verwaltung
Ein weiterer Schwerpunkt der Neuregelung liegt auf der Vereinfachung der administrativen Abläufe. Ziel ist es, den laufenden Verwaltungsaufwand sowohl für Unternehmen als auch für die Behörden spürbar zu reduzieren.
Die Naturschutzabgabe ist künftig nur noch vierteljährlich statt monatlich abzurechnen. Gleichzeitig können bestehende Mengenaufzeichnungen herangezogen werden, die aufgrund anderer gesetzlicher Verpflichtungen – etwa im Deponiebereich oder nach dem Mineralrohstoffgesetz – ohnehin bereits geführt werden. Zusätzliche Dokumentationspflichten werden dadurch weitgehend vermieden.
Die Unternehmen profitieren damit von einer einfacheren Abwicklung, weniger Meldepflichten und einem geringeren administrativen Aufwand. Gleichzeitig werden auch die Kontroll- und Vollzugsabläufe für die Behörden vereinfacht. „Gerade bei kleineren Vorhaben stand der bisherige Verwaltungsaufwand häufig in keinem Verhältnis zur tatsächlich abzuführenden Abgabe. Mit der Neuregelung wird dieser Aufwand deutlich reduziert“, so Philipp Tomaselli, Innungsmeister-Stellvertreter Bau, Wirtschaftskammer Vorarlberg.
„Insbesondere bei den Melde- und Abrechnungsmodalitäten konnten wir den Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren. Die Unternehmen müssen künftig weniger Zeit für administrative Abläufe aufwenden und auch die Vollziehung wird einfacher. Das spart Zeit und Ressourcen – sowohl in den Unternehmen als auch in der Verwaltung“, erläutert Wolfgang Eberhard, Fachbereichsleiter Abfallwirtschaft im Amt der Vorarlberger Landesregierung.
4. Sachgerechte Abgrenzung der Abgabepflicht
Auch die Beseitigung unnötiger Geldflüsse innerhalb der öffentlichen Hand ist ein weiterer Schwerpunkt der Neuregelung. Die Naturschutzabgabe entfällt künftig bei mehreren Tatbeständen, bei denen letztlich öffentliche Einrichtungen die Abgabe an sich selbst entrichten würden.
So werden unter anderem Entnahmen aus Wildbachauffangbecken sowie bestimmte Maßnahmen des Hochwasserschutzes künftig von der Abgabepflicht ausgenommen. Gleiches gilt für Rekultivierungsmaßnahmen, bei denen kein zusätzlicher Eingriff in Natur und Landschaft erfolgt. In diesen Fällen steht nicht die Gewinnung von Rohstoffen, sondern der Schutz von Siedlungsräumen, Infrastruktur und Bevölkerung im Vordergrund. Die Neuregelung sorgt damit für eine sachgerechte Abgrenzung der Abgabepflicht und reduziert gleichzeitig den Verwaltungsaufwand für Gemeinden und Behörden.
„Nicht jede Materialentnahme verfolgt einen wirtschaftlichen Zweck. Gerade bei Maßnahmen des Hochwasserschutzes oder der Räumung von Wildbachauffangbecken geht es in erster Linie um die Sicherheit der Bevölkerung. Es ist daher nur vernünftig, dass wir solche Maßnahmen künftig von der Naturschutzabgabe ausnehmen. Damit entlasten wir die Gemeinden, vermeiden unnötigen Verwaltungsaufwand und Geldflüsse innerhalb der öffentlichen Hand und schaffen ein insgesamt stimmigeres und nachvollziehbareres Abgabensystem“, betont Landesrat Gantner.
Der Wegfall einzelner bisheriger Tatbestände wird durch die Einbeziehung der Bodenaushubdeponien und der Bergbauverfüllungen sowie den neuen einheitlichen Abgabesatz ausgeglichen. Dadurch bleibt die Neuregelung insgesamt aufkommensneutral und die Finanzierung des Naturschutzes weiterhin gesichert.
„Naturschutzabgabe neu“ kompakt
• Abgabepflicht nun auch für Bodenaushubdeponien sowie Bergbauverfüllungen
• 49 Cent pro Tonne Steine, Sand, Kies und Schuttmaterial (einheitlicher Abgabesatz)
• nach wie vor 35 % der Einnahmen für die Standortgemeinde
• nach wie vor 65 % der Einnahmen für den Naturschutzfonds des Landes Vorarlberg
• 4 statt 12 Abrechnungen pro Jahr (quartalsweise statt monatlich)