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Fachgruppentagung der Fachgruppe Außenhandel

Montag, 06. Oktober 2025, 13:00 Uhr | Walser GmbH, Radetzkystraße 114, 6845 Hohenems

Lesedauer: 1 Minute

02.09.2025

Tagesordnung

  1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Genehmigung des Protokolls der letzten Fachgruppentagung vom 09.10.2024
  4. Beschlussfassung über eine Erhöhung der Grundumlage 2026
  5. Beschlussfassung über die Delegierung von Voranschlag und Rechnungsabschluss an den Fachgruppenausschuss gemäß § 65 WKG Abs. 4
  6. Allfälliges

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und bitten um verlässliche Anmeldung bis spätestens 26. September 2025 an: sonderegger.michaela@wkv.at

Zu TOP 4: Erhöhung der Grundumlage 2026:
Der Fachgruppenausschuss schlägt der Fachgruppentagung eine Anpassung der Grundumlage für 2026 vor. Dabei handelt es sich um eine Erhöhung um 50 %.

Tabelle zu Punkt 4
© WKV

 Ziel der unerlässlichen Grundumlagenerhöhung ist es, auch weiterhin ein breites Serviceangebot und eine starke Vertretung der Interessen bieten zu können. Die festgelegten Aufwände können ohne die Erhöhung der Grundumlage nicht weiter gedeckt werden. Die gem. § 131 WKG zum Ausgleich von unvorhergesehenen Schwankungen bei den Erträgen und Aufwendungen sowie zur Bedeckung bestimmter Vorhaben zu bildenden angemessenen Rücklagen können ohne die Erhöhung nicht mehr in dem erforderlichen Ausmaß gebildet werden.

Nebenbei: Die Grundumlage ist eine steuerlich absetzbare Betriebsausgabe

Gemäß § 61 WKG ist eine Erhöhung der Grundumlage durch die Fachgruppentagung zu beschließen, wobei vorher die Meinung der Mitglieder der jeweiligen Fachgruppe auf geeignete Weise zu erkunden ist. Das Ergebnis dieser Befragung ist bei der Fachgruppentagung zu berichten. Der Beschluss über die Grundumlagenerhöhung selbst wird durch die Fachgruppentagung mit einfacher Mehrheit gefasst.

Wir laden Sie ein, uns Ihre Meinung zur geplanten Grundumlagenerhöhung 2026 bis spätestens
26. September 2025 schriftlich an sonderegger.michaela@wkv.at mitzuteilen.

Die Fachgruppentagung ist nicht öffentlich, teilnahmeberechtigt sind nur Fachgruppenmitglieder.

Eine Vertretung verhinderter Mitglieder ist nicht möglich.

Juristische Personen und sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung ihrer Rechte eine physische Person zu bevollmächtigen (vgl.§ 85 Abs. 2 WKG). Bitte bringen Sie als Vertreter:in einer juristischen Person deshalb eine Vollmacht zur Tagung mit.

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