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Karlheinz Kopf
© Marek Knopp

Landespolitik muss überschießende Regulierung bei Ladeinfrastruktur vermeiden

WKV fordert eine flexible Umsetzung von Art. 14 der EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) und lehnt überzogene Verpflichtungen klar ab.

Lesedauer: 3 Minuten

Aktualisiert am 06.08.2026

WKV-Präsident Karlheinz Kopf erklärt: „Der Markt kann den tatsächlichen Bedarf deutlich besser abbilden als pauschale Quoten.“

Die Wirtschaftskammer Vorarlberg (WKV) spricht sich für eine wirtschaftlich tragfähige und bedarfsgerechte Umsetzung des Artikel 14 der EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) aus. Denn die vorgesehenen Verpflichtungen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bei Nichtwohngebäuden würden in ihrer derzeitigen Form zu erheblichen Mehrkosten für die Betriebe führen, ohne dass ein entsprechender tatsächlicher Bedarf bestehe, kritisiert Karlheinz Kopf, Präsident der Wirtschaftskammer Vorarlberg. Die EPBD sieht vor, dass bei Nichtwohngebäuden – abhängig von der Anzahl der vorhandenen Parkplätze – eine bestimmte Zahl an Ladepunkten errichtet werden muss. Zusätzlich sind teilweise die Installation von Vorverkabelungen oder Leitungsinfrastruktur verpflichtend vorgesehen. 
 
Unternehmerische Entscheidung statt starrer gesetzlicher Vorgaben
Da sich diese Vorgaben nicht an der tatsächlichen Nutzung orientieren, sieht die WKV diese kritisch. „Grundsätzlich stellt sich für uns die Frage, ob es eine Regulierung in diesem Ausmaß überhaupt braucht. Ob ein Betrieb beispielsweise seinen Kundinnen und Kunden Ladeinfrastruktur anbieten möchte oder nicht, sollte eine unternehmerische Entscheidung bleiben und nicht durch starre gesetzliche Vorgaben erzwungen werden. Der Markt kann den tatsächlichen Bedarf deutlich besser abbilden als pauschale Quoten“, betont WKV-Präsident Karlheinz Kopf. 
Derzeit sind in Österreich rund 297.000 Elektrofahrzeuge zugelassen. Gleichzeitig erfolgt der überwiegende Teil der Ladevorgänge weiterhin im privaten Bereich. Die von der EU-Richtlinie vorgesehenen Ausbauverpflichtungen stehen daher in keinem angemessenen Verhältnis.
 
Zu hohe Kosten für angeschlagene Wirtschaft

Besonders deutlich zeigen sich die Auswirkungen am Beispiel des österreichischen Lebensmittelhandels: Dort würde eine direkte Umsetzung der Vorgaben Investitionen von mehr als 300 Millionen Euro auslösen. Nach Schätzungen der Branche müssten zusätzlich rund 15.000 bis 20.000 Ladepunkte errichtet werden. Über alle Wirtschaftsbereiche hinweg wäre mit einem Vielfachen dieser Kosten zu rechnen.
„Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten müssen Investitionen dort erfolgen, wo sie tatsächlich Wirkung entfalten. Zusätzliche Millionenbelastungen für kaum genutzte Ladepunkte schwächen die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe und binden Kapital, das für Innovationen oder die Transformation wesentlich sinnvoller eingesetzt werden könnte“, führt Karlheinz Kopf aus. Die Wirtschaftskammer Vorarlberg fordert die Landesregierung auf, die Umsetzung des Artikels 14 der EPBD im Landesrecht möglichst flexibel anzugehen. Bestehende Interpretationsspielräume der Richtlinie müssen konsequent ausgeschöpft werden – so, wie dies andere Mitgliedstaaten, insbesondere Deutschland, bereits vormachen. Statt einer starren Anzahl von Ladepunkten, sollte auf die erforderliche Gesamtladeleistung abgestellt werden. Ebenso braucht es eine praxistaugliche Definition der Ladeinfrastruktur.
„Für uns ist klar: Vorarlberg darf die europäischen Vorgaben weder verschärfen noch mit zusätzlichen Anforderungen versehen. Vielmehr müssen sämtliche Spielräume genutzt werden, um eine wirtschaftlich vernünftige und praktikable Umsetzung sicherzustellen.“
 
Lösungsvorschläge ohne unnötige Belastungen
Die Wirtschaftskammer Vorarlberg wird daher noch im Sommer einen konkreten Vorschlag für eine aus Sicht der Wirtschaft gangbare Umsetzung an die Vorarlberger Landesregierung übermitteln. Ziel ist eine Lösung, die den europäischen Vorgaben entspricht, gleichzeitig aber Investitionen am tatsächlichen Bedarf (insbesondere auch der üblichen Verweildauer beim jeweiligen Gebäude) ausrichtet und unnötige Belastungen für die Unternehmen vermeidet. „Europa soll Ziele vorgeben, darf aber den Weg dorthin nicht mit überbordender Regulierung verbauen. Wir wollen eine Umsetzung, die Klimaziele und wirtschaftliche Vernunft miteinander verbindet. Es liegt nun an der Vorarlberger Landesregierung, die Richtlinie maximal wirtschaftsfreundlich auszulegen“, erklärt WKV-Präsident Karlheinz Kopf abschließend.