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Zwei glückliche Personen mit Stadtkarte bei einem städtischen Platz stehend
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Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft

Austria Guides / Fremdenführer

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14.11.2023

In Österreich dürfen im Einklang mit den EU-Vorschriften nur Fremdenführer führen, die entweder in Österreich die entsprechende Berufsqualifikation erworben haben (obligatorischer Kurs, staatliche Prüfung) oder die über einen Gleichhaltungsbescheid des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit (Äquivalenzverfahren) verfügen. Unbefugte Führungen sind nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung strafbar.