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Naturschutzgesetz
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Naturschutzgesetz-Novelle: Vereinfachung und Verfahrensbeschleunigung

Die WKV sieht wichtige Verbesserungen und deutliche Entlastungen für Unternehmen in der neuen Naturschutzgesetzes-Novelle. 

Lesedauer: 3 Minuten

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Aktualisiert am 26.06.2026

Die Wirtschaftskammer Vorarlberg sieht in den heute vorgestellten Änderungen des Naturschutzgesetzes bzw. des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (GNL) wichtige Verbesserungen und deutliche Entlastungen für Unternehmen. Zahlreiche langjährige Forderungen der Wirtschaft finden sich in den angekündigten Maßnahmen wieder. Gleichzeitig verweist die WK Vorarlberg auf weiteres Potenzial für Vereinfachungen und eine konsequente Beschleunigung von Genehmigungsverfahren.

„Wir begrüßen, dass viele unserer Forderungen in der Novelle zum GNL aufgegriffen werden sollen und dadurch in einigen Bereichen wesentliche Verbesserungen für die Wirtschaft erzielt werden können“, betont WK-Präsident Karlheinz Kopf. Besonders positiv bewertet die Wirtschaftskammer den Umstand, dass Vorhaben in gewidmeten Betriebsgebieten weitgehend bewilligungsfrei gestellt sind sowie die geplanten erweiterten Bewilligungsfreistellungen und die Anhebung verschiedener für die Wirtschaft relevanter Schwellenwerte bei bestehenden Bewilligungspflichten. Dadurch könnten überzogene Bewilligungspflichten künftig deutlich reduziert werden, ohne den Naturschutz dabei aus den Augen zu verlieren.

Ebenfalls positiv sieht die WK Vorarlberg neben dem Abbau von Doppelgleisigkeiten mit anderen Rechtsmaterien insbesondere die angekündigten Änderungen bei den Beteiligungs- und Beschwerderechten von Naturschutzanwaltschaft und Umweltorganisationen. Insbesondere die Beschränkung der Stellungnahmemöglichkeit und der Beschwerderechte auf unionsrechtliche Anforderungen sowie Erleichterungen bei den Zustellregelungen bringen Tempo in die Verfahren. Darüber hinaus würden zusätzliche verfahrensbeschleunigende Maßnahmen – etwa in Form von verkürzten Fristen, Veröffentlichung von Bescheiden anstelle von Direktzustellungen, früherer Eintritt der Zustellfiktion – zu effizienteren Abläufen beitragen. Entlastungen und eine vereinheitlichte Abwicklung bei der Naturschutzabgabe werden ebenfalls maßgeblich zu einer Reduktion von Bürokratie beitragen. Positiv hervorgehoben wird zudem, dass vorgeschriebene Bescheidauflagen auf Antrag des Bewilligungsinhabers nachträglich abgeändert oder aufgehoben werden können, wenn mit weniger belastenden Auflagen das Auslangen gefunden werden kann.
 
Weiteres Verbesserungspotenzial vorhanden
Trotz der positiven Ansätze sind aus Sicht der Wirtschaftskammer noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft. So sollten zusätzliche Genehmigungsfreistellungen insbesondere für die Erhaltung und Modernisierung bestehender baulicher Anlagen vorgesehen werden.  Darüber hinaus spricht sich die Wirtschaftskammer für Erleichterungen bei Skipisten und Liftanlagen sowie bei Sportstätten und touristischen Infrastruktureinrichtungen wie Klettersteigen, Hochseilgärten oder vergleichbaren Angeboten aus, die eine aktive Naturnutzung und einen sanften Tourismus fördern. Ein weiterer zentraler Punkt betrifft die Verfahrensbeteiligung des Standortanwalts. Dieser sollte in naturschutzrechtlichen Verfahren mit denselben Rechten ausgestattet werden wie die Naturschutzanwaltschaft.

Klare Verfahren und verbindliche Zeitpläne erforderlich

Für eine nachhaltig spürbare Beschleunigung von Verfahren braucht es nach Ansicht der Wirtschaftskammer jedoch auch entsprechende Maßnahmen im Vollzug. „Für eine umfassend spürbare Verfahrensbeschleunigung braucht es klar strukturierte Verfahren, eine frühzeitige Abstimmung zwischen Projektwerbern, Behörden und öffentlichen Dienststellen sowie vor allem verbindliche Zeitpläne. Nur so können Verfahren effizient gestaltet und ihre Dauer verkürzt werden, wodurch auch die Verwaltung spürbar entlastet würde“, erklärt Julian Fässler, WKV-Direktor.

Insgesamt sieht die Wirtschaftskammer Vorarlberg in den angekündigten Änderungen einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung und zentrale Erleichterungen, ohne dass der Naturschutz leidet. „Wenngleich in manchen Bereichen noch weiterer Vereinfachungsbedarf besteht, lässt sich zusammenfassend festhalten, dass mit den heute angekündigten Änderungen das Verhältnis zwischen ökologischen Erfordernissen sowie wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen im Naturschutz wieder ausgewogener werden könnte“, betont Präsident Karlheinz Kopf abschließend.