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Person mit Gummihandschuhen beugt sich über andere Person und beleuchtet Gesicht zum Inspizieren
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Fachgruppentagung der Fußpfleger, Kosmetiker & Masseure

Donnerstag, 10.09.2026 | 19:30 Uhr | WIFI Hohenems | Bahnhofstraße 27 | Raum lt. Monitoranzeige

Lesedauer: 1 Minute

Stand: 12.08.2026

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit gem. § 61 Abs. 1 WKG
  3. Genehmigung des letzten Tagungsprotokoll (25.09.2025)
  4. Genehmigung der Tagesordnung
  5. Beschluss über die Erhöhung der Grundumlage 2027
  6. Allfälliges 

Zu Tagesordnungspunkt 5) Beschluss der Grundumlage 2027 – Erhöhung Basissatz um 21,74%

Die letzte Erhöhung der Grundumlage wurde im Jahr 2021 beschlossen. Seither sind die allgemeinen Kosten infolge der Inflation um 27,7 % gestiegen. Diese Entwicklung wirkt sich auch auf die laufenden Aufwendungen der Innung aus und erschwert die Finanzierung unserer Aufgaben und Leistungen für die Mitgliedsbetriebe.

Durch einen sparsamen Mitteleinsatz und der Verbreiterung anderer Einkommensströme konnte ein Großteil der Mehrbelastungen abgefedert werden. Um die Leistungen der Innung jedoch auch künftig in der gewohnten Qualität sicherstellen zu können, ist eine Erhöhung des Basissatzes der Grundumlage um 50 € (+21,74%) auf 280,-€ erforderlich. Der SV Anteil bleibt bei: 0,00% und der Höchstbeitrag bei 2.200 €.

Alle Mitglieder sind berechtigt, ihre Meinung zur geplanten Erhöhung der Grundumlage 2027 bis zum Mittwoch, 26.08.2026 schriftlich einzubringen.

Kontakt: E-Mail: fkm@wkv.at

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bis spätestens Donnerstag, 03.09.2026 unter folgendem LINK: Fachgruppentagung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure  oder per Mail an fkm@wkv.at.



Die Fachgruppentagung ist nicht öffentlich. Teilnahme- und stimmberechtigt sind ausschließlich die Mitglieder der jeweiligen Fachgruppe.

Gäste können auf Antrag zur Fachgruppentagung zugelassen werden.

Juristische Personen und sonstige Rechtsträger müssen zur Ausübung ihrer Rechte eine natürliche Person bevollmächtigen (vgl. § 85 Abs. 2 WKG).

Bitte bringen Sie daher als Vertreter einer juristischen Person eine entsprechende Vollmacht zur Tagung mit.

Einzelunternehmer können sich nicht vertreten lassen.

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