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Blättchen mit Schriftzug News hängen auf Seil mit Wäscheklippen, im Hintergrund Holzmaserung
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Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft

Newsletter Tourismus Wien

Newsletter-Beiträge der Fachgruppen und Sparte

Lesedauer: 4 Minuten

Stand: 30.11.-0001

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Freizeit-|Sportbetriebe

Online-Buchhaltung & Fakturierung für Reisebetreuer.

Infoblatt (PDF)


Reisebüro

Die lange erwartete „Richtlinien zur Umwidmung von Obergrenzen überschreitenden Beihilfen der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) in einen Verlustersatz, einen Schadensausgleich oder eine De-minimis-Beihilfe (Obergrenzenrichtlinien)“ wurde am 19.6.2024 erlassen: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2024/160

Inhalte der Richtlinie

Den Unternehmen stehen drei Varianten für die Sanierung der Überschreitung der beihilferechtlichen Obergrenzen im Unternehmens-Verbund zur Verfügung: 

  • Umwidmung in Verlustersatz, Obergrenze 12 Mio. €. Der Verlust wird auf Ebene des Unternehmensverbunds ermittelt, die Berechnung und der erforderliche Umsatzausfall orientieren sich an den Verlustersatz-Richtlinien, die in den gewählten Betrachtungszeiträumen galten.
  • Umwidmung in Schadensausgleich: Schaden ist die Ergebnisdifferenz zwischen Vergleichszeitraum (2019) und den gewählten Betrachtungszeiträumen und wird auf Ebene des einzelnen Unternehmens (nicht Verbundebene) berechnet. Der Schaden setzt grundsätzlich eine unmittelbare Betroffenheit von Lockdowns voraus, nicht vom Lockdown betroffene Unternehmensteile werden nicht berücksichtigt.

Weiters werden berücksichtigt:

  • Unternehmen, die mindestens 80 % der Umsätze mit direkt von Lockdowns betroffenen Unternehmen tätigen.
  • Reisebüros, Reiseveranstalter und Seilbahnunternehmen, die wegen Reisebeschränkungen einen Umsatzeinbruch von mindestens 80 % verzeichneten. (Auf Nachfrage (Email an reisebueros@wko.at) übermitteln wir Ihnen gerne eine Aufstellung über alle pandemie-bedingten Reisebeschränkungen).

Vom errechneten Schaden wird ein Abschlag von 5 % für den allgemeinen konjunktur­bedingten Nachfragerückgang abgezogen, der Abschlag kann auf bis zu 20 % erhöht werden. Hat der Unternehmensverbund in den Jahren, in denen die Betrachtungszeiträume liegen, Überschüsse erzielt, wird ein Abschlag von 10 % vorgenommen. Übersteigt dieser Jahresüberschuss jenen des Vergleichszeitraums, wird vom Schadenausgleichsbetrag ein Betrag von 15 % des ermittelten Jahresüberschusses abgezogen.

  • Umwidmung in de minimis-Förderung: Obergrenze 300.000 €, abzüglich von de minimis-Förderungen, die der Unternehmensverbund im Inland in den letzten drei Jahren erhalten hat.

Für die Beantragung ist die Beiziehung eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Bilanzbuchhalters erforderlich. Die Antragstellung muss bis 31. Oktober 2024 erfolgen. 

Die betroffenen Unternehmen (bzw. steuerliche Vertretungen) erhalten in den nächsten Tagen ein Schreiben der COFAG mit näheren Informationen zur Antragstellung. Die Beantragung erfolgt über einen Antragslink, der zugesandt wird. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch die Finanzverwaltung.

 

Gesundheitsbetriebe

19.02.2025; Das Energiemarkt-Update gibt einen schnellen Überblick zu Preisen, Trends und Entwicklungen auf den
heimischen und internationalen Energiemärkten.

Energiemarkt-Update (PDF) >>

Kino-|Kultur-|Vergnügungsbetriebe

04.08.2026;  Wir laden Sie herzlich zur Jahrestagung der österreichischen Kinowirtschaft nach Villach ein, Geschäftsführer  Mag. Bernhard Gerstberger

Wann 

22.–23. September 2026

Wo

  • Sitzungstag 1:  Cineplexx Villach - Maria-Gailer-Straße 39, 9500 Villach
  • Sitzungstag 2:  Wirtschaftskammer Kärnten, Bezirksstelle Villach - Europastraße 10, 9524 Villach

Programm

Dienstag, 22. September 2026

13:00 Uhr: Treffpunkt im Hotel harry´s home gemeinsamer Spaziergang zu einem kleinen Mittagsimbiss

14:40 Uhr: Abfahrt mit dem Bus zur exklusiven Führung durch den tpv Technologiepark Villach – dem „Austrian Silicon Valley“. Beginn 15:00 Uhr.

17:00 Uhr: Präsentation Christof Federle, Geschäftsführer CinemaNext Austria GmbH „Techniktrends am Kinomarkt“ im Cineplexx Villach

Anschließend:  Fahrt nach Ossiach zur Besichtigung der Stiftskirche sowie gemeinsames Abendessen im Restaurant „Stiftsschmiede“


Mittwoch, 23. September 2026

09:00 Uhr:  Treffpunkt im Hotel harry´s home und Abfahrt mit dem Bus in die Wirtschaftskammer Kärnten, Bezirksstelle Villach

09:30 Uhr:  Tagung des Fachverbandes sowie Vollversammlung Österreichischer Kinoverband 

Fachvorträge 2026

  • Präsentation Harry Schusterov, Director Business Development Gofilex Germany GmbH
  • Präsentation Stefan Farnschläder, Geschäftsführer Cineamo GmbH Deutschland

 Ab ca. 13:00 Uhr:  Mittagessen und Ausklang sowie Bustransfer zum Hauptbahnhof


Hotelempfehlungen

Empfehlung 1

harry's home 
Bahnhofplatz 5, 9500 Villach

  • Barrierefrei Einzelbelegung (ca. 27 m²): € 125,– pro Zimmer/Nacht exkl. Ortstaxe
  • Standardzimmer Einzelbelegung (ca. 23 m²): € 125,– pro Zimmer/Nacht exkl. Ortstaxe
  • Studio Einzelbelegung (ca. 29 m²): € 149,– pro Zimmer/Nacht exkl. Ortstaxe

Zimmer online buchen >>


Empfehlung 2

HOTEL CITY ****
Bahnhofplatz 3, A-9500 Villach Tel.: +43 4242 278 96 · Fax: +43 4242 278 96-110 www.hotelcity.at · info@hotelcity.at Kennwort „Kinotagung“

  • Einzelzimmer Klassik (Doppelzimmer zur Einzelbelegung): € 150,– pro Zimmer/Nacht exkl. Ortstaxe
  • Einzelzimmer Economy (kleineres Einzelzimmer): € 135,– pro Zimmer/Nacht exkl. Ortstaxe (Aufpreis für eine zweite Person: € 40,– pro Zimmer/Nacht exkl. Ortstaxe)
  • Einzelzimmer Superior (Doppelzimmer zur Einzelbelegung): EUR 170,-- pro Zimmer/Nacht exkl. Ortstaxe

(Aufpreis für eine 2te Person € 40,- pro Zimmer/Nacht exkl. Ortstaxe)
Parkmöglichkeit: ebenerdige, kameraüberwachte Garage € 15,00/Tag.


Alle Zimmer sind jeweils inkl. Frühstück. 
Die Zimmerkontingente sind bis einschließlich 25. August, 12:00 Uhr zu o. g. Preisen buchbar.

Wir bitten um verbindliche An- oder Abmeldung zur Kinotagung bis spätestens 07. September 2026 per Email: kino-kultur-vergnuegen@wko.at