Erhöhung der Grundumlage 2026
Informationen für Mitglieder der Fachgruppe Wien der Gesundheitsbetriebe
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Im Rahmen einer Evaluierung des Berechnungsschemas für die Grundumlage der Fachgruppe Wien der Gesundheitsbetriebe hat sich gezeigt, dass eine Anpassung des Schemas innerhalb unserer Fachgruppe erforderlich ist (siehe auch derzeitige Regelung der Grundumlagen der WK Wien) . Ziel dieser Maßnahme ist es, eine gerechte und transparente Aufteilung der Umlage zu erzielen, die den unterschiedlichen Berufsgruppen besser entspricht.
Aufgrund dieser Umstellung ergibt sich für unsere Fachgruppe eine Grundumlagenerhöhung für 2026. Wir sind uns bewusst, dass finanzielle Anpassungen stets mit besonderer Aufmerksamkeit betrachtet werden müssen. Die neue Berechnung sorgt jedoch dafür, dass Mitgliedsbetriebe weiterhin die bestmögliche Beratung und Auskunft erfahren können und eine umfassende Interessenvertretung aller Wiener Gesundheitsbetriebe auch für die Zukunft gewährleistet ist.
Nachfolgende Anpassung der Festbeträge je Betriebsstätte sind geplant:
Anpassung der Festbeträge
Berufsgruppe | Betrag |
| Privatspitaler, Kurbetriebe, Reha-Betriebe | € 950,- |
| Ambulatorien für physikalische Therapie und bildgebende Diagnostik | € 400,- |
| sonstige Ambulatorien und Tageskliniken | € 400,- |
| Altenheime und Pflegeeinrichtungen | € 950,- |
| Bäder und Saunen | € 300,- |
| Sonstige Gesundheitsbetriebe | € 300,- |
Der Beitrag je extramural betriebenem MR- und CT-Gerät soll wie folgt angepasst werden:
Beitrag je extramural betriebenem MR- und CT-Gerät
Gerätetyp | Betrag |
| MRT-Gerät | € 300,- |
| CT-Gerät | € 300,- |
Erstmals ab dem kommenden Jahr soll zusätzlich ein Anteil der Sozialversicherungsbeitragssumme des vorangegangenen Jahres in Form eines Hebesatzes iHv. 0,020% als weiterer Beitragsbestandteil der Grundumlage erhoben werden.
Da der Fachgruppe Wien der Gesundheitsbetriebe Transparenz ein besonderes Anliegen ist, wird das neue geplante Grundumlagen-Schema allen Mitgliedern rechtzeitig öffentlich zugänglich gemacht. Falls Sie Anmerkungen oder Anregungen dazu haben, können Sie diese gerne bis zum 25. September 2025 schriftlich per E-Mail an gesundheitsbetriebe@wkw.at bekannt geben.