ESC 2026 - Aufgrabungssperren und Baustelleneinrichtungsflächen
Offizielle Bestimmung zum Eurovision Song Contest. Gilt von 01.05.2026 bis 17.05.2026
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Baustelleneinrichtungsfläche
Die Einfriedung der Baustelleneinrichtungsfläche ist mit einer durchgehenden Einplankung mittels OSB-Platten oder ähnlichen Materialen (fahrbahnseitig, stirnseitig, gehsteigseitig, Höhe 2,0 - 2,5 m vom Fahrbahnniveau auf festverbundenen Betonsockel) blickdicht zu umranden. Diese Einfriedung ist durch Streben gegen Eindrücken zu sichern. Werbung ist ohne gesonderte Bewilligung nur im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben (Bauvorhaben, Baufirmen,..) zulässig.
Einfahrts- und Eingangstore sind versperrbar auszuführen und mit Security während des Baustellenbetriebes zu bewachen. Diese Bestimmung gilt von 01.05.2026 bis 17.05.2026. Außerhalb der Arbeitszeit sind diese Tore zu versperren.
Es ist ein Bereitschaftsdienst (tel. Erreichbarkeit 24h am Tag) für die Baustelle, für den Fall von Beschädigungen und deren umgehende Beseitigung (binnen einer Stunde), einzurichten. Diese Bestimmung gilt von 01.05.2026 bis 17.05.2026.
Am 12. und 14.05.2026, sowie am 16.05.2026 sind Arbeiten im öffentlichen Raum (Anlieferungen, Arbeiten in der Baustelleneinrichtungsfläche sowie an den Außenanlagen – Fassade) unzulässig.
Verkehrszeichen bzw. Verkehrsleiteinrichtungen
Die Beleuchtung (siehe Allgemeine Bedingungen der Beilage zu § 90 Bescheide) ist mit stabilen Kabelbindern mehrfach an der Anbringungsstelle (Gefahrenstelle) zu sichern.
Aus Sicherheitsgründen ist auf die Errichtung von provisorischen Verkehrszeichen zu verzichten. Sofern sie nicht an der Baustelleneinfriedung montierbar sind, sind Verkehrszeichen und Standfüße aus Kunststoff zu verwenden und gegen Vandalismus entsprechend abzusichern. Die Erhöhung der Standsicherheit hat ohne zusätzliches Beschwerungsmaterial zu erfolgen.