Lebensmittelhandel, Landesgremium
Hunde im Lebensmittelhandel
Mitnahme von Assistenzhunden in Verkaufsräumlichkeiten von Einzelhandelsbetrieben
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22.09.2023
Das BMASGK klärt per Erlass die Mitnahme von Assistenzhunden im Einzelhandel. Er umfasst im Wesentlichen drei Punkte:
- grundsätzlich ist der Zugang von Haustieren zu Räumen, in denen Lebensmittel zubereitet, behandelt oder gelagert werden, durch geeignete Verfahren zu vermeiden.
- Ausnahmsweise können Assistenzhunde (Blindenführ-, Service-, Signalhunde) in Verkaufsräumlichkeiten toleriert werden, wenn Vorsorge zur Gewährleistung der Unbedenklichkeit und Genusstauglichkeit der Lebensmittel getroffen wird
- Vorweis des Behindertenpasses, der die Eintragung des Assistenzhundes enthält, auf Verlangen des Personals um sicherzustellen, dass es sich um einen ausgebildeten Assistenzhund handelt.
» Alle Informationen zur Mitnahme von Assistenzhunden
» Klarstellung betreffend Mitnahme von Hunden in Einkaufszentren