Glühbirne wird von einer Hand in die Höhe gehalten und diverse Icons zum Thema Energiesparen und Nachhaltigkeit strahlen darum, im Hintergrund zeigt sich ein florales Bokeh aus gelb und grünen Farben
© aekachai | stock.adobe.com
Hotellerie, Fachgruppe

Energie, Energiemanagement und Energieeffizienz in der Hotellerie

Informationen zu Nachhaltigkeits- und Energiethemen für die österreichischen Beherbergungsbetriebe

Lesedauer: 4 Minuten

Das Thema Energie ist für Beherbergungsbetriebe brisanter denn je, die dynamische Preisentwicklung bereitet große Sorgen. Neben der Erreichung von Umwelt- und Klimaschutzzielen gilt es jetzt, noch energieeffizienter zu wirtschaften, noch sorgsamer mit den Ressourcen umzugehen und noch stärker in erneuerbare Energiequellen zu investieren.

1. Antrag für den EKZ 2 (2023) seit 9.11.2023 möglich

Antragszeitraum 9.11.2023-7.12.2023 

Die EKZ 2-Richtlinie wurde am 20.11.2023 genehmigt. Die individuellen Antragszeiträume liegen zwischen dem 9. November und 07. Dezember 2023 unter der Voraussetzung, dass eine Voranmeldung erfolgt ist!

Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden.

Entsprechend der Ankündigung aus Dezember 2022 wird es 5 Förderstufen geben, wobei der Nachweis einer Mindest-Energieintensität in den ersten beiden Stufen entfallen soll. Beim EKZ I galt dies nur für die erste Förderstufe. Ebenso werden die Förderintensitäten im Vergleich zum EKZ I erhöht (in Stufe 1 von 30 auf 60 Prozent und in der Stufe 2 von 30 auf 50 Prozent). In Förderstufe 1 werden neben Strom und Erdgas mitunter auch Treibstoff, Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme), Dampf und Heizöl förderfähig sein.

Eine Förderung von Kostenanteilen, die schon in Preisen weitergegeben wurden, ist durch die Förderkriterien ausgeschlossen.

Zur Antragsstellung und weiteren Informationen

Weitere Informationen finden Sie in der Medieninfo des BMAW und einem Artikel von MARIEmehrwert.

2. Energiekostenzuschuss 1 

Die Voranmeldung war bis zum 14.4.2023 möglich

Die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss 1 - Q4 2022 war über den aws Fördermanager bis inkl. 14.04.2023 möglich. Weitere Informationen zur Voranmeldung finden Sie in den FAQs zur Voranmeldung im Downloadbereich.


3. Erstinformation Energiekostenpauschale

Mit der Energiekostenpauschale hilft die Bundesregierung Kleinst- und Kleinunternehmen dabei, die hohen Energiekosten zu bewältigen. Sie ist eine Pauschalförderung in Höhe zwischen 110 € und 2.475 € und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet. Die Energiekostenpauschale kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden.

Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000 € und einem Höchstjahresumsatz von 400.000 €. Die Förderung erfolgt nach der De-minimis-Richtlinie der EU.

Die Beantragung der Energiekostenpauschale ist noch bis zum 30.11.2023  möglich!

Zur Beantragung

4. Informationen zum Anspruch auf Grundversorgung Strom- und/oder Gas  

Die Grundversorgung hilft Ihnen als Kleinunternehmen beispielsweise

  • wenn Sie Schwierigkeiten haben, einen Strom- oder Gaslieferanten zu finden, der bereit ist, einen Vertrag über die Belieferung mit Energie abzuschließen.
  • wenn die Abschaltung der Anlage angedroht wird oder bereits abgeschaltet wurde.  

Wie das genau funktioniert und was Sie tun müssen, wenn Sie die "Grundversorgung" in Anspruch nehmen wollen/müssen, lesen Sie im Infoblatt.

5. Blackout in der Hotellerie

Mit der vorliegenden Broschüre "Blackout im Tourismus" mit Checkliste zur Vermeidung und Minimierung von Schäden will der Fachverband Hotellerie zur Bewusstseinsbildung beitragen. Einfache Dinge wie Beleuchtung, Heizung, Kommunikation, Zahlungsmöglichkeiten, elektrische Zutrittssysteme (z.B. Zimmer, Garage, Aufzug, Parkhäuser), Verpflegung und die Betreuung von Gästen, die eventuell zusätzliche Hilfe aufgrund einer Behinderung benötigen, sind zu bedenken.

Ebenso stellen die Abwasserversorgung und ganz besonders die Trinkwasserversorgung in vielen Bereichen ebenfalls ein großes Problem dar. Nahversorger, Supermärkte und Tankstellen müssen den Betrieb einstellen, da nur in wenigen Fällen eine Notstromeinrichtung vorhanden ist. Ein bargeldloser Zahlungsverkehr ist höchstwahrscheinlich nicht möglich. Die Mobiltelefonie (Handy, Smartphone, SMS und Apps) fällt etwa 30 Minuten nach Beginn des Stromausfalles aus, weil die Mobilfunkstationen den Betrieb durch Batterien nur kurze Zeit aufrechterhalten können. Ein früherer Ausfall ist vor allem durch Mobilnetzüberforderung (hohes Telefonieaufkommen nach Eintritt des Blackouts) zu erwarten. Mit einer Überlastung des Netzes ist bereits kurz nach Störungseintritt zu rechnen. Die Folgen eines echten, großflächigen und länger andauernden Strom-Blackouts wären also gravierend. Von einem solchen Ereignis wäre auch die Tourismusindustrie generell massiv betroffen.

Gleichzeitig ist eine Hilfe durch Einsatzorganisationen kaum zu erwarten, da diese selbst betroffen sind, bzw. eine Vielzahl an Aufgaben zu bewältigen haben werden. Ein Tag Stromausfall würde einen Rattenschwanz an Problemen mit sich ziehen, die wiederum einen Zeitaufwand von geschätzten zwei Wochen benötigen würde, um die volle Funktionstätigkeit aller Anlagen sicherstellen zu können.

Mit der Checkliste zur Vermeidung und Minimierung von Schäden können erste innerbetriebliche Vorsichtsmaßnahmen angedacht werden. Diese bietet einen Anhaltspunkt für in vielen Unternehmen möglichen Maßnahmen. Dabei geht es gar nicht um große technische Absicherungsmaßnahmen, sondern in erster Linie einmal darum, die eigenen externen Abhängigkeiten und Verletzlichkeiten festzustellen und zu erkennen, bzw. die gröbsten Auswirkungen durch organisatorische Maßnahmen abzufangen.


6. WKÖ Energie-Monitor

Der interaktive WKÖ-Energie-Monitor liefert einen Überblick über die wichtigsten Energie-Kennzahlen.

Auf dem Energie-Infopoint für Unternehmen finden Sie Laufende Updates, Infos und Service-Angebote der Wirtschaftskammern zum Thema Energie.


7. Energiemanagement/-verbrauch 

Sämtliche Informationen zum Energiemanagement/-verbrauch, wie zum Beispiel der Leitfaden "Energiemanagement in der Hotellerie und Gastronomie" sowie den Selbstcheck zur Ermittlung der aktuellen Energiesituation in Ihrem Betrieb und Daten/Fakten zum Energieverbrauch im Tourismus finden Sie hier.

Der WKO Online-Ratgeber "Energie-Check für Betriebe" unterstützt Betriebe, Einsparpotenziale in Ihrem Unternehmen aufzuspüren und umzusetzen.

8. Energie-Check für Betriebe

In diesem Ratgeber stellen wir Ihnen – gegliedert in 15 Technologiebereiche - 240 konkrete Maßnahmen und Lösungsvorschläge zur Verringerung des Energieverbrauchs vor.

Finden Sie mit wenigen Klicks jene kurz- oder langfristigen Maßnahmen heraus, die für Ihren Betrieb relevant sind. Als Ergebnis erhalten Sie Ihre individuelle Maßnahmenliste sowie gezielte weiterführende Informationen über technische Details, Beratungsangebote und Förderungen.

>> Zum Ratgeber

9. E-Mobilität

Hier finden sie Informationen, wie sie bei der Umstellung ihres Fuhrparks auf E-Fahrzeuge vorgehen können. Der Ratgeber zeigt auf, was bei der Ladeinfrastruktur zu beachten ist und führt zu einer Datenbank der in Österreich verfügbaren E-Fahrzeuge. Sie bekommen Informationen zur Ladestelle, dem Energiebedarf und können auch gleich eine Förderberatung beantragen.

>> Zum Ratgeber 

Stand: 18.03.2024