Steuerfreibetrag für Arbeiten im Alter: WKV sieht wichtigen Schritt für Wirtschaft und Arbeitsmarkt
Die Bundesregierung hat mit dem Beschluss eines Steuerfreibetrags für Erwerbstätigkeit im Pensionsalter eine langjährige Forderung der Wirtschaft aufgegriffen. Für WKV-Präsident Karlheinz Kopf ist die sogenannte Aktivpension ein bedeutender Fortschritt für den Standort Österreich.
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„Die Einführung eines steuerlichen Freibetrags für das Arbeiten im Alter ist ein klares Signal für mehr Leistungsanreize und Flexibilität am Arbeitsmarkt. Dieser Schritt kommt zur richtigen Zeit und stärkt sowohl Betriebe als auch erfahrene Arbeitskräfte“, betont WKV-Präsident Karlheinz Kopf.
Ab 2027 soll ein jährlicher Steuerfreibetrag von 15.000 Euro gelten, sowohl für Personen, die über das gesetzliche Pensionsalter hinaus weiterarbeiten, als auch für jene, die bereits eine Pension beziehen und zusätzlich erwerbstätig sind. Voraussetzung dafür sind entsprechende Versicherungszeiten. Gleichzeitig entfällt für diese Gruppe ein Teil der Sozialversicherungsbeiträge.
Aus Sicht der Wirtschaft ist das ein wichtiger Hebel im Kampf gegen den Arbeitskräftemangel: „Gerade erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für viele Betriebe unverzichtbar. Mit der Aktivpension wird es attraktiver, ihr Wissen und ihre Kompetenz länger im Berufsleben einzubringen“, sagt Kopf.
Besonders positiv hebt die WKV hervor, dass die Regelung für alle Erwerbsformen gilt. „Es ist entscheidend, dass hier keine Unterschiede gemacht werden. Ob angestellt oder selbstständig – wer arbeiten möchte, soll davon profitieren können“, unterstreicht der WKV-Präsident.