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Ein Bagger mit einem Holzgreifer steht auf einer Waldfläche. Im Vordergrund liegen mehrere gefällte Baumstämme und Äste. Im Hintergrund sind weitere Bäume
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Fachgruppentagung der Vorarlberger Holzindustrie

Freitag, 09.10.2026, 17:00 Uhr, Panoramarestaurant Karren, Seminarraum "Rheintalstüble", Gütlestraße 6, 6850 Dornbirn

Lesedauer: 1 Minute

Stand: 04.09.2026

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Beschluss Grundumlage 2027*
  4. Beschlussfassung Voranschlag 2027
  5. Bericht des Obmannes
  6. Aktuelle Berichte aus dem Fachverband
  7. Allfälliges

* zu 3) Beschluss Grundumlage 2027 gemäß WKG § 123

GU a:

  • 3,29%o (davon 0,4%o Fachgruppenanteil) der kommunalsteuerpflichtigen Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres für die Mitglieder der Berufsgruppe der Holz verarbeitenden Industrie sowie aller übrigen Mitglieder.
  • Mindestgrundumlage für die Mitglieder der Berufsgruppe der Holz verarbeitende Industrie sowie aller übrigen Mitglieder: Euro 75,00
  • 4,76%o (davon 3,16%o Fachgruppenanteil) der kommunalsteuerpflichtigen Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres für die Mitglieder der Berufsgruppe der Sägeindustrie.
  • Mindestgrundumlage für die Mitglieder der Berufsgruppe der Sägeindustrie: Euro 60,00

GU b:

  • 0,25 Euro pro Festmeter Rundholzeinsatz des vorangegangenen Jahres (ausgenommen Industrie- und Energieholzsortimente gem. ÖHU).
  • Mindestgrundumlage : Euro 15,- 

Ruht (ruhen) die gemäß § 2 Abs 1 WKG mitgliedschaftsbegründende(n) Berechtigung(en) für die gesamte Periode der Mitgliedschaft im Kalenderjahr, ist die Grundumlage in Höhe von € 7,50 zu entrichten. 

Der Beschluss tritt mit 01.01.2027 in Kraft. 

Verbindliche Anmeldungen bis Mittwoch. 8.10.2026.