Förderung der Wiener Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen
Für Weiterbildung, Waschhygiene und Rechtsberatung
Lesedauer: 2 Minuten
Was wird gefördert?
Weiterbildung von UnternehmerInnen und deren MitarbeiterInnen
Ausbildung aber auch ständige Weiterbildung ist für den Erfolg im heutigen Wirtschaftsleben unverzichtbar. Egal ob Fachwissen, branchenspezifische Fertigkeiten, Kalkulation, Rechnungswesen, Lohnverrechnung, Marketing oder Persönlichkeitsbildung.
Konkret werden im Jahr 2025 alle WIFI-Kurse, Kurse anderer zertifizierter Kurs-Veranstalter mit nachvollziehbarer branchenbezogener Verwertungsmöglichkeit, sowie 4, 8 oder 16-stündige Ersthelferausbildungen nach den vom Roten Kreuz Wien ausgearbeiteten Lehrplänen, durch die Fachgruppe gefördert.
Insbesondere Ausbildungen aus den Bereichen „Erste Hilfe“, „HV1“, „professionelle Fahrzeugaufbereitung“, „Abfallbeauftragter“, „Sicherheitsvertrauensperson“ und „Brandschutzwart“.
Die Kursauswahl erfolgt direkt durch die Mitgliedsbetriebe bei einem Anbieter ihrer Wahl, zu Terminen ihrer Wahl. Ebenso erfolgt die Buchung eines Kurses durch das Mitgliedsunternehmen direkt beim Anbieter, ohne vorherigen Kontakt zur Fachgruppe
Waschhygiene
Die hohen Hygiene-Standards von Waschstraßen, Portal- und Lanzenwaschanlagen schützen die Gesundheit von Kunden und Personal. Damit das weiterhin garantiert bleibt, haben wir an der ÖNORM B 5022 Ausgabe: 2020-01-01 mitgearbeitet. Sie ist zwar kein Gesetz, sorgt aber dennoch für ein effizientes Legionellen-Monitoring und gilt seit 1.1.2020. Wichtig für die Betreiber von Waschanlagen ist dabei: Sie sind bei einem Legionellen-Verdacht nur mit einer jährlichen Kontrolle der Anlage von der Haftung befreit. Solche Vorfälle sind selten, sind aber schon vorgekommen: Mehrere Autowaschanlagen wurden etwa 2018 nach einem Verdacht auf Legionellen behördlich gesperrt. Eine jährliche Kontrolle kann das verhindern und sie befreit den Betreiber auch vom Vorwurf der Fahrlässigkeit!
Fördergegenstand ist somit eine professionelle Waschanlagenüberprüfungen gemäß den Vorgaben der ÖNORM B 5022 durch externe Spezialisten.
Zuschuss zu Rechtsberatung
Mitgliedsunternehmen sehen sich immer wieder mit unerwarteten Vertragsänderungen durch ihre Verpächter oder relevante Partner oder Franchisegeber konfrontiert. Dies hat oft übersichtliche, aber nachhaltige Folgen auf die unternehmerischen Tätigkeiten der Mitgliedsbetriebe.
Fördergegenstand ist nun ein Zuschuss zu einschlägiger Rechtsberatung zu solchen relevanten Vertragsänderungen, wobei die Kosten nicht bereits durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt sein dürfen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Förderung zu bekommen?
Bildungsförderung:
- Die Ausbildung muss im Jahr 2025 abgeschlossen worden sein.
- Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Rechnung und Zahlungsbestätigung.
- (Die Rechnung muss bereits beglichen worden sein.)
Zuschuss Waschhygiene:
- Die Kontrolle muss im Jahr 2025, nach Maßgabe von Punkt 7.2. dieser Richtlinie durchgeführt worden sein.
- Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Rechnung und Zahlungsbestätigung.
- (Die Rechnung muss bereits beglichen worden sein.)
Zuschuss Rechtsberatung:
- Die Rechtsberatung muss 2025 erfolgt sein.
- Es muss sich dabei um relevante Vertragsänderungen handeln.
- Die Relevanz der Vertragsänderung wird durch die Fachgruppe bewertet.
- Die Rechtsberatung muss durch eine Rechtsanwaltskanzlei erfolgt sein.
- Die Kosten für die Rechtsberatung dürfen nicht bereits durch eine „Rechtsschutzversicherung“ gedeckt werden/worden sein.
- Es darf noch kein gerichtliches Verfahren anhängig sein.
- Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Rechnung
Welcher Betrag wird gefördert?
Bildungsförderung:
Die Förderhöhe beträgt bei
- Ersthelferausbildungen 100% der Kurskosten
- Bei allen anderen anerkannten Kursen 50% der Kosten.
Die Gesamtförderhöhe pro Jahr pro Betriebsstandort eines Mitgliedunternehmens im Bereich „Bildungsförderung“ beträgt EUR 350,-.
Zuschuss Waschhygiene:
Die Förderhöhe beträgt EUR 100,- pro Prüfung und steht jedem Mitgliedsunternehmen einmal jährlich pro tatsächlich geprüften Standort zu.
Zuschuss Rechtsberatung:
Die Förderhöhe beträgt 50% der Beratungskosten, jedoch max. EUR 500,- pro Einzelfall (auch wenn für diesen mehrere Rechnungen gestellt wurden). Jedem Mitgliedsunternehmen steht pro Jahr max. ein „Zuschuss Rechtsberatung“ im Sinne dieser Förderrichtlinie zu.
Förderantrag
Eine Reservierung und Auszahlung setzt voraus, dass
- ein vollständig und korrekt ausgefüllter Antrag eingereicht wird,
- die Bedingungen für eine Unterstützungsgewährung laut Förderrichtlinien erfüllt werden und
- zum Zeitpunkt der Einreichung noch Mittel zur Verfügung stehen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachgruppe Wien der "Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen" unter gts@wkw.at oder telefonisch unter +43 1 514 50 3572.
Bitte lesen Sie die Förderrichtlinien betreffend der Antragstellung und Abwicklung.
*bedeutet Pflichtfeld