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Ein gelbes Elektroauto wird mithilfe eines Ladekabels aufgeladen. Eine Person wartet währenddessen vor dem Auto. Sie ist an das Auto angelehnt und blickt auf ein Smartphone.
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Firmenautos: WK Wien fordert sofortige Anhebung der Steuergrenze auf 65.000 Euro

Veraltete Angemessenheitsgrenze bremst Betriebe und Mobilitätswende in Österreich

Lesedauer: 3 Minuten

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Aktualisiert am 13.04.2026

Firmenfahrzeuge sind ein zentraler Faktor für Wirtschaft und Mobilität in Österreich. 68 Prozent aller neu zugelassenen Pkw sind auf Unternehmen angemeldet, Tendenz steigend. Gleichzeitig treiben Betriebe die Transformation voran, über 70 Prozent der Elektro- und Hybrid-Neuzulassungen entfallen auf Firmen. Dennoch sieht die Wirtschaftskammer Wien klare strukturelle Bremsen durch veraltete steuerliche Rahmenbedingungen.

Komplexe Steuerregeln belasten Unternehmen

Für viele Betriebe ist das Firmenauto längst ein administrativer Kraftakt. Unterschiedliche Regelungen je nach Antriebsart, komplexe Sachbezugsmodelle und umfangreiche Dokumentationspflichten erhöhen den Aufwand deutlich. Vor allem die private Nutzung von Firmenfahrzeugen sorgt für Unsicherheit und zusätzliche Kosten.

Angemessenheitsgrenze seit über 20 Jahren nicht angepasst

Die steuerliche Angemessenheitsgrenze liegt seit 2005 unverändert bei 40.000 Euro. Dieser Wert ist angesichts Inflation, technologischem Fortschritt und steigenden Fahrzeugpreisen nicht mehr realistisch. Moderne Elektro- und Hybridfahrzeuge liegen häufig über dieser Grenze und werden dadurch steuerlich benachteiligt.

Zwar ist im Regierungsprogramm eine Erhöhung auf 55.000 Euro ab 2027 und auf 65.000 Euro ab 2028 vorgesehen, doch aus Sicht der WK Wien kommt diese Anpassung zu spät. Inflationsbereinigt müsste die Grenze heute bereits bei rund 69.000 Euro liegen.

Mobilitätswende in Österreich wird gebremst

Unternehmen investieren verstärkt in emissionsarme Fuhrparks. Die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen halten mit dieser Entwicklung jedoch nicht Schritt. Investitionen in nachhaltige Mobilität werden erschwert, obwohl sie politisch gewünscht sind.

Konkreter finanzieller Vorteil durch Reform

Eine rasche Anpassung der Angemessenheitsgrenze hätte unmittelbare wirtschaftliche Effekte. Mehr Liquidität stärkt Investitionen und beschleunigt die Umstellung auf klimafreundliche Fahrzeuge.

Ein Beispiel aus der Praxis: Bei einem E-Fahrzeug mit 65.000 Euro Bruttolistenpreis steigt der Liquiditätsvorteil im ersten Jahr von rund 12.187 Euro auf 19.803 Euro. Das entspricht einem zusätzlichen Vorteil von bis zu 7.617 Euro.

WK Wien fordert klare Maßnahme

Die Wirtschaftskammer Wien spricht sich für eine sofortige Reform der steuerlichen Rahmenbedingungen für Firmenautos in Österreich aus:

• Anhebung der Angemessenheitsgrenze auf 65.000 Euro
• Vereinfachung der Sachbezugsregelungen
• Reduktion der Dokumentations- und Nachweispflichten
• Vereinheitlichung der steuerlichen Behandlung der Privatnutzung

Mehr Investitionen, mehr Planungssicherheit für Betriebe

Firmenfahrzeuge sind für viele Branchen unverzichtbar. Jede steuerliche Entlastung erhöht direkt den finanziellen Spielraum der Unternehmen und stärkt den Wirtschaftsstandort Österreich. Ein modernes Steuerrecht muss die Realität der Betriebe widerspiegeln und die Mobilitätswende aktiv unterstützen.

Hinweis
Mehr Informationen unter wko.at/wien/steuerreport
Stephanie Ernst
© Florian Wieser „Für viele Betriebe ist das Thema Firmenauto längst zu einem Bürokratie-Marathon geworden. Unterschiedliche Regelungen je nach Antriebsart und Unternehmensform sowie komplexe Sachbezugsmodelle für die private Nutzung erschweren die Verwaltung. Das kostet Zeit und Geld,“ sagt Stephanie Ernst, Obfrau des Wiener Fahrzeughandels.