Argentinien: Neues Doppelbesteuerungsabkommen tritt 2027 in Kraft
Mit 1. Jänner 2027 wird das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Österreich und Argentinien wirksam
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Die argentinische Seite hat im Juni 2026 die erforderlichen innerstaatlichen Schritte abgeschlossen, womit das Abkommen gemäß den vertraglichen Bestimmungen in Kraft tritt und ab 2027 Anwendung findet.
Die WKÖ hat diesen Prozess gemeinsam Vertretern des Außenministeriums und des Bundesministeriums für Finanzen aktiv begleitet. Das neue Abkommen stellt einen wichtigen Meilenstein für die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Österreich und Argentinien dar und schafft verbesserte Rahmenbedingungen für österreichische Unternehmen vor Ort.
Vorteile für österreichische Unternehmen
Das neue Doppelbesteuerungsabkommen bringt wesentliche Erleichterungen für österreichische Betriebe mit Geschäftsaktivitäten in Argentinien:
- Mehr Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Investitionen
- Reduzierte Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren
- Klare Regelungen zur Betriebsstätte, die Planungssicherheit erhöhen
- Vermeidung von Doppelbesteuerung durch etablierte Methoden (Freistellung/Anrechnung)
- Effiziente Streitbeilegungsmechanismen zwischen den Vertragsstaaten
Damit werden steuerliche Belastungen reduziert und unternehmerische Aktivitäten deutlich erleichtert. Für österreichische Unternehmen eröffnet das neue DBA zusätzliche Chancen im argentinischen Markt. Gleichzeitig wird der Wirtschaftsstandort Österreich gestärkt, indem internationale Investitionen und Geschäftsbeziehungen attraktiver gestaltet werden.
Die WKÖ und das AußenwirtschaftsCenter Buenos Aires unterstützen österreichische Unternehmen bei Fragen zu Markteintritt und Geschäftsanbahnung in Argentinien sowie mögliche Auswirkungen des DBA auf Ihr Geschäftsmodell. Kontaktieren Sie das AußenwirtschaftsCenter Buenos Aires für eine individuelle Beratung.