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Mehrparteien Wohnhaus
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Immobilien- und Vermögenstreuhänder, Fachgruppe

Parlament beschließt Aussetzung der Wertanpassung bei Mieten

Deckelung der Mietpreise bei Kategorie- und Richtwertmieten sowie Mieten für gemeinnützige Wohnungen

Lesedauer: 1 Minute

14.03.2025

Nach dem Beschluss im Nationalrat am 7. März sprach sich auch im gestrigen Bundesrat eine deutliche Mehrheit für ein weiteres Aussetzen der Valorisierung der Kategoriebeträge und der Richtwerte aus. Statt einer Anhebung um +4,2 % bzw. +2,9 % gibt es somit auch 2025 keine Wertsicherung bei den preisgeregelten Mieten. Dies ist auch hochgradig unfair, zumal im Rahmen des Beschlusses der "Mietpreisbremse" Ende 2023 eine Anhebung der Kategoriebeträge und Richtwerte mit 1. April 2025 jedenfalls in Aussicht gestellt wurde.

Der gestrige Beschluss verhindert somit ein weiteres Mal die gesetzlich normierte Werterhaltung der Miete und gefährdet damit die Erhaltung des österreichischen Gebäudebestands, denn dringend benötigte Investitionen bleiben auf der Strecke.

Die Aussetzung der Valorisierung hat zudem auch negative Folgen für die Arbeit der Hausverwaltungen, da zur Deckung der Auslagen für die Verwaltung des Hauses auf den Betrag der Ausstattungskategorie A abgestellt wird, der zuletzt im Juli 2023 angehoben wurde. In der Praxis führt das quasi zu geringeren Einnahmen bei gleichzeitig steigenden Kosten für die Hausverwaltung.

Einzig positiv zu erwähnen ist, dass zusätzlich zum Beschluss dieses sogenannten 4. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetzes (4. MILG) vereinbart wurde, "zusammenhängende weitere Maßnahmen aus dem Regierungsprogramm ebenfalls rasch umzusetzen". Gemeint ist damit einerseits die Deckelung der Anpassungen in den kommenden Jahren und andererseits die so wichtige gesetzliche Reparatur iZm den beanstandeten Wertsicherungsvereinbarungen.

Zu Letzterer haben wir uns als Fachverband intensiv in den Abstimmungsprozess eingebracht und sind zuversichtlich, dass es zu einer Lösung im Sinne der Mitglieder kommen wird.

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