Zum Inhalt springen
Comploj und Feigl
© Matthias Rhomberg

Die GNL-Novelle beseitigt Überregulierung – nicht den Naturschutz

Naturschutzgesetz-Novelle: Gewerbe & Handwerk sowie Industrie begrüßen wichtige Erleichterungen. 

Lesedauer: 3 Minuten

Einen Moment bitte. Ladevorgang läuft ...
0:00
Audio konnte nicht geladen werden. Erneut versuchen
0:00
0:00
Aktualisiert am 30.06.2026

Die Novelle baue unnötige Doppelgleisigkeiten und überzogene Bewilligungspflichten ab.

Für das Gewerbe und Handwerk ist die Novelle ein klares Signal für einen wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort, den es dringender denn je braucht. 
Spartenobmann Bernhard Feigl bezeichnet die Änderungen als „genau den richtigen Schritt“: „Wer in gewidmetem Baugebiet investiert, braucht verlässliche und verhältnismäßige Verfahren – keine unnötigen Doppelgleisigkeiten. Die vorgesehenen Vereinfachungen schaffen mehr Planungssicherheit, beschleunigen Investitionen und entlasten Unternehmen von überflüssiger Bürokratie. Gleichzeitig bleibt der Schutz ökologisch besonders sensibler Gebiete und geschützter Arten uneingeschränkt erhalten“, betont Bernhard Feigl, Spartenobmann Gewerbe und Handwerk.

Die Änderungen stärken damit die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen und zeigen, dass ein starker Wirtschaftsstandort und ein wirksamer Naturschutz kein Widerspruch sind. Auch die Industrie sieht in der Novelle einen wichtigen Schritt hin zu einem modernen und planbaren Genehmigungsrecht. 

Industrie-Spartenobmann Markus Comploj betont: „Die geplante Novelle des Vorarlberger Naturschutzgesetzes schafft dort Erleichterungen, wo sie sinnvoll sind – nämlich vor allem auf bereits gewidmeten und bebauten Flächen – und hält gleichzeitig an der naturschutzrechtlichen Bewilligungspflicht außerhalb dieser Bereiche fest. Es werden künftig aber realistische Schwellenwerte gelten. Von einem Freibrief für Bauvorhaben kann daher keine Rede sein. Nicht jedes Bauvorhaben muss ein aufwendiges Naturschutzverfahren durchlaufen. So werden Verfahren effizienter, ohne den Schutz wertvoller Naturflächen zu schwächen. Naturschutz braucht Qualität und Augenmaß – nicht unnötige Bürokratie. Genau diesen Weg schlägt die Novelle ein und stärkt damit sowohl den Wirtschaftsstandort Vorarlberg als auch einen wirksamen Naturschutz.“

Für die beiden Spartenobleute ist klar: „Zur Schöpfungsverantwortung gehört nicht nur der Schutz der Natur, sondern gleichzeitig auch die Verantwortung für die Menschen. Wer Betriebe, Wohnraum und Infrastruktur grundsätzlich verhindert, gefährdet Arbeitsplätze, Wohlstand und Lebensqualität. Entscheidend ist daher nicht ein generelles Nein zur Entwicklung, sondern die wirtschaftliche Entwicklung und Naturschutz miteinander zu verbinden. Es sollte nicht aus den Augen verloren werden, dass gerade eine nachhaltige Wirtschaft die Mittel schafft, um Umwelt- und Klimaschutz überhaupt finanzieren zu können.“

Womit die Novelle aufräumt

Mythos: "Der Naturschutz wird ausgehebelt."
Fakt: Natura-2000-Gebiete, unionsrechtlich geschützte Arten sowie Flächen außerhalb bebauter Gebiete ab bestimmten Schwellenwerten bleiben vollständig geschützt. Die Novelle beseitigt vor allem nationale Überregulierungen ("Gold Plating"), die über europäische Vorgaben hinausgehen.

Mythos: "Jetzt darf überall ohne Bewilligung gebaut werden."
Fakt: Nein. Erleichterungen gelten vor allem auf bereits gewidmeten und bebauten Flächen und auch nur hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Bewilligung. Außerhalb dieser Bereiche bleiben die naturschutzrechtliche sowie sonstige Bewilligungspflicht bestehen. 

Mythos: "Umweltorganisationen werden ausgeschaltet."
Fakt: Ihre Beteiligungs- und Beschwerderechte bestehen künftig dort, wo sie europarechtlich vorgeschrieben sind. Die Novelle verhindert lediglich Verfahrensrechte, die über diese Vorgaben hinausgehen und Projekte unnötig verzögern.

Mythos: "Größere Bauprojekte entgehen künftig jeder Kontrolle."
Fakt: Es werden lediglich realistische Schwellenwerte eingeführt, ab welchen auch eine naturschutzrechtliche Bewilligung vorliegen muss. Andere Bewilligungspflichten bleiben erhalten – es werden lediglich Doppelgleisigkeiten mit anderen Rechtsmaterien abgebaut.