Förderaktion für Tierdienstleister:innen 2026
Wir fördern Ihre Antragstellung zur behördlichen Zulassung als Kurs-Anbieter:in für die neue Sachkunde
Lesedauer: 3 Minuten
Ziel der Förderaktion
Die Fachgruppe Wien der persönlichen Dienstleister unterstützt Mitglieder der Berufsgruppe Tierdienstleister bei der Antragstellung zur Anerkennung als Anbieter:in von Sachkundenachweis-Kursen. Mit dieser Förderaktion soll die Teilnahme an diesem behördlichen Anerkennungsverfahren unterstützt und ein wertvoller Beitrag zur Qualitätssicherung und Professionalisierung des Kursangebots im Bereich der Tierhaltung geleistet werden.
Voraussetzungen für die Antragstellung bei der Behörde
Wer Sachkundenachweis-Kurse anbieten möchte, muss einen entsprechenden Antrag bei der Abteilung Veterinäramt und Tierschutz (MA 60) stellen. Die Behörde definiert dafür bestimmte fachliche Voraussetzungen.
a) Fachliche Voraussetzungen für die Abhaltung von Theoriekursen – Hunde
Für die Durchführung von Theoriekursen sind seitens der Behörde folgende Personengruppen definiert:
- Personen mit dem Gütesiegel „Tierschutzqualifizierte/r Hundetrainer/in“
- Zertifizierte Trainer:innen der DogAudit eGen
- Aktive Trainer:innen des Österreichischen Jagdgebrauchshunde-Verbands
- Aktive Leistungsrichter:innen des Österreichischen Jagdgebrauchshunde-Verbands, des Österreichischen Kynologenverbands sowie der Österreichischen Hundesport Union
- Tierärzt:innen
- Absolvent:innen des Universitätslehrgangs „Angewandte Kynologie“
- Kontrollorgane gemäß der Tierschutz-Kontrollverordnung (TSchKV), BGBl. II Nr. 492/2004
b) Fachliche Voraussetzungen für die Abhaltung von Praxiskursen – Hunde
Für die Durchführung von Praxiskursen sind seitens der Behörde folgende Personengruppen definiert:
- Personen mit dem Gütesiegel „Tierschutzqualifizierte/r Hundetrainer/in“
- Zertifizierte Trainer:innen der DogAudit eGen
- Aktive Trainer:innen des Österreichischen Jagdgebrauchshunde-Verbands
- Aktive Leistungsrichter:innen des Österreichischen Jagdgebrauchshunde-Verbands, des Österreichischen Kynologenverbands sowie der Österreichischen Hundesport Union
- Tierärzt:innen mit einer fachspezifischen Zusatzausbildung im Bereich Verhaltensmedizin
- Absolvent:innen des Universitätslehrgangs „Angewandte Kynologie“
c) Fachliche Voraussetzungen für die Abhaltung des Sachkundenachweises Reptilien, Amphibien und Papageienvögel
- Nachweis langjähriger praktischer Erfahrung aufgrund eigener Haltung oder beruflicher Erfahrungen im Umgang mit vom Kurs umfassten Tiere
- Fachlich einschlägig sind Studien der Biologie, Zoologie, Veterinärmedizin oder Ökologie sowie Ausbildungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Z 3 und 4 der Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung.
- Das Kriterium der praktischen Erfahrung ist etwa bei Tierärzt:innen, Tierpfleger:innen, Tierheimmitarbeiter:innen oder Zoofachhändler:innen erfüllt, wenn diese im Rahmen einer langjährigen Tätigkeit Erfahrung im Umgang mit den vom Kurs umfassten Tieren nachweisen können.
Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Homepage der Stadt Wien - Veterinäramt und Tierschutz (MA 60) unter Kurs-Anbieter:in werden – Hunde und Kurs-Anbieter:in werden - Reptilien, Amphibien und Papageienvögel.
Umfang der Förderung
Förderberechtigte Personen
Förderberechtigt sind Mitglieder der Berufsgruppe Tierdienstleister der Fachgruppe Wien der persönlichen Dienstleister, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Aufrechte Gewerbeberechtigung (aktive und nicht ruhend gemeldete Tätigkeit)
- Keine Rückstände bei den WK-Mitgliedsbeiträgen
Ansuchen um einen Zuschuss bei der Fachgruppe Wien der persönlichen Dienstleister
Das Ansuchen ist per E-Mail an persoenlichedienstleister@wkw.at zu richten.
Dem Förderansuchen sind folgende Informationen und Nachweise beizulegen:
- Unternehmensdaten (Firma, Ansprechperson, Adresse und E-Mail-Adresse)
- Bankverbindung
- Nachweis der Kostenvorschreibung für die Antragstellung (Eingabegebühr + Bundesverwaltungsabgabe)
- Zahlungsnachweis
Förderzeitraum
Die Förderaktion gilt ausschließlich für das Kalenderjahr 2026. Förderansuchen können bis spätestens 31. Dezember 2026 eingebracht werden. Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Mittel. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung besteht nicht.