• Es gelten die Förderrichtlinie „Unternehmenssicherung – Beratungsleistungen zur Unternehmensfinanzierung und -sanierung“ des Landes Vorarlberg und der Wirtschaftskammer Vorarlberg.
• Voraussetzung für die Förderung ist ein Leistungsnachweis des Beratungsunternehmens. Erstellte Unterlagen, wie z.B. Konzepte, Planrechnungen, Finanzierungsansuchen sind daher an die Wirtschaftskammer, Abteilung Gründerservice/Unternehmenssicherung zu übermitteln. Die Unterlagen werden vertraulich behandelt.
• Der Antragsteller/die Antragstellerin bestätigt, dass er Mitglied der Wirtschaftskammer ist und alle Angaben wahrheitsgetreu, nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hat.
• Zudem bestätigt der Antragsteller/die Antragstellerin in den letzten drei Jahren keine De-Minimis-Förderungen von max. EUR 300.000 erhalten zu haben.
• Der Antragsteller/die Antragstellerin nimmt zur Kenntnis, dass die im Rahmen dieses Förderantrags gewährten De-Minimis-Beihilfen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 im De-Minimis-Zentralregister erfasst und gespeichert werden. Die Speicherung erfolgt zum Zweck der Prüfung der zulässigen Beihilfehöchstbeträge sowie zur Vermeidung unzulässiger Kumulierungen. Dem Antragsteller/der Antragstellerin ist bekannt, dass die erforderlichen Daten zu diesem Zweck an das zuständige Register übermittelt werden.