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Rheintal Industrie
© Getty Images/TG23

RPG-Novelle: Positive Entwicklungen für die Wirtschaft

Die WKV sieht in den  vorgestellten Änderungen des Raumplanungsgesetzes (RPG) verfahrensbeschleunigende Maßnahmen sowie Vereinfachungen im Gesetz.

Lesedauer: 4 Minuten

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Aktualisiert am 20.07.2026

Das Raumplanungsgesetz (RPG) ist das wesentliche Steuerungselement für eine nachhaltige räumliche Entwicklung des Standorts. Vor dem Hintergrund der bestehenden raumplanerischen Herausforderungen in Vorarlberg wird eine gesetzliche Weiterentwicklung von Seiten der WKV begrüßt. Ziel der Novelle sollte es sein, zukunftsorientierte raumplanerische Rahmenbedingungen zu schaffen, die unter Berücksichtigung auch anderer berechtigter Nutzungsansprüche eine wirtschaftliche Entwicklung am Standort weiterhin ermöglichen, Verfahren zu beschleunigen und Komplexität abzubauen. „Die Novellierung des Raumplanungsgesetzes bietet die Chance, den Lebens- und Wirtschaftsraum voranzubringen und die Weichen für einen zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort zu stellen – diese gilt es zu nutzen“, betont WKV-Präsident Karlheinz Kopf. Die WKV bewertet einige der vorgesehenen Neuerungen im RPG positiv, in einzelnen Bereichen fehlen aber noch zentrale Punkte für eine Verbesserung und Entlastung der Wirtschaft.

Bestandsschutz und weitere begrüßenswerte Punkte
„Ein von uns jahrelang geforderter Bestandsschutz für Betriebe gegenüber heranrückender Wohnbebauung soll nun im Raumplanungsgesetz verankert werden, indem insbesondere im Rahmen einer neuen Bauflächenwidmung auf der umzuwidmenden Fläche geeignete Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Belästigungen bestehender Nachbarbetriebe festgelegt werden können”, zeigt sich Karlheinz Kopf, Präsident der Wirtschaftskammer Vorarlberg, erfreut. „Positiv sehen wir überdies den Umstand, dass u.a. der Beschluss des Entwurfes über die Erlassung bzw. Änderung des Flächenwidmungsplans künftig dem Bürgermeister obliegen soll“, erläutert Julian Fässler, Direktor der WKV und stellt klar: „Davon erwarten wir uns eine wesentliche Verfahrensbeschleunigung.“ Auch die Verkürzung der Auflagefristen und die Erweiterung der Anwendung von Genehmigungsfiktionen können aus Sicht der WKV beschleunigende Wirkung entfalten.

Die Option, in Betriebsgebieten der Kategorie II Anlagen für Sport- und Freizeitzwecke für Mitarbeitende einzurichten, ist ein wichtiges Signal in Richtung Arbeitgeberattraktivität und für die langfristige Bindung von Fachkräften. Zudem wird den praktischen Anforderungen der heimischen Wirtschaft mit der Erweiterung der Möglichkeit zur Ausweisung von Sondergebieten für Lagerplätze besser Rechnung getragen.
Positiv hervorzuheben sind zudem die angedachten Erleichterungen für Änderungen bestehender Einkaufszentren, sonstiger Handelsbetriebe als auch für jene vorübergehenden Bestandes. Auch eine Anpassung der für den Handel relevanten Bestimmungen an die realen Gegebenheiten und die Ermöglichung moderner Shop-Konzepte wird grundsätzlich begrüßt. „Die Details zu den vom Land geplanten Änderungen müssen aber jedenfalls noch zwischen Land und Wirtschaft verhandelt werden“, ergänzt WKV-Direktor Julian Fässler: „Hierzu wird es weiterer Gespräche und bei der Umsetzung einer Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse des stationären (Fach-)Handels, die Sondersituation des Lebensmittelhandels sowie die Strukturverträglichkeit bedürfen. Es muss sichergestellt sein, dass neue Vorhaben und Betriebserweiterungen bestehender Handelsbetriebe weiterhin möglich sind.“ Auch zu den geplanten gesetzlichen Konkretisierungen von Warengruppen, Ergänzungsangeboten und Verkaufsflächen wird es noch einen engen Austausch zwischen Politik und der WKV brauchen. Darin liegt der entscheidende Schlüssel für eine praxistaugliche Weiterentwicklung, welche die unterschiedlichen Bedürfnisse und Herausforderungen der betroffenen Interessengruppen entsprechend einbezieht.

Weitere Verbesserungen notwendig 
Trotz der genannten positiven Ansätze fehlen aus WKV-Sicht in einzelnen Bereichen noch wichtige Faktoren für eine echte Verbesserung und Entlastung der Betriebe:
Einerseits fordert die WKV im Bereich der Vertragsraumplanung bzw. den Vereinbarungen zu privatwirtschaftlichen Maßnahmen klare Einschränkungen und strenge Leitlinien zu den zulässigen Inhalten und insbesondere auch zu den nicht zulässigen Inhalten, um den Knebelverträgen der Gemeinden endlich ein Ende zu setzen. „Ziel muss es sein, überbordende und raumplanerisch nicht sachgerechte Inhalte in solchen Vereinbarungen künftig zu verhindern und das Land als Gesetzgeberin und Aufsichtsbehörde nicht aus der Pflicht zu lassen“, betont Karlheinz Kopf.
Andererseits muss bei der bedarfsweisen Einberufung der Sitzungen des Raumplanungsbeirates sichergestellt werden, dass es zu keinen Verzögerungen kommt. Projektwerbende dürfen nicht durch Wartezeiten ausgebremst werden.
Der Wegfall des Verordnungscharakters beim REP kann flexiblere Verfahrensabläufe ermöglichen und erscheint insofern sinnvoll. Gleichzeitig sollte es aber ein qualitätsvolles strategisches Planungsinstrument bleiben. Gerade im topografisch begrenzten Raum Vorarlbergs ist eine strategische Auseinandersetzung in der Raumplanung notwendig, um Nutzungskonflikte frühzeitig zu lösen, den verbleibenden Dauersiedlungsraum effizient zu nutzen und Wirtschaftsflächen langfristig zu sichern. Nur so kann die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Vorarlberg nachhaltig erhalten und gestärkt werden.
„Es ist erfreulich, dass langjährige Forderungen der Wirtschaftskammer in die Überlegungen zur geplanten Novellierung eingeflossen sind und nun teilweise umgesetzt werden sollen. Entscheidend ist, die wirtschaftlichen Interessen auch im weiteren Prozess der Gesetzwerdung miteinzubeziehen und im Blick zu behalten,“ unterstreicht der WKV-Präsident.