Trendwende in den Lohnverhandlungen erforderlich
Wir können nur verteilen, was zuvor erwirtschaftet wurde.
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Daher sind die in der Vergangenheit angewendeten Formeln und Instrumente, wie z.B. die sogenannte Benya-Formel, nicht mehr zeitgemäß. Sie haben der Standortattraktivität zuletzt sogar sehr geschadet. Wenn wir die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe sichern und ein hohes Beschäftigungsniveau erhalten wollen, kann daher die Inflationsrate nicht mehr der Maßstab für Lohnabschlüsse sein. Die schwache Entwicklung der Produktivität und die hohen Unsicherheiten im internationalen Umfeld verlangen eine weiterhin zurückhaltende Lohnpolitik. Auf Basis dieser Erkenntnis kamen seit Herbst 2025 verschiedene KV-Abschlüsse unter der Inflationsrate zustande. Das war dringend notwendig, denn die Verteilungsspielräume in den Betrieben definieren sich nun einmal nicht nach der Inflationsrate, sondern an der sektoralen Bruttowertschöpfung pro Kopf auf Basis der Preis- und Produktivitätsentwicklung. Wer also an einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung zum Erhalt von Wohlstand durch Beschäftigung interessiert ist, sollte sich dieser Debatte nicht verschließen.