So geht’s: Jetzt Lehrbetrieb werden
Die Wirtschaftskammer Wien unterstützt Unternehmen, die mit der Lehrlingsausbildung starten möchten, von Anfang an und bietet ihnen eine Reihe von Services.
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Was müssen Betriebe tun, um Lehrlinge ausbilden zu dürfen? Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Beratung holen
Die Lehrstellenberater der WK Wien informieren vor Ort im Betrieb darüber, welche Lehrberufe für das Unternehmen in Frage kommen, was es dafür eventuell noch braucht und über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Feststellungsbescheid beantragen
Der Betrieb beantragt bei der Lehrlingsstelle der WK Wien die Feststellung der Eignung zur Lehrlingsausbildung („Feststellungsbescheid”). Es folgt die Prüfung des Antrags inklusive gemeinsamem Betriebsbesuch durch die WK Wien und die Arbeiterkammer. Wird dem Antrag stattgegeben, kann das Unternehmen die nächsten Schritte setzen.
Lehrlingsauswahl
Neben klassischen Wegen wie Inseraten auf Social Media, in Printmedien oder beim Arbeitsmarktservice (AMS) empfiehlt es sich, einschlägige Events zu besuchen wie den Tag der Lehre XXL oder Lehrlingscastings. Ratsam ist auch, Kontakte zu Schulen zu knüpfen. Schnuppertage für jugendliche – oder auch erwachsene – Lehrstellenbewerber können bei der Auswahl helfen.
www.biwi.at
Förderungen beantragen
Das AMS gewährt für verschiedene Zielgruppen Förderungen, wenn diese als Lehrlinge aufgenommen werden. Wichtig: Der Förderantrag muss immer vor Abschluss des Lehrvertrags gestellt werden.
Lehrvertrag abschließen und mit der Ausbildung starten
Ist die Entscheidung für einen Lehrling gefallen und hat der Lehrbetrieb überprüft, ob es für die Nachwuchskraft eine AMS-Förderung gibt und wurde diese auch bereits beantragt, wird der Lehrvertrag abgeschlossen und bei der Lehrlingsstelle registriert – die Ausbildung kann beginnen.
- Die Basisförderung, die der Bund für jeden einzelnen Lehrling gewährt, kann der Ausbildungsbetrieb erst nach Abschluss des jeweiligen Lehrjahres beantragen.
- Die Förderung beträgt drei (1. Lehrjahr), zwei (2. Lehrjahr) bzw. ein (3. und 4. Lehrjahr) Bruttolehrlingseinkommen nach Kollektivvertrag.
Fragen zu Förderungen
01 / 514 50 – 2460