Verfahrensbeschleunigung ist kein Angriff auf den Naturschutz
Die Wirtschaftskammer Vorarlberg sieht in der geplanten Novelle zum Naturschutzgesetz einen wichtigen Schritt
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zu mehr Planungssicherheit, weniger Bürokratie und schnelleren Verfahren.
„Die Novelle ist der richtige Schritt. Sie erleichtert Verfahren, ohne den Naturschutz zu schwächen“, betont WKV-Präsident Karlheinz Kopf. Vor allem im bereits bebauten Gebiet sollen überholte Bewilligungspflichten entfallen. Dort ist durch die Raumplanung bereits festgelegt, dass eine bauliche Nutzung vorgesehen ist. Natura-2000-Gebiete und unionsrechtlich geschützte Arten bleiben vollständig geschützt. „Wo wertvolle Lebensräume und geschützte Arten betroffen sind, bleibt der Schutz bestehen. Wo Flächen bereits gewidmet und bebaut sind, braucht es dagegen praktikable Regeln.“
Auch außerhalb bebauter Bereiche gelten weiterhin naturschutzrechtliche Bewilligungspflichten. Die Schwellenwerte sollen allerdings realistischer gestaltet werden. Die Wirtschaftskammer sieht darin den Abbau einer überbordenden landesrechtlichen Regulierung ("Gold Plating"). Gleichzeitig werde das Schutzniveau stärker an jenes anderer Bundesländer angeglichen. Kopf: „Naturschutz funktioniert auch mit klaren und praxistauglichen Regeln.“
Schutz dort, wo er besonders wichtig ist
Naturschutz soll vor allem dort greifen, wo empfindliche Lebensräume, bedrohte Arten und ökologisch besonders wertvolle Landschaften tatsächlich gefährdet sind. Diese Bereiche stehen bereits heute unter besonderem unionsrechtlichem Schutz. Daran ändert die Novelle nichts. In Entwicklungsräumen für Wohnen, Wirtschaft und Infrastruktur brauche es hingegen differenzierte Regeln. „Ein starker Wirtschaftsstandort und ein wirksamer Naturschutz sind kein Widerspruch.“ In Betriebsgebieten achten Unternehmen bereits jetzt schon auf auf eine naturnahe Gestaltung.
Die geplanten Erleichterungen betreffen vor allem bereits gewidmete und bebaute Flächen. Das schafft mehr Planungssicherheit und kann Investitionen beschleunigen. Unternehmen werden von unnötiger Bürokratie entlastet, „denn weniger Bürokratie bedeutet mehr Planungssicherheit. Das hilft Unternehmen und stärkt den Standort.“
Davon könnten auch Arbeitsplätze und die Wettbewerbsfähigkeit der Vorarlberger Wirtschaft profitieren. Gleichzeitig könne eine klare Abgrenzung zwischen besonders schützenswerten Bereichen und bereits entwickelten Flächen die Akzeptanz des Naturschutzes erhöhen.
Hitzeschutz und Naturschutz getrennt betrachten
Die Novelle darf zudem nicht mit der Frage des Hitzeschutzes vermischt werden. Sie verfolgt ein anderes Ziel: die Konzentration des Naturschutzrechts auf jene Bereiche, in denen der Schutz ökologisch wertvoller Lebensräume und Arten im Vordergrund steht, und gleichzeitig die Entlastung bereits bebauter Bereiche von nicht erforderlichen Bewilligungspflichten.
Weniger Doppelgleisigkeiten, schnellere Verfahren
Mit der Überarbeitung des GNL sollen außerdem unnötige Doppelgleisigkeiten und überzogene Beteiligungsrechte abgebaut werden. Die Beteiligungs- und Beschwerderechte von Umweltorganisationen bleiben dort bestehen, wo sie europarechtlich vorgeschrieben sind.
Abgebaut werden sollen hingegen Rechte, die über diese Vorgaben hinausgehen und Verfahren unnötig verlängern.
Auch kürzere Fristen und Erleichterungen bei den Zustellregelungen tragen zur Verfahrensbeschleunigung bei. „Für sich genommen sind das kleine Maßnahmen. In ihrer Gesamtheit sind sie jedoch wichtige und richtige Schritte. Wenn Kritiker darin eine „Erschwernis“ sehen, zeigen sie zugleich selbst auf, welches Verzögerungspotenzial die Beteiligungsrechte haben“, erklärt Kopf.