Verfahrensturbo bei Umweltverträglichkeitsprüfungen muss weiter ausgebaut werden
Die geplante Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) greift wichtige Forderungen der Wirtschaftskammer auf.
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Sie setzt erste Schritte für schnellere Genehmigungsverfahren. Für die angekündigte Halbierung der Verfahrensdauer braucht es jedoch noch weitere Anpassungen. Auch bei der Zulassung der CO2-Speicherung (CCS) sind praxistaugliche Regelungen entscheidend.
Wichtige Schritte zur Verfahrensbeschleunigung
Die in Begutachtung stehende Novelle des UVP-G bringt wesentliche Verbesserungen bei der Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahren. Positiv zu sehen ist insbesondere die Neugestaltung der bislang zeitaufwändigen Kumulierungsregelung. Darüber hinaus wurden weitere Forderungen der Wirtschaftskammer aufgegriffen, darunter eine Vereinheitlichung der UVP-Verfahren, die volle Verfahrenskonzentration bei Straßen- und Schienenprojekten sowie mehr Flexibilität bei Ausgleichsmaßnahmen.
Schnellere und planbarere Genehmigungsverfahren sind ein entscheidender Faktor für Infrastrukturvorhaben, industrielle Transformation und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes. Jahrelange Verfahrensdauern müssen der Vergangenheit angehören.
Weitere Reformschritte notwendig
Die nun vorgeschlagenen Änderungen sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Aus Sicht der Wirtschaftskammer fehlen im vorliegenden Entwurf allerdings noch wesentliche Maßnahmen, um den angekündigten Verfahrensturbo und das erklärte Ziel einer Halbierung der Verfahrensdauer tatsächlich zu erreichen. Das betrifft insbesondere die Beteiligungsrechte, deren Überarbeitung bereits im Regierungsprogramm angekündigt wurde. Kritisch zu betrachten ist zudem die Aufnahme zusätzlicher Tatbestände, welche die UVP-Pflicht auslösen – wie zum Beispiel für Rechenzentren.
CO2-Speicherung: Technologie ermöglichen, nicht beschränken
Nahezu zeitgleich mit der Novelle des UVP-G wurde auch das Kohlenstoffspeichergesetz in Begutachtung geschickt. Damit soll das derzeit geltende Verbot der dauerhaften Speicherung von CO2 aufgehoben werden. Auch wenn davon kein Vorarlberger Unternehmen direkt profitieren kann, ist auch diese Maßnahme längst überfällig und im Sinne jener Branchen, für deren Produktionsprozesse eine gänzliche CO2-Neutralität nicht erreichbar ist, standortpolitisch unabdingbar.
Wer Investitionen und Transformation ermöglichen will, muss Verfahren beschleunigen und regulatorische Hürden abbauen. Die vorliegenden Gesetzesentwürfe setzen wichtige erste Schritte. Jetzt gilt es, sie so weiterzuentwickeln, dass aus dem angekündigten Verfahrensturbo auch in der Praxis ein echter Beschleunigungseffekt wird.