Sutterlüty kennzeichnet Shrinkflation-Produkte früher
Die Kennzeichnung erfolgt ab Ende Jänner 2026 direkt am Regal - 2025 seien bei Sutterlüty rund 50 Produkte von Shrinkflation betroffen gewesen - das falle allerdings in die Verantwortung der Hersteller und nicht des Handels.
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Sutterlüty setzt beim Thema Shrinkflation ein klares Zeichen für Transparenz: Das Vorarlberger Familienunternehmen kennzeichnet betroffene Markenprodukte ab Ende Jänner 2026 direkt am Regal – gut sichtbar und einheitlich in allen 30 Ländlemärkten. Damit schafft das Vorarlberger Familienunternehmen Klarheit vor der gesetzlichen Verpflichtung, die ab 1. April 2026 gilt. Für Sutterlüty-Eigenmarken gilt ein klares Versprechen: keine versteckten Preiserhöhungen durch Mengenreduktionen.
Shrinkflation: Versteckte Preiserhöhung durch weniger Inhalt
Von Shrinkflation spricht man, wenn Hersteller die Füllmenge reduzieren, der Preis aber gleich bleibt. Für Kundinnen und Kunden ist das oft erst beim genauen Blick auf die Packungsangaben erkennbar – genau hier setzt Sutterlüty mit Transparenz im Markt an. Gekennzeichnet werden jene Markenartikel, bei denen Hersteller bzw. Lieferanten die Inhaltsmenge reduziert haben. Die Information wird direkt am Regal sichtbar gemacht, damit Kundinnen und Kunden Mengenänderungen beim Einkauf sofort erkennen können. Sutterlüty kennzeichnet betroffene Produkte 90 Tage lang. Damit geht das Unternehmen über den vorgesehenen gesetzlichen Standard hinaus, der eine Kennzeichnung von 60 Tagen vorsieht. Der längere Zeitraum sorgt für zusätzliche Orientierung – auch bei Produkten, die nicht regelmäßig gekauft werden.
Eigenmarken-Versprechen: keine versteckten Erhöhungen
Bei Sutterlüty-Eigenmarken sind versteckte Preiserhöhungen durch Mengenreduktionen ausgeschlossen: ändert sich die Inhaltsmenge, wird der Preis entsprechend angepasst. „Unser Eigenmarken-Versprechen garantiert, dass es bei all unseren Eigenmarken keine versteckten Preissteigerungen gibt. Bei Markenartikeln möchten wir Überzeugungsarbeit leisten, keine Shrinkflation-Produkte anzubieten. In letzter Konsequenz kennzeichnen wir betroffene Produkte am Regal“, betont Daniel Drechsel, Geschäftsführer von Sutterlüty.
Einordnung: seltene Fälle, klare Regelung
Im Jahr 2025 waren bei Sutterlüty rund 50 Produkte von Shrinkflation betroffen, bei einem durchschnittlichen Sortiment von mehr als 20.000 Artikeln in den größten Ländlemärkten. Aktuell gibt es bei Sutterlüty nur einen Shrinkflation-Artikel.
Transparenz ja - aber ohne zusätzliche Bürokratie
Sutterlüty begrüßt grundsätzlich die Initiative der Bundesregierung, gegen Mogelpackungen vorzugehen. Gleichzeitig sei es wichtig darauf hinzuweisen, dass zusätzliche Kennzeichnungspflichten im Handel zu mehr Bürokratie und höheren Kosten führen können. Aus Sicht von Sutterlüty sollte die Kennzeichnung daher dort ansetzen, wo Mengen- und Verpackungsänderungen entstehen – bei den Herstellern, die diese Änderungen verantworten.