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Lehrbetrieb werden
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So geht’s: Jetzt Lehrbetrieb werden

Die Wirtschaftskammer Wien unterstützt Unternehmen, die mit der Lehrlingsausbildung starten möchten, von Anfang an und bietet ihnen eine Reihe von Services.

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 04.06.2025

Was müssen Betriebe tun, um Lehrlinge ausbilden zu dürfen? Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Beratung holen

Die Lehrstellenberater der WK Wien informieren vor Ort im Betrieb darüber, welche Lehrberufe für das Unternehmen in Frage kommen, was es dafür eventuell noch braucht und über die rechtlichen Rahmenbedingungen. 

Hinweis
Kontaktaufnahme via Mail oder telefonisch:
ersterlehrling@wkw.at
01 / 514 50 - 2453

Feststellungsbescheid beantragen

Der Betrieb beantragt bei der Lehrlingsstelle der WK Wien die Feststellung der Eignung zur Lehrlingsausbildung („Feststellungsbescheid”). Es folgt die Prüfung des Antrags inklusive gemeinsamem Betriebsbesuch durch die WK Wien und die Arbeiterkammer. Wird dem Antrag stattgegeben, kann das Unternehmen die nächsten Schritte setzen.

Hinweis
Bei einer negativen Beurteilung ist es sinnvoll, sich nochmals mit der WK Wien zu beraten, ob und über welche Maßnahmen doch noch ein Feststellungsbescheid erlangt werden kann.

Lehrlingsauswahl

Neben klassischen Wegen wie Inseraten auf Social Media, in Printmedien oder beim Arbeitsmarktservice (AMS) empfiehlt es sich, einschlägige Events zu besuchen wie den Tag der Lehre XXL oder Lehrlingscastings. Ratsam ist auch, Kontakte zu Schulen zu knüpfen. Schnuppertage für jugendliche – oder auch erwachsene – Lehrstellenbewerber können bei der Auswahl helfen.

Hinweis
Eine gute Hilfe bei der Entscheidung sind die LehrstellenChecks, die das Berufsinformationszentrum der Wiener Wirtschaft (BiWi) anbietet. Sie geben Aufschluss, ob der Jugendliche die Grundvoraussetzungen für eine Lehre mitbringt.
www.biwi.at

Förderungen beantragen

Das AMS gewährt für verschiedene Zielgruppen Förderungen, wenn diese als Lehrlinge aufgenommen werden. Wichtig: Der Förderantrag muss immer vor Abschluss des Lehrvertrags gestellt werden.

Lehrvertrag abschließen und mit der Ausbildung starten

Ist die Entscheidung für einen Lehrling gefallen und hat der Lehrbetrieb überprüft, ob es für die Nachwuchskraft eine AMS-Förderung gibt und wurde diese auch bereits beantragt, wird der Lehrvertrag abgeschlossen und bei der Lehrlingsstelle registriert – die Ausbildung kann beginnen.

Achtung

  • Die Basisförderung, die der Bund für jeden einzelnen Lehrling gewährt, kann der Ausbildungsbetrieb erst nach Abschluss des jeweiligen Lehrjahres beantragen. 
  • Die Förderung beträgt drei (1. Lehrjahr), zwei (2. Lehrjahr) bzw. ein (3. und 4. Lehrjahr) Bruttolehrlingseinkommen nach Kollektivvertrag.

Fragen zu Förderungen

lehre.foerdern@wkw.at

01 / 514 50 – 2460

www.lehre-foerdern.at