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Drei Personen blicken auf Maschine, eine der Personen hält Messzange an die Maschine.
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Förderungen für Ausbildungsbetriebe

Im Folgenden ein Überblick über die wichtigsten Unterstützungen. Generell gilt: Eine Förderung kann immer nur nach Maßgabe der vorhandenen Fördermittel zugesagt werden.

Lesedauer: 3 Minuten

Aktualisiert am 22.12.2025

Förderungen für Lehrbetriebe sind eine Anerkennung ihrer verantwortungsvollen Aufgabe und sollen das Engagement in der Nachwuchsarbeit erleichtern und forcieren.

Basisförderung

Für alle Lehrverhältnisse: 1. Lehrjahr drei, 2. Lehrjahr zwei und für das 3. und 4. Lehrjahr je ein kollektivvertragliches Bruttolehrlingseinkommen. Für Lehrlinge über 18 Jahre, die mindestens das Entgelt für Hilfskräfte erhalten, wird unter bestimmten Umständen dieses als Berechnungsbasis herangezogen.

Übernahme von Lehrlingen aus ÜBA

Einmalig 1000 Euro. Die Übernahme muss bis zum 31. Dezember 2025 erfolgen.

AMS-Förderungen

Für die Ausbildung von Lehrlingen in spezifische Zielgruppen, wie Mädchen und Frauen in Lehrberufen mit geringem Frauenanteil, Lehrlinge, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind oder solche mit verlängerter Lehrzeit oder mit Teilqualifikation sowie für Erwachsene, die durch eine Lehrausbildung ihre Berufschancen verbessern oder die Schule abgebrochen haben.

Zuschüsse: 400 bzw. 900 Euro (erwachsene Lehrlinge) pro Monat für maximal drei Jahre (regional unterschiedlich, jährlich zu beantragen). Wichtig: Bereits vor Beginn des Lehrverhältnisses AMS-Beratung einholen.

www.ams.at/unternehmen#wien

Ausbildungsverbünde und Zusatzausbildungen

Gefördert werden 75 Prozent der Kurskosten bis zu maximal 3000 Euro. Die geförderte Ausbildungszeit muss auf die Arbeitszeit angerechnet werden.

Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten

Kosten für Nachhilfekurse und Vorbereitungskurse auf Prüfungen oder Nachprüfungen in der Berufsschule werden zu 100 Prozent gefördert, bis zu einer Gesamthöhe von 3000 Euro pro Lehrling. Bei Dienstfreistellungen wegen Wiederholung einer Berufsschulklasse wird das kollektivvertragliche Lehrlingseinkommen zu 100 Prozent gefördert.

Internat- und Unterbringungskosten

Die Kosten, die der Lehrbetrieb für einen Aufenthalt seiner Lehrlinge während des Berufsschulbesuchs in einem Internat (Schülerheim) zu tragen hat, werden in voller Höhe ersetzt (Nettobetrag). Die Mehrzahl der Schülerheime rechnet direkt mit dem Fördergeber ab. Sind Lehrlinge anders untergebracht, werden die Kosten in der Höhe ersetzt, in der sie im Schülerheim angefallen wären.

Auslandspraktika

Auf Antrag erhält der Lehrbetrieb das Lehrlingsentgelt für die Zeit, in der sein Lehrling ein Auslandspraktikum absolviert, in voller Höhe ersetzt.

Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung

Werden im Ausmaß von 75 Prozent der Kurskosten bis zu max. 500 Euro gefördert.

Lehrabschlussprüfung

Die Förderung beträgt 200 Euro pro Lehrabschlussprüfung mit gutem Erfolg und 250 Euro pro Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung. Wird vom Lehrbetrieb beantragt und an ihn ausbezahlt.

Wien-spezifische Förderungen

Klimaschutz-Lehrausbildungsprämie:
Für neu aufgenommene Lehrlinge in klimarelevanten Berufen. Zwischen 1100 und 1500 Euro pro Monat (je nach Lehrjahr) für neun bzw. zehn Monate. 1000 Euro zusätzlich für weibliche Lehrlinge.

Für Betriebe, die erstmals oder erstmals seit fünf Jahren wieder Lehrlinge aufnehmen

Im ersten Lehrjahr Übernahme des Bruttolehrlingsentgelts plus 20 Prozent Pauschale für Lohnnebenkosten.

www.waff.at/unternehmen