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Abschaffung des Nacht-60ers. Zeitgemäße Regelungen laut WKV längst überfällig.
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Nacht 60er: Ein Relikt aus der Vergangenheit

Der sogenannte „Nacht-60er“ für Lkw über 7,5 Tonnen stammt aus einer Zeit, in der Verkehr, Fahrzeuge und Lärmschutz noch ganz anders aussahen. „Eine solche Regelung ist nicht mehr zeitgemäß, und sie schadet mehr, als sie nützt“, erklären WKV-Präsident Karlheinz Kopf und Verkehr-Spartenobmann Michael Zimmermann. Diese Botschaft wurde heute Verkehrsminister Peter Hanke anlässlich seines Besuches in Vorarlberg übergeben.

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Aktualisiert am 10.03.2026

WKV-Präsident Karlheinz Kopf und Verkehr-Spartenobmann Michael Zimmermann haben sich heute mit einem für die heimische Transport- und Logistikwirtschaft dringlichen Anliegen an Bundesminister Peter Hanke gewandt. Konkret geht es um die zeitgemäße Anpassung der nächtlichen Geschwindigkeitsregelung für Lastkraftwagen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen betrifft.

Zwischen 22.00 und 5.00 Uhr dürfen schwere Lkw maximal 60 km/h fahren. Was ursprünglich dem Lärmschutz dienen sollte, erzeugt inzwischen neue Probleme: Lange Fahrten mit niedriger Geschwindigkeit sind monoton und ermüdend. Gleichzeitig entstehen massive Geschwindigkeitsunterschiede zu nachfolgenden Fahrzeugen von bis zu 70 km/h – ein unnötiges Sicherheitsrisiko. „Moderne Nutzfahrzeuge sind längst als lärmarme Fahrzeuge klassifiziert. Dazu kommt, dass rund 80 Prozent der von der ASFINAG geplanten Lärmschutzmaßnahmen bereits umgesetzt sind. Die ursprüngliche Schutzfunktion des Nacht-60ers greift daher kaum noch“, betont WKV-Präsident Kopf.

Die Regelung bleibt – ihre Begründung nicht. „Auch aus Sicht der Verkehrssicherheit spricht nichts gegen eine Anpassung. Ein Gutachten der KFV Sicherheit Service GmbH bestätigt klar: Eine Anhebung der nächtlichen Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h hat keine negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. Im Gegenteil – homogenere Geschwindigkeiten reduzieren Überholmanöver und erleichtern das Einschätzen von Abständen. Das erhöht die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer“, sagt Spartenobmann Zimmermann.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen sind ebenso eindeutig. Eine Anhebung auf 80 km/h verkürzt die Fahrzeit auf längeren nächtlichen Autobahnstrecken um bis zu einem Drittel. Auf 300 Kilometern bedeutet das eine Zeitersparnis von 1 Stunde und 15 Minuten. Hochgerechnet auf zahlreiche tägliche Fahrten verbessert dies Planbarkeit, Pünktlichkeit und den effizienten Einsatz von Personal und Fahrzeugen spürbar.

„Die Transport- und Logistikwirtschaft ist das Rückgrat der heimischen Versorgung. Wer sie ausbremst, bremst den Standort. Der Nacht-60er ist kein Sicherheitsinstrument mehr, sondern ein Relikt. Was es jetzt braucht, ist eine sachliche, faktenbasierte Entscheidung: Die Anhebung der nächtlichen Höchstgeschwindigkeit für Lkw über 7,5 Tonnen auf 80 km/h“, betonen Kopf und Zimmermann.