Detailansicht Einkaufswagen gefüllt mit Lebensmitteln
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Lebensmittelhandel, Landesgremium

Kampagne: Lebensmittel sind kostbar!

Vermeiden von Lebensmittelabfällen

Lesedauer: 1 Minute

Bereits 2017 wurde mit dem damaligen Bundesminister die freiwillige Vereinbarung zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen bei Lebensmittelunternehmen getroffen. Kurz zusammengefasst besagt diese freiwillige Vereinbarung folgendes:
Die unterzeichnenden Lebensmittelhandelsunternehmen verpflichten sich dazu

  • eine Kooperation mit sozialen Einrichtungen zu schließen oder andere Formen der Weitergabe bzw. Verwen­dung von Lebensmitteln zu setzen, wobei die Abdeckung der Filialen 80 % erreichen muss.
  • Das Thema "Reduktion von Lebensmittelabfällen" ist in die regelmäßigen Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu integrieren.
  • Unternehmen mit mehr als vier Betriebsstandorten/Filialen haben die Masse der ausgebuchten Lebensmittel zu erfassen und zu melden. Diese Massen sind zu unterteilen in Lebensmittel, welche zum menschlichen Verzehr weitergegeben werden, Lebensmittel, die zur Verfütterung weitergegeben werden sowie Lebensmittelabfälle, die entsorgt werden müssen.
  • Aus einem Katalog an verschiedenen Maßnahmen, wie etwa vergünstigte Abgabe von Waren mit knappen oder überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum, die noch in Ordnung sind, Verkauf von Brot vom Vortag oder verringertes Frischwarenangebot gegen Ladenschluss sind mindestens fünf umzusetzen.

Im Gegenzug erhalten die teilnehmenden Unternehmen eine Urkunde und ein Logo im Rahmen von "Lebensmittel sind kostbar!", welches zu Werbezwecken etwa an der Tür oder im Kassenbereich angebracht werden und in den Medien verwendet werden darf.

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen an der freiwilligen Vereinbarung mitwirken möchten wenden Sie sich bitte direkt an Amtsdirektorin Eva Horak.

Die Europäische Kommission hat eine Leitlinie zu Lebensmittelspenden (in englischer Sprache) veröffentlicht. Diese fasst die einschlägige europäische Rechtslage (z.B. Hygiene, Lebensmittelkennzeichnung, Verantwortlichkeiten…) zusammen und klärt dabei die eine oder andere Einzelfrage. Zusammen mit dem österreichischen „Leitfaden für die Weitergabe von Lebensmitteln an soziale Einrichtungen“ bieten sie Interessierten eine Vielzahl an relevanten Informationen.

Stand: 21.03.2022