Werbung und Marktkommunikation, Fachgruppe

Flugblattverzichter

Zustellung von unadressiertem Werbematerial

Lesedauer: 1 Minute

Ein an Ihrer Haus- oder Wohnungstür bzw. am Briefkasten angebrachter Aufkleber "Flugblattverzichter“ soll die Zustellung von nicht persönlich adressierten Werbematerialien durch gewerbliche Werbemittelverteiler verhindern. Die Gültigkeitsdauer ist bis Ende 2025 begrenzt.

Da Werbeverzichtskleber, einmal auf dem Brieffach angebracht, erfahrungsgemäß nicht mehr entfernt werden und es somit, bedingt durch Umzüge, auch immer mehr Postkästen gibt, auf denen unerwünschte, vom Vormieter/Vorbesitzer angebrachte Aufkleber haften, wurde diese zeitliche Beschränkung eingeführt. So wird dem tatsächlichen Bedarf des jeweiligen Brieffachbesitzers Rechnung getragen.

Die österreichischen Werbemittelverteiler (Post, Feibra, etc.) haben im Sinne der freiwilligen Selbstbeschränkung eine Informationshotline und ein Bestellpostfach eingerichtet.   

Bei Fragen zum "Flugblattverzichter" wenden Sie sich bitte ausschließlich an die eigens dafür eingerichtete Stelle unter Tel.-Nr.: +43 (0)1 908 308.

Sie erhalten den "Flugblattverzichter" über schriftliche Bestellung und auf postalischem Weg. Senden Sie dazu bitte ausreichend frankiertes Rückantwortkuvert mit Ihrem Namen und Ihrer Wohnadresse an:

"Die Werbemittelverteiler"

Postfach 500
5760 Saalfelden am Steinernen Meer
Kennwort "Bitte keine unadressierte Werbung"

Pro Rückantwortkuvert sind max. 2 Stück Aufkleber möglich. Legen Sie dazu bitte einen Zettel mit der Bitte um "2 Stück" in das Rückantwortkuvert. Innerhalb von ca. 2 bis 3 Wochen wird/werden Ihnen diese(r) Aufkleber zugesandt.

Der Aufkleber ist Teil der freiwilligen Selbstbeschränkungsmaßnahmen der österreichischen Werbewirtschaft.

Flugblattverzichter Aufkleber
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Er wird von den gewerblichen Werbemittelverteilern in jedem Fall beachtet, gilt allerdings nur dann, wenn er an der Wohnungstür – nicht jedoch am Haustor (bei Häusern mit mehreren Mietern) – gut sichtbar angebracht ist.

Die Werbemittelverteiler (z. B. Post, Feibra, etc.) üben ihre Tätigkeit auf der Grundlage der vom Gesetzgeber vorgesehenen Berechtigung zur Ausübung eines so genannten freien Gewerbes gemäß Gewerbeordnung aus. In der Regel handelt es sich um selbständige Unternehmen, die im Auftrag der Werbefirmen tätig werden.   


Wichtiger Hinweis in eigener Sache:
Da die Hotline, das Postfach und der Vertrieb der "Flugblattverzichter" nicht über den Fachverband Werbung und Marktkommunikation und die Wirtschaftskammer erfolgt, vermeiden Sie bitte unbedingt jede zusätzliche Adressierung wie "Wirtschaftskammer" oder "Fachverband Werbung". Dies würde lediglich zu einer Verzögerung der postalischen Zustellung des Aufklebers führen. 



Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung des Fachverbandes Werbung und Marktkommunikation ist ausgeschlossen. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter!

Stand: 15.02.2023