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Musterprozessfonds der WK Wien

Unterstützung von Musterprozessen zur Förderung der Rechtssicherheit am Wirtschaftsstandort Wien

Lesedauer: 7 Minuten

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09.04.2026

Musterprozessförderung

Mit dem Musterprozessfonds hat die Wirtschaftskammer Wien eine Initiative ins Leben gerufen, um die Herstellung von Rechtssicherheit am Wirtschaftsstandort Wien zu fördern. Unternehmen in Österreich sind immer häufiger mit kurzfristigen, rückwirkenden und teils unsachlich gesetzten regulatorischen Eingriffen konfrontiert. Diese Entwicklung führt zu berechtigter Unzufriedenheit bei den Unternehmen, da sie in der Regel erhebliche finanzielle Belastungen nach sich zieht. Die Folgen können von Investitionshemmnissen bis zur Gefährdung von Unternehmensexistenzen reichen. Insgesamt leidet das Vertrauen in den Standort.

Der Musterprozessfonds soll dieser Entwicklung gegensteuern und ein rasches Agieren in Fällen ermöglichen, in denen unüberlegtes Handeln des Gesetzgebers zu beträchtlichen und unsachlichen Nachteilen für Unternehmen führt oder es notwendig erscheint, strittige Rechtsfragen, die eine entsprechende Breitenwirksamkeit für Unternehmen haben, einer höchstgerichtlichen Klärung zuzuführen.

Mitglieder der Wirtschaftskammer Wien haben die Möglichkeit, Themen anzuregen und Sachverhalte mit Rechtsfragen von erheblicher Bedeutung vorzubringen, von denen sie betroffen sind. Nach interner Prüfung und Beratschlagung mit einem externen Expert:innengremium wird entschieden, ob ein Thema von so zentraler Bedeutung ist, dass Musterprozesse dazu geführt werden sollen und ein entsprechendes Förderprogramm eingerichtet wird.

Mitglieder sind bei der Einbringung von Sachverhalten nicht an bestimmte Themen gebunden. Damit ein Sachverhalt eine Eignung als Musterprozess aufweist und zur Eröffnung eines Förderprogrammes führen kann, muss jedoch:

  • der:die potenzielle Prozessgegner:in zumindest im weiteren Sinne dem Staat zurechenbar sein (Bund, Länder, Förderstellen, etc.) oder der:die Kläger:in ein:e Verbraucher:in oder eine Verbraucherschutzorganisation sein und
  • es sich um einen Sachverhalt handeln, dem Rechtsfragen mit grundsätzlicher oder interessenpolitischer Bedeutung zugrunde liegen oder
  • das Mitglied der Wirtschaftskammer Wien in ihrem:seinem Vertrauen auf die (geltende) Rechtslage in einem unbilligen Ausmaß enttäuscht worden sein oder es liegen Indizien vor, dass diese von insbesondere einem (oder möglicherweise) verfassungs-/gesetzwidrigen Gesetz, Bescheid, Beschluss oder Verordnung in ihren verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten beeinträchtigt werden.

Sobald ein Förderprogramm für Musterprozesse zu einem bestimmten Thema eröffnet wurde, können betroffene Mitglieder einen Förderantrag stellen.

Grundsätzlich sollen die Prozesskosten für die Führung von Musterprozessen übernommen werden, die genaue Ausgestaltung kann je Förderprogramm variieren (zB Übernahme von Rechtsanwaltskosten oder Kooperation mit einer bestimmten Rechtsanwaltskanzlei). 

Ablauf zur Anregung eines Themas für Musterprozesse

  1. Anregung eines Themas für Musterprozesse
    Es ist zu beachten, dass die Anregung eines Themas für Musterprozesse durch die Einmeldung eines Sachverhalts oder einer rechtlichen Fragestellung noch keinen Förderantrag, sondern nur eine Anregung zur Führung von Musterprozessen darstellt. Ein Förderantrag kann erst dann gestellt werden, wenn ein konkretes Förderprogramm für die Führung von Musterprozessen zu einem bestimmten Thema eröffnet wurde.
    Anregungen können direkt unten im Online-Formular eingebracht werden.
  2. Betroffenheit
    Es können nur solche Sachverhalte zur Anregung eines Förderprogramms eingebracht werden, von denen das einbringende Mitglied selbst betroffen ist. Neben allen relevanten Unterlagen ist zusätzlich eine detaillierte Sachverhaltsdarstellung zu übermitteln. 
  3. Entscheidung, darüber ob der angeregte Sachverhalt zu einer Förderung von Musterprozessen führt
    Jeder eingebrachte Sachverhalt wird eingehend auf Eignung des Themas zur Führung von Musterprozessen durch die Wirtschaftskammer Wien geprüft. Zeigt sich nach einer internen Vorprüfung und Beratschlagung mit dem externen Expertengremium, dass ein Thema Potential für die Führung von Musterprozessen hat, wird über die Eröffnung eines neuen Förderprogramms entschieden. 
  4. Information durch die Wirtschaftskammer Wien
    Die Wirtschaftskammer sammelt als Anregung eingebrachte Themen und Sachverhalte und beobachtet auch die Entwicklung dieser Themen. 
    Nach Erhalt der Anregungen wird der Eingang bestätigt, allerdings kann kein unmittelbares Feedback zugesagt werden, ob zu einem eingebrachten Thema Musterprozesse unterstützt werden. Sobald diesbezügliche Entscheidungen getroffen wurden, wird das Mitglied, welches den Sachverhalt angeregt hat, per E-Mail informiert. 
  5. Weitere Informationen
    Weitere Informationen sind den FAQs zu entnehmen. Weiterführende Fragen können auch per E-Mail an musterprozess@wkw.at gerichtet werden.

FAQs

Gegenstand der Förderung ist die Unterstützung bei der Führung von Musterprozessen, um Rechtsfragen von erheblicher Bedeutung zu klären, die eine entsprechende Breitenwirksamkeit für Unternehmen haben. Das bedeutet, dass es sich um Sachverhalte handeln muss, welche noch nicht Gegenstand einer abschließenden gerichtlichen Entscheidung waren. Grundsätzlich sollen die Prozesskosten für die Führung von Musterprozessen übernommen werden, die genaue Ausgestaltung kann je Förderprogramm variieren (zB Übernahme von Rechtsanwaltskosten oder zur Kooperation mit einer bestimmten Rechtsanwaltskanzlei) und wird in den einzelnen Förderrichtlinien konkretisiert. 

Eine Anregung ist die Schilderung eines Sachverhalts, von dem ein Mitglied der Wirtschaftskammer Wien selbst betroffen ist und dem eine Rechtsfrage zugrunde liegt, deren Klärung auch für andere Unternehmen von zentraler Bedeutung sein könnte, sodass eine Eignung für die Führung von Musterprozessen bestehen könnte. Anregungen können direkt unten im Online-Formular eingebracht werden.

Mitglieder sind bei der Einbringung von Sachverhalten nicht an bestimmte Themen gebunden, damit ein Sachverhalt eine Eignung als Musterprozess aufweisen und zur Eröffnung eines Förderprogrammes führen kann, muss jedoch:

  • der:die potenzielle Prozessgegner:in zumindest im weiteren Sinne dem Staat zurechenbar sein (Bund, Länder, Förderstellen, etc.) oder der:die Kläger:in ein:e Verbraucher:in oder eine Verbraucherschutzorganisation sein und
  • es sich um einen Sachverhalt handeln, dem Rechtsfragen mit grundsätzlicher oder interessenspolitischer Bedeutung zugrunde liegen oder
  • das Mitglied der Wirtschaftskammer Wien in ihrem:seinem Vertrauen auf die (geltende) Rechtslage in einem unbilligen Ausmaß enttäuscht worden sein oder es liegen Indizien vor, dass diese von insbesondere einem (oder möglicherweise) verfassungs-/gesetzwidrigen Gesetz, Bescheid, Beschluss oder Verordnung in ihren verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten beeinträchtigt werden.

Mitglieder der Wirtschaftskammer Wien mit einer aktiven oder ruhenden Berechtigung, welche einen Sachverhalt einbringen, der sich während ihrer aktiven Berechtigung ereignet hat.

Anregungen können auf dieser Website jederzeit mittels Online-Formular eingebracht werden.

Um eine Anregung einzubringen, müssen eine detaillierte Sachverhaltsdarstellung sowie alle diesbezüglichen Unterlagen übermittelt werden. Weitere Beilagen können bei Bedarf angefordert werden.

Sobald ein Sachverhalt zur Anregung eines Förderprogramms in der Wirtschaftskammer Wien eingelangt ist, wird eine Eingangsbestätigung per Mail versendet. Jeder eingebrachte Sachverhalt wird eingehend auf Eignung des Themas zur Führung von Musterprozessen durch die Wirtschaftskammer Wien geprüft. Es kann kein unmittelbares Feedback zugesagt werden, ob zu einem eingebrachten Thema Musterprozesse unterstützt werden. Sobald diesbezügliche Entscheidungen getroffen wurden, wird das betroffene Mitglied per Mail informiert.

Zeigt sich nach einer internen Vorprüfung und Beratschlagung mit dem externen Expertengremium, dass ein Thema Potential für die Führung von Musterprozessen hat, entscheidet das Präsidium der WKW über die Eröffnung eines neuen Förderprogramms.

Wird ein Thema, das durch ein Mitglied angeregt wurde, zur Führung von Musterprozessen ausgewählt, wird ein diesbezügliches Förderprogramm eröffnet und die Antragsstellung für die Prozessunterstützung freigegeben. Auch jene Mitglieder, die ein Thema angeregt haben, müssen eigens einen Antrag auf Förderung stellen. Die Anregung führt nicht automatisch dazu, dass dieses Mitglied für die Prozessunterstützung ausgewählt wird, sondern erfolgt die Auswahl der Förderfälle durch das externe Expter:innengremium.

Ein Antrag auf Prozesskostenförderung kann dann gestellt werden, wenn ein Thema für die Führung von Musterprozessen ausgewählt wurde und ein konkretes Förderprogramm dafür geöffnet wurde. Die Antragstellung wird auf dieser Website der Wirtschaftskammer Wien ermöglicht.

Jedes Förderprogramm sieht individuelle Regelungen betreffend der Kostenübernahme vor, die in der jeweiligen Förderrichtlinie geregelt sind. Die Anregung eines Themas durch Einbringen eines Sachverhalts führt noch nicht zu einer Kostenübernahme.

Weiterführende Fragen können per E-Mail an musterprozess@wkw.at gerichtet werden 

Einbringen einer Anregung

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