Erhöhung der Grundumlage 2026
Informationen für Mitglieder der Fachgruppe Hotellerie Wien
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Nach derzeitiger Regelung ist pro zum 31.12. des Vorjahres gemeldeter Betriebsstätte ein fester Betrag (mindestens der Betrag für eine Betriebsstätte) iHv € 50,00 und pro zum 31.12. des Vorjahres zur Beherbergung vorgesehenen Bett ein Betrag (unabhängig der Zuordnung zu Kategorien) iHv € 3,00 (mindestens jedoch € 62,00 und höchstens € 3.114,00) als Grundumlage zu entrichten.
Um sicherzustellen, dass Mitglieder weiterhin die bestmögliche Beratung und Auskunft in allen sie betreffenden Angelegenheiten des Wirtschaftslebens erfahren können und eine umfassende Interessenvertretung aller Wiener Beherbergungsbetriebe auch für die Zukunft zu gewährleisten, ist seitens der Fachgruppe Hotellerie Wien eine Anpassung der Grundumlage erforderlich. Für das Jahr 2026 bedeutet dies, dass der pro zum 31.12. des Vorjahres gemeldeter Betriebsstätte zu leistende feste Betrag von € 50,00 auf € 100,00 erhöht werden soll.
Die Fachgruppe Hotellerie Wien legt größten Wert darauf, dass es im Zusammenhang mit Grundumlagevorschreibungen zu keiner unverhältnismäßigen Inanspruchnahme der Mitgliedsbetriebe kommt. Ansuchen einer entsprechenden Minderung bzw. eines Erlasses der Grundumlage sind darum – sofern hinreichende Gründe gegeben sind – nach wie vor möglich. Auch die Klassifizierung mit Hotelsternen mit allen damit verbundenen Serviceleistungen war, ist und bleibt für Wiener Betriebe kostenfrei.
Da es der Fachgruppe Hotellerie Wien ein Anliegen ist, die unterschiedlichen Standpunkte und Ansichten ihrer Mitglieder zur geplanten Grundumlagenerhöhung für 2026 in Erfahrung zu bringen, können diese bis zum 15. September 2025 schriftlich per E-Mail zur geplanten Erhöhung Stellung nehmen.