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Hotellerie, Fachgruppe

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (AGBH)

Muster für Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hotellerie

Lesedauer: 3 Minuten

04.02.2026

Überarbeitung AGBH 2006 – Rechtlicher Hinweis

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (AGBH 2006) befinden sich derzeit in rechtlicher Überarbeitung. Sobald die Überarbeitung der AGBH abgeschlossen ist, werden wir Ihnen die aktualisierte Fassung unverzüglich zur Verfügung stellen!

Bis die Überarbeitung vollständig abgeschlossen ist und eine neue Version der AGBHs verfügbar ist, empfehlen wir Ihnen, folgende Punkte, die bisher in den AGBHs enthalten waren, bis auf Weiteres zu streichen:

  • 6. Beistellung einer Ersatzunterkunft 
    • 6.1
    • 6.2
  • 11. Haftung des Beherbergers für Schäden an eingebrachten Sachen
    • 11.2
    • 11.5
  • 12. Haftungsbeschränkungen
    • 12.1 
  • 15. Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung
    • 15.2

Hintergrund dieser aktuellen Empfehlung ist, dass derzeit ein Klagsverein Unterlassungsklagen gegen einzelne Hotelbetriebe einbringt, sofern diese Klauseln weiterhin verwendet werden. Um rechtliche Risiken zu vermeiden, raten wir daher dringend, die genannten Punkte vorläufig nicht mehr in Ihren AGB zu führen. Sollte Ihnen eine Klageschrift zugestellt werden, sollten Sie sich unbedingt an Ihren Rechtsbeistand oder Ihre Rechtsschutzversicherung wenden, und diese nicht unbeantwortet lassen.

In den derzeit abrufbaren AGBH in deutsch, englisch, französisch, Italienisch und niederländisch wurden diese Klauseln bereits gestrichen, dadurch ergibt sich eine neue Nummerierung.

Rechtsverhältnis Hotelier-Gast: AGBH 2006

Im Verhältnis des Hoteliers zu seinen Gästen, die direkt beim Hotelier und nicht über ein Reisebüro oder einen Reiseveranstalter gebucht haben, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 (AGBH2006) von Bedeutung. Voraussetzung dafür ist die nachweisliche Vereinbarung dieser AGBH zwischen Hotelier und Gast im Rahmen des Beherbergungsvertrages.

Wurde zwischen dem Hotelier und dem Gast keine Regelung betreffend der Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffen, dann können laut OGH die AGBH als echte Verkehrssitte herangezogen werden und somit bei der Vertragsauslegung dienen. Diese gehen dann dem dispositiven (zwingendem) Recht des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) vor.

Hinweis
Diese Muster AGB werden den österreichischen Beherbergungsbetrieben seitens der Interessenvertretung als Serviceleistung unverbindlich zur Verfügung gestellt.

Eine Haftung des Fachverbandes für die Verwendung dieser Muster-AGBH ist ausgeschlossen.

Selbstverständlich können diese Geschäftsbedingungen individuell adaptiert werden. In diesem Fall empfehlen wir jedenfalls die Konsultation einer rechtsfreundlichen Beratung. 

Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte die Fachgruppe Ihres Bundeslandes.

Die AGBH in verschiedenen Sprachen

Achtung

Bitte lesen Sie den rechtlichen Hinweis oben und beachten Sie, dass es sich hier um die AGB handelt, die noch die rechtlich zu überprüfenden Passagen beinhalten. 

Downloads: 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hotellerie

General Terms and Conditions for the Hotel Industry

Conditions Generales Pour L’Hotellerie

Términos y Condiciones Generales Hoteleros

Condizioni Generali di Contratto per L’Industria Alberghiera 

Algemene Voorwaarden voor het Hotelwezen

Generelle Forretnings be Tingelserfor Hotelvirksomhe

Ogólne Warunki Handlowe dla Branży Hotelarskiej

Všeobecné Obchodní Podmínky pro Hoteliérství

Szálloda- és Vendéglátóipari Általános Üzleti Feltételek

ОБЩИЕ УСЛОВИЯ ЗАКЛЮЧЕНИЯ ДОГОВОРОВ НА ГОСТИНИЧНОЕ ОБСЛУЖИВАНИЕ