Budgetbegleitgesetz 2025
Geplante steuerrechtliche Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung im Überblick
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Die Bundesregierung hat den Begutachtungsentwurf zum Budgetbegleitgesetz 2025 (BBG 2025) vorgelegt. Ziel ist es, zentrale Maßnahmen des Regierungsprogramms im Bereich des Steuerrechts umzusetzen und zur Budgetkonsolidierung beizutragen.
Vorgesehen sind unter anderem Anpassungen im Einkommensteuergesetz – etwa die teilweise Kompensation des abgeschafften Klimabonus für Pendler:innen durch eine Erhöhung des Pendlereuros, sowie ein Umwidmungszuschlag auf Gewinne aus Grundstücksveräußerungen. Die Basispauschalierung soll schrittweise erhöht werden.
Bei der Basispauschalierung gemäß § 17 Abs. 1 bis 3 sollen die Umsatzgrenze für das Kalenderjahr (Veranlagungsjahr) 2025 auf 320.000 Euro sowie die pauschalen Betriebsausgaben auf 13,5 % der Umsätze erhöht werden. Ab 2026 sollen die Umsatzgrenze auf 420.000 Euro und die pauschalen Betriebsausgaben auf 15 % erhöht werden.
Im Zeitraum 2026 bis 2029 ist zudem vorgesehen, die Inflationsanpassung beim Einkommensteuertarif (Kalte Progression) nur zu zwei Dritteln durchzuführen. Geplant ist auch die Einführung einer steuerfreien Mitarbeiterprämie bis zu 1.000 Euro im Jahr 2025. Diese soll unabhängig von lohngestaltenden Vorschriften oder dem Vorliegen eines Gruppenmerkmals gewährt werden können.
Weitere Maßnahmen betreffen etwa:
- Erhöhung des Steuersatzes bei Stiftungseingängen ab 2026 (von 2,5 % auf 3,5 %)
- Umsatzsteuerbefreiung für Verhütungsmittel und Frauenhygieneartikel ab 2026
- Verschärfungen bei der Besteuerung von Share Deals im Grunderwerbsteuergesetz
- Verpflichtung zur elektronischen Zustellung im Rahmen der Bundesabgabenordnung
- Anpassungen bei Glücksspielabgaben und Energiekrisenbeitrag