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Portrait von einer sitzenden Person mit orangem Pullover, hellen Jeans und Stiefeletten vor einer blauen Wand
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Richtlinien Lehrlingsbonus

Landesgremium Wien des Einzelhandels mit Mode & Freizeitartikeln, Gültig für 2026

Lesedauer: 1 Minute

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06.05.2026

Das Landesgremium Wien fördert im Jahr 2026 die Aufnahme von Lehrlingen in den Lehrberufen:

  • Einzelhandelskaufmann/-frau -
    • mit Schwerpunkt Textil-Einzelhandel,
    • mit Schwerpunkt Schuh-Einzelhandel,
    • mit Schwerpunkt Sportartikel-Einzelhandel und
  • Sportgerätefachkraft

Wer ist berechtigt?

Berechtigt sind alle aktiven Wiener Mitgliedsbetriebe der Branchen, je aufgenommenem Lehrling (mit Lehrvertrag, angemeldet bei der Lehrlingsstell Wien) und Ausbildungsstandort Wien.

Förderungsarten

Bonus I

Für die Aufnahme von Lehrlingen im 1. Lehrjahr in den oben genannten Lehrberufen im Jahr 2026 einen einmaligen Start-Bonus von € 1.500,– je Firma.

Für die Aufnahme von Lehrlingen im 1. Lehrjahr in den obgenannten Lehrberufen zusätzlich einmalig € 500,– je Firma pro Lehrling.

Bonus II

Für Lehrlinge, die im Jahr 2026 im 1. oder 2. Lehrjahr aufgenommen werden, nach Vollendung der vorgeschriebenen Lehrjahre und positivem/erfolgreichen Lehrabschluss, einmalig € 1.500,– je Firma pro Lehrling.

Hinweis
Sowohl für Bonus I als auch für Bonus II ist der jeweilige Antrag bis spätestens 8.1.2027 an: mode-freizeitartikel@wkw.at zu übermitteln.

Voraussetzungen 

  • Der Lehrling wird im Jahr 2026 aufgenomme (Lehrzeitbeginn im jeweiligen Lehrbetrieb zwischen 1.1.2026 und 31.12.2026). Die Prüfung der ordnungsgemäßen Aufnahme (mit Lehrvertrag)
    in den Lehrberufen Einzelhandelskaufmann/-frau mit Schwerpunkt Textil-Einzelhandel, Schuh-Einzelhandel, Sportartikel-Einzelhandel und Sportgerätefachkraft erfolgt in Abklärung, Abfrage und Datenaustausch mit der Lehrlingsstelle der WKWien. Der Antragsteller stimmt diesem Datenaustausch ausdrücklich zu.
  • Antragsberechtigt sind alle Mitgliedsbetriebe des LG-Wien des Einzelhandels mit Mode und Freizeitartikeln mit einer aktiven Handelsberechtigung, regelmäßig bezahlter Grundumlage und Ausbildungsberechtigung gemäß Berufsausbildungsgesetz.
  • Die Auszahlung des Bonus I des Lehrlings-Bonus erfolgt frühestens 3 Monate nach Ende der Probezeit mit dem Lehrling.
  • Die Auszahlung des Bonus II des Lehrlings-Bonus erfolgt nach jeweiliger Bekanntgabe der Vollendung der vorgeschriebenen Lehrjahre und des positiven/erfolgreichen Lehrabschlusses. Die Prüfung erfolgt in Abklärung, Abfrage und Datenaustausch mit der Lehrlingsstelle WK-Wien. Der Antragssteller stimmt dem Datenaustausch ausdrücklich zu.

Die Förderung kann zusätzlich zu anderen Landes -oder Bundes-Förderungen in Anspruch genommen werden, wie z.B.:

  • die Lehrlings-Basis-Förderung des Bundes abgewickelt durch die Lehrlingsstellen der WK-Organisation,
  • bestehende oder zukünftige Lehrlings-Förderungen
    durch den WAFF (Wiener ArbeitnehmerInnen
    Förderungsfonds) oder
  • bestehende oder zukünftige AMS-Lehrlings-Förderungen.
Hinweis
Die Förderung des LG Wien des Einzelhandels mit Mode und Freizeitartikeln wird solange gewährt, solange die dafür beschlossenen Budgetmittel noch nicht aufgebraucht sind. First come, first serve.

Die Entscheidung auf Zuerkennung der Förderung erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel und auf Basis der vorliegenden Regelungen. Auf die Gewährung von Fördermitteln besteht kein Rechtsanspruch.

Förderantrag

Bitte schicken Sie den ausgefüllten und unterfertigten Antrag bis spätestens 8.1.2027 an
E mode-freizeitartikel@wkw.at.

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