Einsamkeit und Belastung zu Weihnachten: Wiener Hotline bietet professionelle Hilfe
Lebens- und Sozialberater sind an den Feiertagen erreichbar – Janisch: „Anonyme Krisengespräche können heilsame Begegnungen sein.“
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Für viele Menschen ist die Weihnachtszeit eine besonders schwierige Phase. Gerade an Heiligabend wird das Bedürfnis nach Nähe, Geborgenheit und menschlicher Wärme besonders stark, doch nicht alle können dieses Bedürfnis erfüllen. Familiäre Konflikte, persönliche Sorgen oder das Gefühl von Einsamkeit führen in dieser Zeit häufig zu erhöhter emotionaler Belastung. Ein Gespräch mit einer neutralen und erfahrenen Person kann helfen, Halt, Orientierung und Hoffnung zu finden.
„Viele Menschen erleben Weihnachten nicht als Freude, sondern als Stress und Belastung“, erklärt Harald G. Janisch, Fachgruppenobmann der Personenberatung und Personenbetreuung. „Ob man allein das Festessen vorbereitet, familiäre Spannungen spürt oder Einsamkeit besonders schwer wiegt – unsere Beratung richtet sich an all jene, die in dieser Zeit Unterstützung brauchen.“
Telefonische Krisenhilfe auch an Heiligabend
Die Wiener Lebens- und Sozialberater stehen auch über die Weihnachtsfeiertage für Menschen in Krisensituationen zur Verfügung. Unter der Hotline 0820 89 01 01 (20 Cent/Minute) bieten zertifizierte Lebens- und Sozialberater professionelle, vertrauliche und anonyme Gespräche an. Die Hotline ist von 23. Dezember bis 27. Dezember, jeweils von 8:00 bis 18:00 Uhr, erreichbar – auch an Heiligabend.
„Für einsame oder verzweifelte Menschen können anonyme Telefonate ein erster wichtiger Schritt sein“, betont Janisch. „Unsere Mitglieder sind ausgebildete Expertinnen und Experten für Krisenintervention und persönliche Entwicklungsfragen.“
Warnung vor unseriösen Angeboten
Janisch mahnt zudem zur Vorsicht bei der Auswahl von Beratungsangeboten. „Immer mehr selbsternannte Coaches oder Berater ohne anerkannte Ausbildung drängen auf den Markt. Wer psychosoziale Unterstützung oder Coaching sucht, sollte genau prüfen, ob eine entsprechende Ausbildung und eine gültige Gewerbeberechtigung vorliegen. Diese ist ein Zeichen dafür, dass gesetzlich geregelte Qualitäts- und Ausbildungsstandards eingehalten werden.“