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Blättchen mit Schriftzug News hängen auf Seil mit Wäscheklippen, im Hintergrund Holzmaserung
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Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft

Newsletter Tourismus Wien

Newsletter-Beiträge der Fachgruppen und Sparte

Lesedauer: 8 Minuten

Stand: 30.11.-0001

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In den Newsletterarchiven sind die versandten Newsletter chronologisch gelistet. ... durchsuchen lässt sich Fachgruppen- bzw. Themenübergreifend (Titel und Text).

Freizeit-|Sportbetriebe

Online-Buchhaltung & Fakturierung für Reisebetreuer.

Infoblatt (PDF)


Reisebüro

Die lange erwartete „Richtlinien zur Umwidmung von Obergrenzen überschreitenden Beihilfen der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) in einen Verlustersatz, einen Schadensausgleich oder eine De-minimis-Beihilfe (Obergrenzenrichtlinien)“ wurde am 19.6.2024 erlassen: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2024/160

Inhalte der Richtlinie

Den Unternehmen stehen drei Varianten für die Sanierung der Überschreitung der beihilferechtlichen Obergrenzen im Unternehmens-Verbund zur Verfügung: 

  • Umwidmung in Verlustersatz, Obergrenze 12 Mio. €. Der Verlust wird auf Ebene des Unternehmensverbunds ermittelt, die Berechnung und der erforderliche Umsatzausfall orientieren sich an den Verlustersatz-Richtlinien, die in den gewählten Betrachtungszeiträumen galten.
  • Umwidmung in Schadensausgleich: Schaden ist die Ergebnisdifferenz zwischen Vergleichszeitraum (2019) und den gewählten Betrachtungszeiträumen und wird auf Ebene des einzelnen Unternehmens (nicht Verbundebene) berechnet. Der Schaden setzt grundsätzlich eine unmittelbare Betroffenheit von Lockdowns voraus, nicht vom Lockdown betroffene Unternehmensteile werden nicht berücksichtigt.

Weiters werden berücksichtigt:

  • Unternehmen, die mindestens 80 % der Umsätze mit direkt von Lockdowns betroffenen Unternehmen tätigen.
  • Reisebüros, Reiseveranstalter und Seilbahnunternehmen, die wegen Reisebeschränkungen einen Umsatzeinbruch von mindestens 80 % verzeichneten. (Auf Nachfrage (Email an reisebueros@wko.at) übermitteln wir Ihnen gerne eine Aufstellung über alle pandemie-bedingten Reisebeschränkungen).

Vom errechneten Schaden wird ein Abschlag von 5 % für den allgemeinen konjunktur­bedingten Nachfragerückgang abgezogen, der Abschlag kann auf bis zu 20 % erhöht werden. Hat der Unternehmensverbund in den Jahren, in denen die Betrachtungszeiträume liegen, Überschüsse erzielt, wird ein Abschlag von 10 % vorgenommen. Übersteigt dieser Jahresüberschuss jenen des Vergleichszeitraums, wird vom Schadenausgleichsbetrag ein Betrag von 15 % des ermittelten Jahresüberschusses abgezogen.

  • Umwidmung in de minimis-Förderung: Obergrenze 300.000 €, abzüglich von de minimis-Förderungen, die der Unternehmensverbund im Inland in den letzten drei Jahren erhalten hat.

Für die Beantragung ist die Beiziehung eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Bilanzbuchhalters erforderlich. Die Antragstellung muss bis 31. Oktober 2024 erfolgen. 

Die betroffenen Unternehmen (bzw. steuerliche Vertretungen) erhalten in den nächsten Tagen ein Schreiben der COFAG mit näheren Informationen zur Antragstellung. Die Beantragung erfolgt über einen Antragslink, der zugesandt wird. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch die Finanzverwaltung.

 

Gesundheitsbetriebe

19.02.2025; Das Energiemarkt-Update gibt einen schnellen Überblick zu Preisen, Trends und Entwicklungen auf den
heimischen und internationalen Energiemärkten.

Energiemarkt-Update (PDF) >>

Kino-|Kultur-|Vergnügungsbetriebe

2026-07-02;  Am Samstag, den 12. September 2026 ist es wieder so weit: Das Kinofest geht in die nächste Runde.

An diesem Tag werden die Kinobesucher:innen eingeladen, alle angebotenen Filme zu einem einheitlichen Preis von 5,90 Euro brutto – ausgenommen Sonderformate – in den teilnehmenden Betrieben auf der großen Leinwand zu erleben.

Das Kinofest lebt von der gemeinsamen Kampagne – und von den Ideen, die in den Kinos vor Ort entstehen. Ob Gewinnspiel, Glücksrad, Verlosung, Sonderaktion oder besonderes Event: Jede zusätzliche Aktivität macht den Tag für die Besucher:innen noch attraktiver und verstärkt die Wirkung des Kinofestes direkt im Kino.

Wir freuen uns daher sehr, wenn Sie das Kinofest im Rahmen Ihrer Möglichkeiten aktiv mitgestalten. Auch eigene Aktionen können in der Bewerbung sichtbar gemacht werden und zeigen, wie vielfältig das Kinofest in ganz Österreich gelebt wird.

Mit dem Kinofest wollen wir das Kino österreichweit in den Mittelpunkt stellen, die Sichtbarkeit der Branche stärken und gemeinsam ein positives Signal für einen erfolgreichen Kinoherbst setzen.

Die teilnehmenden Kinos profitieren dabei erneut von einer breit angelegten bundesweiten Kampagne – unter anderem durch eine Radiokampagne, Social-Media-Initiativen, gemeinsame Collab-Postings sowie weitere Kommunikationsmaßnahmen rund um das Kinofest.

Die Vorbereitungen für das Kinofest 2026 laufen bereits auf Hochtouren. Die bewährte Agentur, die das Kinofest 2025 erfolgreich begleitet hat, arbeitet gemeinsam mit den Partner:innen schon intensiv an der Umsetzung der diesjährigen Kampagne.

Die Organisation des diesjährigen Kinofestes erfolgt durch die ARGE Film und Kino. Die Filmverleiher, insbesondere Disney und Universal, sind dabei von Beginn an aktiv eingebunden und unterstützen die Initiative gemeinsam mit der Kinowirtschaft.

Die inhaltliche und organisatorische Begleitung übernimmt ein eigenes Kernteam, das sich aus Vertreter:innen der Kino- und Verleihwirtschaft zusammensetzt. Weiters wird das Kinofest 2026 mit dem Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS) als Kooperationspartner unterstützt.

Darüber hinaus werden alle teilnehmenden Kinos wieder auf der Website www.daskinofest.at präsentiert. Die Website bietet den Besucher:innen eine Übersicht über die teilnehmenden Standorte und verweist direkt auf die jeweiligen Kinos.

Zusätzlich erhalten die teilnehmenden Betriebe Zugang zu sämtlichen Werbematerialien, die für die eigene Bewerbung verwendet werden können – darunter Sujets für Social Media, Plakate sowie weitere Werbemittel.

Der Erfolg des Kinofestes steht und fällt auch heuer mit dem gemeinsamen Auftreten der Branche – denn nur durch eine breite Beteiligung kann das Kinofest österreichweit jene Sichtbarkeit und Aufmerksamkeit entfalten, die das Kino verdient. Da wir die Finanzierung (rund 115.000 Euro) aus eigenen Mitteln und Beiträgen der Kooperationspartner:innen nicht zur Gänze schaffen, müssen wir auf Ihre Unterstützung zählen. Vorgesehen wäre, dass sich die teilnehmenden Kinobetriebe mit einem freiwilligen Kostenbeitrag in Höhe von 50 Euro exkl. USt pro Saal beteiligen.

Wir dürfen ausdrücklich festhalten, dass es sich hierbei um keine Umlage der Wirtschaftskammerorganisation handelt. Die Teilnahme am Kinofest und damit auch dieser Kostenbeitrag beruhen ausschließlich auf Freiwilligkeit. Der Beitrag ist zweckgewidmet und dient alleinig der Mitfinanzierung der gemeinsamen Bewerbung und der österreichweiten Sichtbarkeit des Kinofestes.

Wir laden Sie daher herzlich ein, auch 2026 wieder Teil dieser gemeinsamen Brancheninitiative zu sein und das Kinofest gemeinsam mit uns zu einem starken Zeichen für das Kino in Österreich zu machen.

Die Anmeldung ist ab sofort unter Anmeldung - Das Kinofest Österreich möglich. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie zeitnah die Rechnung und weitere Informationen.

Der Zugang zum Downloadbereich der digitalen Werbematerialien sowie die Zustellung physischer Plakate erfolgt unmittelbar nach Einlangen des Kostenbeitrages und Verfügbarkeit der Drucksorten.

Derzeit ist vorgesehen, dass die physischen Plakate ab Mitte Juli über die Firma Czerny ausgeliefert werden.

Kampagnenfahrplan & Mediadaten – Kinofest 2026
Zeitplan (voraussichtlich)

Wann passiert was?


Ab 30. Juni 2026 
Anmeldestart der Kinos

Ab 1. Juli 2026
Start der Social Media Kampagne, Betreuung der Kinofest Kanäle
Facebook, Instagram und TikTok

Ab 1. August 2026
Kampagnenstart Social Media „Kinobetriebe/Partner“

Nach erfolgreichem Zahlungseingang
Bereitstellung der digitalen Werbemittel (Logo, Social-MediaSujets, Plakate uvm.) im Downloadbereich verfügbar (Zugang wird per Mail zugesendet)

Versand der physischen Plakate erfolgt durch die Firma Czerny an die teilnehmenden Kinos

ca. Mitte August
Start der österreichweiten Media-Kampagne

Samstag, 12. September 2026
Kinofest Österreich

Kommunikationsmaßnahmen


Eigene Kinofest-Kanäle (Owned Media)

Bewerbung durch die teilnehmenden Kino

  • Plakatierung im Kino (Foyer und weitere Inhouse-Flächen
  • Einbindung auf den Screens und als On-Screen-Traile
  • Einbindung auf den Websites der Kino
  • Bewerbung über die jeweiligen Social-Media-Kanäle mit den bereitgestellten
    Kinofest-Sujets

Unterstützung durch die Filmverleiher

  • Bewerbung über Social Media
  • Newsletter
  • Websites
  • Weitere Maßnahmen im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten

Geplante Paid-Media-Kampagne

  • Social Media (YouTube, TikTok, Facebook, Instagram und Snapchat)
  • Out-of-Home-Werbung (OOH)
  • Österreichweite Radio-Kampagne

Potenzielle Reichweiten
Die Kampagne baut auf den erfolgreichen Maßnahmen des Kinofestes 2025 auf.

Owned Media

  • Potenzial von über 950.000 Followern auf den Kinofest-Kanäle
  • Im Jahr 2025 wurde über Facebook, Instagram und TikTok eine organische Gesamtreichweite von rund 1,7 Millionen Personen erzielt.

Paid-Media-Kampagne (Basis 2025)

  • Über 36 Millionen Impressions
  • Reichweite von mehr als 3,1 Millionen Personen

Kinofest 2025

  • Rund 87.500 Besucher:innen am Kinofesttag
  • +59% gegenüber dem Samstag der Vorwoche
  • Drittstärkster Kinosamstag seit 2020 (nach den Startwochenenden von Super Mario sowie Oppenheimer/Barbie)

Alle Termine stellen den derzeitigen Planungsstand dar und können sich im Zuge der weiteren Projektumsetzung noch geringfügig ändern.

ARGE Film und Kino | Wirtschaftskammer Österreich
Wiedner Hauptstraße 63 | 1045 Wien
T 05 90 900-3009
E fama@wko.at oder kino-kultur-vergnuegen@wko.at

04.08.2026;  Wir laden Sie herzlich zur Jahrestagung der österreichischen Kinowirtschaft nach Villach ein, Geschäftsführer  Mag. Bernhard Gerstberger

Wann 

22.–23. September 2026

Wo

  • Sitzungstag 1:  Cineplexx Villach - Maria-Gailer-Straße 39, 9500 Villach
  • Sitzungstag 2:  Wirtschaftskammer Kärnten, Bezirksstelle Villach - Europastraße 10, 9524 Villach

Programm

Dienstag, 22. September 2026

13:00 Uhr: Treffpunkt im Hotel harry´s home gemeinsamer Spaziergang zu einem kleinen Mittagsimbiss

14:40 Uhr: Abfahrt mit dem Bus zur exklusiven Führung durch den tpv Technologiepark Villach – dem „Austrian Silicon Valley“. Beginn 15:00 Uhr.

17:00 Uhr: Präsentation Christof Federle, Geschäftsführer CinemaNext Austria GmbH „Techniktrends am Kinomarkt“ im Cineplexx Villach

Anschließend:  Fahrt nach Ossiach zur Besichtigung der Stiftskirche sowie gemeinsames Abendessen im Restaurant „Stiftsschmiede“


Mittwoch, 23. September 2026

09:00 Uhr:  Treffpunkt im Hotel harry´s home und Abfahrt mit dem Bus in die Wirtschaftskammer Kärnten, Bezirksstelle Villach

09:30 Uhr:  Tagung des Fachverbandes sowie Vollversammlung Österreichischer Kinoverband 

Fachvorträge 2026

  • Präsentation Harry Schusterov, Director Business Development Gofilex Germany GmbH
  • Präsentation Stefan Farnschläder, Geschäftsführer Cineamo GmbH Deutschland

 Ab ca. 13:00 Uhr:  Mittagessen und Ausklang sowie Bustransfer zum Hauptbahnhof


Hotelempfehlungen

Empfehlung 1

harry's home 
Bahnhofplatz 5, 9500 Villach

  • Barrierefrei Einzelbelegung (ca. 27 m²): € 125,– pro Zimmer/Nacht exkl. Ortstaxe
  • Standardzimmer Einzelbelegung (ca. 23 m²): € 125,– pro Zimmer/Nacht exkl. Ortstaxe
  • Studio Einzelbelegung (ca. 29 m²): € 149,– pro Zimmer/Nacht exkl. Ortstaxe

Zimmer online buchen >>


Empfehlung 2

HOTEL CITY ****
Bahnhofplatz 3, A-9500 Villach Tel.: +43 4242 278 96 · Fax: +43 4242 278 96-110 www.hotelcity.at · info@hotelcity.at Kennwort „Kinotagung“

  • Einzelzimmer Klassik (Doppelzimmer zur Einzelbelegung): € 150,– pro Zimmer/Nacht exkl. Ortstaxe
  • Einzelzimmer Economy (kleineres Einzelzimmer): € 135,– pro Zimmer/Nacht exkl. Ortstaxe (Aufpreis für eine zweite Person: € 40,– pro Zimmer/Nacht exkl. Ortstaxe)
  • Einzelzimmer Superior (Doppelzimmer zur Einzelbelegung): EUR 170,-- pro Zimmer/Nacht exkl. Ortstaxe

(Aufpreis für eine 2te Person € 40,- pro Zimmer/Nacht exkl. Ortstaxe)
Parkmöglichkeit: ebenerdige, kameraüberwachte Garage € 15,00/Tag.


Alle Zimmer sind jeweils inkl. Frühstück. 
Die Zimmerkontingente sind bis einschließlich 25. August, 12:00 Uhr zu o. g. Preisen buchbar.

Wir bitten um verbindliche An- oder Abmeldung zur Kinotagung bis spätestens 07. September 2026 per Email: kino-kultur-vergnuegen@wko.at