Förderungen für Ihren Standort!
Für Unternehmen gibt es verschiedenste Förderungen von Bund, Ländern, Gemeinden, EU und Wirtschaftskammern. Je nach Betriebsphase – wie beispielsweise Gründung, Übernahme, Innovation und Forschung oder Unternehmenssanierung - stehen verschiedene Förderinstrumente zur Verfügung. Die Förder-Experten der Wirtschaftskammer Wien unterstützen Sie gern dabei, die passenden Förderungen für Ihre konkrete Unternehmenssituation zu finden.
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Nachfolgend finden Sie im speziellen Informationen zu den Förderungen "Geschäftsbelebung", sowie "Nahversorgung & Digitalisierung - Kleinstunternehmen".
Eine Übersicht über mögliche Standortförderungen finden Sie im Merkblatt Förderungen, welches zum Download zur Verfügung steht.
Grätzelinitiative Wien
Gefördert werden Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Gründer:innen die sich in bestimmten Gebieten im 2. und 20. Bezirk (Grätzelinitiative 20+2) oder 16. Bezirk (Grätzelinitiative Ottakring) in einem Erdgeschosslokal ansiedeln oder ihr Geschäft in diesen Bezirken durch Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen konkurrenzfähig halten.
Förderbare Kosten
- Investitionen, externe Dienstleister:innen und bei Übernahme eines leerstehenden Lokals auch Mietkosten (bis maximal 6 Monaten)
Maximale Fördersumme pro Projekt
- 10.000 Euro pro Jahr; Mindestprojektgröße 500 Euro
Förderquote
- Max. 50 %
Vorauszahlung:
- Max. 50 % der zugesagten Fördersumme
Weitere Informationen & Anmeldung
Geschäftsbelebung
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Unternehmen in Gründung, die in ein leerstehendes Geschäftslokal investieren wollen, dass mindestens sechs Monate leer gestanden ist.
Förderbare Kosten
- Bauliche Maßnahmen (z.B. Einbau von Türen oder Fenstern, …)
- (technische) Anlagen und Maschinen die funktionell mit den Räumlichkeiten verbunden sind (z.B. Sanitäranlage, Heizung)
Maximale Fördersumme pro Projekt
- 35.000 Euro pro Projekt; Mindestprojektgröße 5.000 Euro; max. Projektdauer 2 Jahre
Förderquote
- Max. 50 %
Vorauszahlung
- Max. 50 % der zugesagten Fördersumme
Weitere Informationen & Antrag
Nahversorgung
Mit dieser Förderung werden GründerInnen, Handwerksunternehmen und Betriebe im Grätzel unterstützt, die für die Kundschaft da sind.
Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten.
Förderbare Kosten
- Personalkosten, Beratungskosten
- Marketingkosten
- Sach- und Materialkosten
- Lizenzen
- Konzessionen
- Bauliche Maßnahmen
- Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
Maximale Fördersumme
- 75.000; Mindestprojektgröße 20.000 Euro; max. Projektdauer 2 Jahre
Förderquote
- Max. 50 %
Vorauszahlung
- Max. 50 % der zugesagten Fördersumme